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Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur

Einreichung nicht möglich

Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur

eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)

Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMV die Errichtung öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für e-Lkw. Die Ladeinfrastruktur soll uneingeschränkt für alle Nutzer zugänglich sein und insbesondere an verkehrlich relevanten Standorten wie Rastanlagen, Lade-Hubs oder Umschlagpunkten errichtet werden.

Ziel ist es, den Aufbau einer flächendeckenden und leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für den schweren Güterverkehr zu unterstützen.

Die Gewährung der Förderung erfolgt im Wettbewerb, wobei die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben ein maßgebliches Auswahlkriterium ist.

Eine Einreichung ist zur Zeit nicht möglich, aber geplant.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Dazu zählen unter anderem:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Freiberufler etc.;
  • Verbände (z.B. Industrie- und Kirchenverbände), Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, wie Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.

Es gilt:

  • Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (sonstige Zuwendungsempfänger), in Deutschland verlangt.

 

Was wird gefördert?

Die Anschaffung und Errichtung von ausschließlich öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur auf Flächen innerhalb Deutschlands werden gefördert.

Darüber hinaus können gefördert werden - sofern diese Gegenstände zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind:

  • der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme und
  • Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie.

Es gilt unter anderem:

  • Vor Antragstellung ist ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber zu stellen (keine Vergabe eines Auftrages zum Netzanschluss) oder eine Zusicherung muss erklärt werden, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist für den Betrieb der zu errichtenden Ladeinfrastruktur.
  • Die Ladeinfrastruktur muss jederzeit durch die Allgemeinheit nutzbar sein.
  • Die Nennladeleistung je Ladepunkt muss 100 kW oder mehr betragen.
  • Je Standort muss mindestens eine Nennladeleistung von 1.500 kW errichtet werden, die auf mehrere Ladepunkte aufgeteilt werden kann. Mindestens ein Ladepunkt davon muss eine Ladeleistung von 350 kW oder mehr aufweisen.
  • Die Ladeinfrastruktur muss für e-LKW der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet sein inkl. Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt und wird auf Basis der beantragten Ladeleistung bemessen. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Förderintensität, definiert als Zuwendungsbetrag pro installierter Gesamtladeleistung (in Euro pro kW).

Im Antrag geben die Antragsteller sowohl die geplante Gesamtladeleistung (in kW) als auch eine selbst gewählte Förderintensität (in Euro pro kW) an. Die Förderintensität darf die Obergrenze von 500 Euro (netto) pro kW nicht überschreiten. Antragsteller können auch geringere Förderintensitäten als die oben genannte Obergrenze beantragen, um in der Priorisierung und Auswahl der Anträge einen Vorteil zu haben.

Die Zuwendung ist pro Antrag auf 5 Millionen Euro begrenzt (verbundene Unternehmen zusammen max. 30 Millionen Euro). Für die Gesamtinvestition werden Eigen- und/oder Drittmittel des Zuwendungsempfängers vorausgesetzt.

Priorisierung und Auswahl der Anträge

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Basis eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Alle förderfähigen Anträge werden nach Ablauf des Stichtags hinsichtlich ihrer angegebenen Förderintensität bewertet und priorisiert.  

Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Kriterien: Förderintensität; Lage der geplanten Ladeinfrastruktur in AFIR-relevanten Standorten und zur Verfügung stellen des so genannten Durchleitungsmodells (siehe Ziffer "7 Priorisierung eingegangener Anträge" dieses Aufrufs).

  

Weiterhin:

  • Informationen zur Antragstellung und zum Förderverfahren finden Sie in den FAQ.
  • Darüber hinaus können Sie über die Hotline eine Beratung bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Projektträgers Jülich (PtJ) in Anspruch nehmen.

Kontakt

Fachbereich Elektromobilität und Verkehrskonzepte (EVI 2)
Hotline zu diesem Aufruf ab 26.05.2026 ab 10 Uhr

Online-Seminar zur Ladeinfrastruktur für E-LKW

Förderaufruf C:
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Datum: 03.06.2026
Uhrzeit: 10 Uhr

Eine Anmeldung ist möglich unter:
https://www.now-gmbh.de/aktuelles/veranstaltungen/online-seminar-oeffentliche-ladeinfrastruktur-e-lkw/

Unsere Managementsysteme sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualität), ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz (Informationssicherheit) und ISO 50001 (Energie). Das Umweltmanagement ist nach EMAS und EN ISO 14001:2015 validiert.