Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw), um den Straßengüterverkehr klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist zentrale Voraussetzung für den Markthochlauf von e-Lkw und die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor.
Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur sowohl für den eigenen Betrieb (z. B. auf Betriebshöfen oder in Depots, auch zur Nutzung durch einen im Voraus festgelegten, eingeschränkten Nutzerkreis wie Transportpartner oder beauftragte Unternehmen) als auch an öffentlich zugänglichen Standorten, etwa an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen.
Ziel ist es, Investitionen anzureizen, wirtschaftliche Hemmnisse abzubauen und den flächendeckenden Ausbau von Ladeinfrastruktur für den Güterverkehr zu beschleunigen.
Allgemeine Informationen zur Förderrichtlinie sowie zu den aktuellen Förderaufrufen finden Sie auf dieser Seite.
Wählen Sie den Förderaufruf aus, der zu Ihrem Vorhaben passt (siehe auch Downloads):
Meine Ladeinfrastruktur soll nur betriebseigenen Fahrzeugen und/ oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein. Dazu zählen u.a. folgende Standorte: Betriebshöfe von Unternehmen, Betriebsgelände von Firmenstandorte, Filialstandorte, Logistikumschlagplätze etc.
Bedingungen des Aufrufs
- Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 50 kW (DC)
- Förderintensität: 500 Euro (netto) pro kW
- Finanzierungsart:
* bei De-minimis: Festbetragsfinanzierung oder
* bei AGVO: Festbetragsfinanzierung mit Eigenanteil
- max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag:
* bei De-minimis: bis zu 300.000 Euro oder
* AGVO: bis zu 1 Million Euro
- kein Auswahlverfahren: Entscheidung nach Antragseingang
- Laufzeit des Vorhabens: 24 Monate
Meine Ladeinfrastruktur soll nur betriebseigenen Fahrzeugen und/ oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein. Dazu zählen u.a. folgende Standorte: Betriebshöfe von Unternehmen, Betriebsgelände von Firmenstandorte, Filialstandorte, Logistikumschlagplätze etc.
Bedingungen des Aufrufs
- Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 50 kW
- Förderintensität: bis zu 500 Euro (netto) pro kW
- Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
- max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag: 5 Millionen Euro
- Auswahlverfahren: Wettbewerb nach Förderintensität
- Förderung: abhängig vom Ergebnis des Auswahlverfahrens
- Laufzeit des Vorhabens: 24 Monate
Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen
Meine Ladeinfrastruktur soll uneingeschränkt der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein, z. B. Rastanlagen, Ladehubs oder auch Umschlagpunkte.
Bedingungen des Aufrufs
- Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 100 kW
- Förderintensität: bis zu 500 Euro (netto) pro kW
- Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
- max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag: 5 Millionen Euro
- Auswahlverfahren: Wettbewerb nach den Kriterien
Förderintensität (70%), AFIR-Standorte (20%), Durchleitungsmodell (10%)
- Förderung: abhängig vom Ergebnis des Auswahlverfahrens
- Laufzeit des Vorhabens: 30 Monate
| Förderinitiative | Ministerium |
|---|---|
| Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU | Bundesministerium für Verkehr |
| Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen | Bundesministerium für Verkehr |
| Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur | Bundesministerium für Verkehr |
Kontakt
Informations-
veranstaltung
Ladeinfrastruktur für E-LKW – Die BMV-Förderung auf einen Blick.
Datum: 19.05.2025
Uhrzeit: 9:30 Uhr
Eine Anmeldung ist ab sofort möglich unter:
https://www.now-gmbh.de/aktuelles/veranstaltungen/online-seminar-ladeinfrastruktur-e-lkw-bmv-foerderung/
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