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Bild: Siem Offshore Contractors GmbH
Am 01. Januar 2018 hat die „Maritime Forschungsstrategie 2025“ mit den beiden neuen Fördermaßnahmen „Maritimes Forschungsprogramm“ und „Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit“ das Vorgängerprogramm „Maritime Technologien der nächsten Generation“ abgelöst.
Die maritime Wirtschaft ist für die Bundesregierung von zentraler wirtschaftspolitischer Bedeutung. Die durchweg positiven Erfahrungen mit Forschung und Entwicklung als Grundlage, um künftige Herausforderungen zu bewältigen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, hat sie bewogen, die Kontinuität in der Forschungsförderung auch künftig sicherzustellen. Der Kern des bislang erfolgreichen Förderinstrumentes lebt im neuen Programm weiter. Die vier bekannten Technologiesäulen Schiffstechnik, Produktionstechnik, Schifffahrt sowie Meerestechnik bleiben Hauptbestandteile. Ziele und Schwerpunkte wurden auf die neuen Anforderungen hin zugeschnitten.
Ob Digitalisierung, Energie-oder Mobilitätswende – die Entwicklungen sind so rasant, dass verstärkt branchenübergreifende Ansätze und angepasste Förderinstrumente benötigt werden. Vier Querschnittsthemen sind daher erstmals Bestandteil der Maritimen Forschungsstrategie:
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Maritime Sicherheit als Querschnittsthema gewinnt in allen Segmenten zunehmend an Bedeutung. Die intensive Nutzung der Küstengebiete, die zunehmende Transportleistung, der Bedarf in Zusammenhang mit dem Schutz maritimer Infrastrukturen, Terrorismus, Datenschutz, autonomen Systemen und Piraterie erfordern neue Ansätze bei den maritimen Sicherheitskonzepten. Diese Entwicklungen sind auch eng an den Fortschritt der Digitalisierung gekoppelt. Vor diesem Hintergrund kommt der Gewährleistung der maritimen Sicherheit eine besondere Aufgabe zu.
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Die Antragstellung ist nicht an feste Abgabefristen gebunden.
Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze. Skizzen sind in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.
Der Projektträger erteilt kurzfristig nach Eingang der Projektskizze eine schriftliche Eingangsbestätigung und bewertet die Skizze in Bezug auf forschungspolitische, fachliche und haushaltstechnische Gesichtspunkte. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Einreicher mitgeteilt. Wir empfehlen, nur nach positiver Bewertung vollständige Antragsunterlagen auszuarbeiten.
Antragsteller auf Kostenbasis (gewerbliche Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, bei denen Anträge auf Kostenbasis zugelassen werden) sollten vorab prüfen, ob der Eigenanteil an den Vorhabenkosten erbracht werden kann.
Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze (siehe Informationen zu Projektskizzen). In der zweiten Verfahrensstufe – nach positiver Bewertung der Skizze – können förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ eingereicht werden.
Im Rahmen von Verbundprojekten werden vorzugsweise industriegeführte Kooperationen angestrebt. Einzelvorhaben ohne industrielle Beteiligung werden nur bei entsprechend erheblichem Bundesinteresse gefördert.