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Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU

Einreichung nicht möglich

Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU

eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)

Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMV Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Errichtung nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für e-Lkw.

Die Ladeinfrastruktur ist für die Nutzung im eigenen Betrieb sowie durch einen eingeschränkten Nutzerkreis (z. B. Transportpartner oder beauftragte Unternehmen) vorgesehen.

Die Gewährung der Förderung erfolgt ohne Auswahlverfahren in der Reihenfolge der Antragseingänge und ermöglicht eine planbare und zügige Umsetzung entsprechender Vorhaben.

Eine Einreichung ist zur Zeit nicht möglich, aber geplant.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition.

Es zählen Unternehmen, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen UND
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen ODER
  • deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft.

Für den Nachweis ist eine KMU-Erklärung bei der Antragstellung einzureichen. Ebenso steht Ihnen unter Downloads eine Anleitung zum Ausfüllen zur Verfügung.

 

Was wird gefördert?

Die Anschaffung und Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur auf betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands werden gefördert.

Darüber hinaus können gefördert werden - sofern diese Gegenstände zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind:

  • der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme und
  • Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie.

Es gilt unter anderem:

  • Vor Antragstellung ist ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber zu stellen (keine Vergabe eines Auftrages zum Netzanschluss) oder eine Zusicherung muss erklärt werden, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist für den Betrieb der zu errichtenden Ladeinfrastruktur.
  • Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich vom Zuwendungsempfänger selbst sowie von einer begrenzten Gruppe Dritter genutzt werden, die dem Zuwendungsempfänger namentlich bekannt bzw. von ihm namentlich bestimmbar ist.
  • Die Nennladeleistung je Ladepunkt muss 50 kW (DC) oder mehr betragen.
  • Die Ladeinfrastruktur muss für e-LKW der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet sein. Geeignete Zufahrts-, Park- und Rangiermöglichkeiten sind mindestens für N2-Fahrzeuge vorzusehen.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.

 

Wie wird gefördert?

Anträge können eingereicht werden in der Zeit vom 05.06.2026 bis spätestens 30.09.2026. Sollten die vorhandenen Haushaltsmittel bereits vor dem 30.09.2026 aufgebraucht sein, endet die Einreichungsfrist früher.

Die Zuwendung wird auf Basis der beantragten Ladeleistung bemessen. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Förderintensität, definiert als Zuwendungsbetrag pro installierter Gesamtladeleistung (in Euro pro kW). Folgende Förderintensität gilt als Festbetrag: 500 Euro (netto) pro kW.

Eine Förderung in Form einer Festbetragsfinanzierung kann erfolgen auf Grundlage

  • der De-minimis-Verordnung:

Maximal 300.000 Euro pro Antrag können gefördert werden. ODER

  • der AGVO: 

Maximal 1 Million Euro pro Antrag kann gefördert werden (verbundene Unternehmen zusammen maximal 10 Millionen Euro). Die Eigenmittel müssen dabei bei Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen mindestens 50 % und bei mittleren Unternehmen mindestens 60 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

Beispielrechnungen können Sie dem Aufruf unter Ziffer "5 Förderverfahren" entnehmen.

Für die Gesamtinvestition werden Eigen- und/oder Drittmittel des Zuwendungsempfängers vorausgesetzt.

Priorisierung und Auswahl der Anträge

Vollständig eingegangene Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt, sofern sie förderfähig sind.

 

Weiterhin:

  • Informationen zur Antragstellung und zum Förderverfahren finden Sie in den FAQ.
  • Darüber hinaus können Sie über die Hotline eine Beratung bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Projektträgers Jülich (PtJ) in Anspruch nehmen.

Unsere Managementsysteme sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualität), ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz (Informationssicherheit) und ISO 50001 (Energie). Das Umweltmanagement ist nach EMAS und EN ISO 14001:2015 validiert.