Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie „Hydrogen4Future“
1 Skizzenphase - Übergreifend
Den Link für die Einreichung der Skizze in easy-Online finden Sie auf dieser Webseite unter „Weiterführende Links“ und im Skizzen-Template.
Nein. Eine Einreichung per Post ist nicht erforderlich und kann die Abläufe verzögern.
Die Einreichung erfolgt in der Regel ausschließlich elektronisch über das Antragssystem des Bundes (easy-Online) unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Bestätigungsmail von easy-Online dient Ihnen als Einreichungsnachweis. Dieses Verfahren wird später auch für etwaige Vollanträge genutzt.
Nur für den Fall, dass Sie bei der Einreichung in easy-Online weder das TAN-Verfahren noch eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen, müssen Sie zusätzlich eine rechtsgültig unterschriebene Projektskizze per Post einreichen. Dies kann jedoch die Abläufe verzögern.
Nein. Wenn Sie das TAN-Verfahren oder die qualifizierte elektronische Signatur in easy-Online nutzen, ist eine separate rechtsverbindliche Unterschrift auf dem Skizzenformular nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch keines dieser beiden Verfahren auswählen, müssen Sie die Skizze zusätzlich postalisch einreichen. In diesem Fall erstellen Sie eine Papierform aller einzureichenden Unterlagen inklusive des Skizzenformulars und unterschreiben das Skizzenformular rechtsverbindlich.
Der Umfang der Projektskizze sollte 12 Seiten ohne Deckblatt, Anlagen und Referenzen (Arial 11 pt) nicht überschreiten. Bitte halten Sie diese Seitenbegrenzung ein. Die Fachgutachterinnen und Fachgutachter müssen Informationen ab der dreizehnten Seite bei der Bewertung nicht berücksichtigen.
Bitte achten Sie auch darauf, die zu Ihrem Projektvorschlag passende Skizzenvorlage zu nutzen (H2Hubs, NWG, IntConnect).
Bitte beurteilen Sie die thematische Passfähigkeit Ihrer Projektidee anhand der Angaben in der Förderbekanntmachung selbst. Im Rahmen der Beratung können hierzu lediglich Verständnisfragen beantwortet werden. Eine Vorabprüfung individueller Projektideen ist nicht möglich.
Im Rahmen der Förderbekanntmachung können nur Forschungsarbeiten bis TRL 3 gefördert werden. Sofern die in der Skizze dargestellten Arbeiten über TRL 3 hinausgehen, führt dies zu einer Abwertung, ggf. sogar zu einer Nicht-Priorisierung der Skizze. In jedem Fall müssten über TRL 3 hinausgehende Arbeiten bei einer etwaigen Antragstellung entfallen. Zur Erleichterung der Einordnung bitten wir Sie, eine Selbsteinschätzung je Arbeitspaket vorzunehmen (siehe Anlage des Skizzen-Templates).
Die Skizzen werden von mindestens zwei Gutachter(innen) unabhängig voneinander nach den in der Förderbekanntmachung festgelegten Kriterien begutachtet (siehe Abschnitt 7.2.1).
2 Fragen zu Forschungshubs
Ein Forschungshub führt ein oder mehrere (Verbund-)Vorhaben sowie ggf. auch Nachwuchsgruppen und internationale Kooperationsprojekte zu übergeordneten wissenschaftlichen Clustern zusammen und bündelt ihre Aktivitäten. Ein Hub kann sich um Anlagen oder Forschungsinfrastrukturen bilden (und dabei auch mehrere Themenbereiche abdecken), eine gemeinsame Thematik bearbeiten oder auch eine Wertschöpfungskette abbilden. Während der Projektlaufzeit sind regelmäßige Hub-Treffen, die Einrichtung von Arbeitsgruppen sowie Vernetzungsaktivitäten der Projekte im Hub und mit anderen Hubs vorgesehen. Jeder Hub soll eine Einrichtung benennen, welche die Hub-Aktivitäten konzipiert und koordiniert beziehungsweise durchführt. Die Beiträge zu Hub-Aktivitäten sind von allen Vorhaben bei der Antragstellung zu berücksichtigen.
Die Skizze beschreibt ein geplantes (Verbund-)Projekt. Optional kann aber die Einbindung in einen Forschungshub bereits vorgeschlagen und dieser im Anhang beschrieben werden.
Nein, dies ist nicht erforderlich. Die Formierung von Hubs erfolgt erst nach Priorisierung der eingereichten Skizzen. Dabei werden eventuell mit der Skizze eingereichte Vorschläge zu Hub-Einbindungen berücksichtigt.
Nein. Ein Vorschlag für eine Hub-Einbindung kann optional beigefügt werden, um die spätere Hub-Formierung zu erleichtern. Der Vorschlag ist nicht Teil der Skizzenbegutachtung.
Nein. Die Formierung von Hubs erfolgt erst nach der Priorisierung der Skizzen. Erst mit der Antragstellung sind Beiträge zu einem Hub verbindlich darzustellen.
Die Bildung von Hubs wird durch das BMFTR mit Unterstützung des Projektträgers nach der Skizzenauswahl angestoßen und soll vor Antragstellung erfolgen. Dabei werden in den Skizzen enthaltene Vorschläge für geeignete Hub-Partner oder -strukturen berücksichtigt. Die Beiträge zu Hub-Aktivitäten sind von allen Vorhaben bei der Antragstellung zu berücksichtigen.
Die Beiträge zu Hub-Aktivitäten sind von allen Vorhaben bei der Antragstellung zu berücksichtigen und werden damit Teil der Bewilligung; Änderungen erfordern eine Absprache mit dem Projektträger. Vorschläge in der Skizzenphase sind unverbindlich.
Beiträge zu Hub-Aktivitäten sind Teil der Arbeits- und Kostenplanung des Vollantrags und werden in diesem beantragt.
Die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Forschungshubs ist Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung. Lediglich Nachwuchsgruppen und internationale Kooperationsprojekte können Teil eines Forschungshubs werden oder unabhängig davon sein.
3 Besondere Anforderungen und Hinweise zu Skizzen im Teilbereich „Nachwuchsgruppen“ (NWG)
Ja, diese finden Sie unter Kapitel 4 (Besondere Zuwendungsvoraussetzungen) in der Bekanntmachung. Bitte setzen Sie sich damit auseinander und berücksichtigen Sie diese Voraussetzungen bei der Skizzeneinreichung sowie etwaigen Vollanträgen.
Folgende Bestätigungen sind in die Vorhabenbeschreibung zur Projektskizze einzubinden (einen Vorschlag für eine Textformulierung finden Sie in unserer Vorlage):
- Bestätigung der aufnehmenden Hochschule/Forschungseinrichtung, dass die Leitung der Gruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt und ihr die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden explizit gestattet wird.
- Bestätigung, dass ein „Qualifizierungskonzept“ für die Nachwuchsgruppenleitung im Fall einer späteren Antragstellung zusammen mit dem Antrag vorgelegt wird.
Darüber hinaus fügen Sie folgende Unterlagen der Projektskizze als Anlage hinzu (digital):
- Lebenslauf der Gruppenleiterin/des Gruppenleiters,
- Publikationsliste mit mindestens drei themenbezogenen Publikationen aus den letzten fünf Jahren,
- Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten/laufenden Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang,
- sofern vorhanden: Nachweise von Lehrerfahrungen (zum Beispiel Lehrevaluationsergebnisse) der Nachwuchsgruppenleitung.
Die Leitung einer Nachwuchsgruppe erfordert spezielle überfachliche Kenntnisse und Kompetenzen. Hierfür muss ein Qualifizierungskonzept existieren, das ausführt, wie die Nachwuchsgruppenleitung diese Fähigkeiten erwerben soll. Daraus soll zudem hervorgehen, welche Angebote (Weiterbildungs- und/oder Coachingangebote) an der aufnehmenden Einrichtung genutzt werden können und welche zusätzlichen Qualifizierungsbedarfe bestehen. Dieses muss jedoch erst bei der späteren möglichen Antragstellung vorgelegt werden.
Nein. Die Förderung erfolgt als Einzelvorhaben. Eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen außerhalb eines Verbundes, z. B. in assoziierter Form, ist jedoch möglich. In diesen Fällen ist ein LOI der entsprechenden Einrichtung bzw. des Unternehmens als Anlage beizufügen.
Es gibt für diese Bekanntmachung keine festgelegte Budgethöchstgrenze. Die beantragten Fördermittel müssen jedoch immer dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Das bedeutet: Alle kalkulierten Positionen (Personal, Sachmittel, Reisen) müssen für die erfolgreiche und zielgerichtete Durchführung des skizzierten Forschungsvorhabens zwingend erforderlich und in ihrem Umfang nachvollziehbar begründet sein.
Nein. Kosten, die der regulären Grundausstattung der Hochschule oder der außeruniversitären Forschungseinrichtung zuzurechnen sind (z. B. Standard-IT, Standardliteratur, Gebäudemieten, allgemeine Infrastruktur), sind nicht zuwendungsfähig bzw. durch die Projektpauschale abgegolten.
Ja, diese finden Sie unter Kapitel 5 (Art und Umfang, Höhe der Zuwendung) in der Bekanntmachung. Bitte setzen Sie sich damit auseinander und berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Skizzeneinreichung sowie etwaigen Vollanträgen.
Nachwuchsgruppen werden in der Regel über fünf Jahre gefördert. Nach drei Jahren erfolgt anhand eines durch die geförderten Nachwuchsgruppen vorgelegten Meilensteinberichts eine fachliche Zwischenevaluation durch den Projektträger Jülich. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Zwischenevaluation wird über die Weiterförderung entschieden. Im Fall eines Wechsels der Nachwuchsgruppenleitung kann – je nach Zeitpunkt des Wechsels und der jeweiligen Umstände – auf höchstens sieben Jahre verlängert werden.
4 Besondere Anforderungen und Hinweise zu Skizzen im Teilbereich „Internationale Forschungskooperationen“ (IntConnect)
Ja, diese finden Sie unter Kapitel 4 (Besondere Zuwendungsvoraussetzungen) in der Bekanntmachung. Bitte setzen Sie sich damit auseinander und berücksichtigen Sie diese Voraussetzungen bei der Skizzeneinreichung sowie etwaigen Vollanträgen.
Es gibt für diese Bekanntmachung keine festgelegte Budgethöchstgrenze. Die beantragten Fördermittel müssen jedoch immer dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Das bedeutet: Alle kalkulierten Positionen (Personal, Sachmittel, Reisen) müssen für die erfolgreiche und zielgerichtete Durchführung des skizzierten Forschungsvorhabens zwingend erforderlich und in ihrem Umfang nachvollziehbar begründet sein.
Nein. Kosten, die der regulären Grundausstattung der Hochschule oder der außeruniversitären Forschungseinrichtung zuzurechnen sind (z. B. Standard-IT, Standardliteratur, Gebäudemieten, allgemeine Infrastruktur), sind nicht zuwendungsfähig bzw. durch die Projektpauschale abgegolten.
Ja, diese finden Sie unter Kapitel 5 (Art und Umfang, Höhe der Zuwendung) in der Bekanntmachung. Bitte setzen Sie sich damit auseinander und berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Skizzeneinreichung sowie etwaigen Vollanträgen.
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel vier Jahre. Längere oder kürzere Projektlaufzeiten sind mit entsprechender Begründung möglich.
Die internationalen Partner müssen eigene Beträge zum Projekt leisten. Das können Cash Contributions oder In-kind Contributions sein. Mit der Antragstellung und im Projektverlauf muss dies nachgewiesen, in der Skizze nur aufgezeigt werden. Mit „in kind“ (oder Sachleistungen) sind nicht-monetäre Eigenbeiträge gemeint, also Beiträge zum Projekt, die keinen direkten Geldfluss darstellen, aber einen wirtschaftlichen Wert haben und für die Projektdurchführung eingesetzt werden.
Typische Beispiele für In-kind-Beiträge sind:
- Personaleinsatz, der aus Eigenmitteln finanziert wird (z. B. Wissenschaftler(innen), Techniker(innen) oder Verwaltungspersonal, deren Gehälter nicht über das Projekt abgerechnet werden).
- Nutzung vorhandener Infrastruktur, beispielsweise Laborräume, Teststände, Rechenkapazitäten, Werkstätten, Büroflächen.
- Bereitstellung von Geräten und Anlagen, ohne dass hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden (z. B. Nutzung eines Elektronenmikroskops oder einer Pilotanlage).
- Materialien oder Verbrauchsmittel, die aus eigenen Beständen eingebracht werden.
- Vorhandene Software oder Lizenzen, die dem Projekt kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Bereitstellung von Daten, Datenbanken oder Messreihen.
- Reisekosten oder Veranstaltungen, sofern diese nicht aus Projektmitteln finanziert werden.
Der internationale Partner muss seine Forschungsarbeiten eigenständig finanzieren und diese Finanzierung entsprechend nachweisen. Dies kann auch durch quantifizierte In-kind-Leistungen erfolgen. Dies sollte in der Skizze kurz erläutert werden. Nachweise müssen erst bei Aufforderung zur Antragstellung vorgelegt werden.
In begründeten Ausnahmefällen können zusätzlich projektbezogene Aufträge vergeben werden, auch an wissenschaftliche Partnereinrichtungen im Partnerland. Voraussetzung ist, dass die im Rahmen des Auftrags zu erbringenden Leistungen klar von den Arbeiten abgegrenzt sind, die im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit erfolgen. Eine Doppelfinanzierung oder inhaltliche Überschneidung der Leistungen ist auszuschließen.