Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future
Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future
Klimafreundlicher Wasserstoff ist wesentlicher Baustein einer zukunftssicheren Energieversorgung. Als Schlüsseltechnologie für die Weltmärkte von morgen und übermorgen eröffnet er erhebliche industrie- und klimapolitische Potenziale. Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung mit ihrer Fortschreibung aus dem Jahr 2023 und die Importstrategie Wasserstoff formulieren einen kohärenten Handlungsrahmen insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, Infrastruktur, Anwendungen und Technologieführerschaft.
Mit der Hightech-Agenda Deutschland unterstützt die Bundesregierung Wertschöpfung und technologische Souveränität in Deutschland. Ein Schwerpunkt sind Innovationen und neue Technologien für die klimaneutrale Energieerzeugung. Ziel ist es, die Systemkosten zu senken, neue Abhängigkeiten zu vermeiden und die Resilienz unseres Energiesystems nachhaltig zu stärken.
Vor diesem Hintergrund startet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Initiative „Hydrogen4Future“. Sie schafft Innovationsräume in Hub-Strukturen, um neue Technologiegenerationen in Kernthemen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu stärken. Ein Nachwuchsförderprogramm trägt ergänzend zur langfristigen Innovationsfähigkeit bei, während internationale Kooperationen der globalen Dimension des Wasserstoffhochlaufs Rechnung tragen.
Forschung für einen nachhaltigen Hochlauf
Mit der Förderinitiative „Ideenwettbewerb Wasserstoffrepublik Deutschland“ des BMFTR aus dem Jahr 2020 wurden große Fortschritte auf dem Weg zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie erzielt. Insbesondere die Wasserstoff-Leitprojekte haben zahlreiche Innovationen für die Kernelemente einer Wasserstoffwirtschaft bereitgestellt und die Bereiche Hochskalierung und Serienfertigung von Elektrolyseuren, Wasserstoff-Transportlösungen und Offshore-Erzeugung entscheidend vorangebracht. Wesentliche Beiträge liefert zudem das Kopernikus-Projekt Power-to-X.
Im Zuge der fortschreitenden Hochskalierung kommen neue, grundlegende Forschungsaufgaben hinzu. Gleichzeitig müssen neuartige Ansätze identifiziert und grundlegende Innovationen vorangetrieben werden, um in wettbewerbsfähige Lösungen von übermorgen zu münden.
Die Fördermaßnahme verfolgt folgende Ziele:
- Generierung technologischer Innovationen mit nachweislich signifikanten Verbesserungen gegenüber dem Stand von Wissenschaft und Technik
- Entwicklung neuartiger Lösungsansätze mit klarer Skalierungs- und Anwendungsperspektive
- Steigerung der industriellen Anschlussfähigkeit von Forschungsergebnissen
- Intensivierung strukturierter Forschungskooperationen entlang mehrerer Stufen der Wertschöpfungskette
- Nachhaltige Stärkung der technologischen Leistungsfähigkeit der deutschen Wasserstoffforschung im internationalen Vergleich
- Verstetigung und Aufbau internationaler Forschungskooperationen mit erkennbarer Anschlussdynamik
- systematische Qualifizierung wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Wasserstofftechnologien
- Förderung interdisziplinärer Kompetenzen zur langfristigen Sicherung der Innovationsbasis
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie kommunale Einrichtungen, Verbände und weitere Rechtspersonen. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, sonstige Rechtsperson), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union (EU) erfüllen.
Weitere Details im ausführlichen Text der Förderrichtlinie.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben der anwendungsorientierten Grundlagenforschung zu Wasserstofftechnologien, welche einen deutlichen Innovationsgewinn aufweisen und einen signifikanten Beitrag zu einem oder mehreren der genannten Ziele leisten.
Fokusthemen sind:
- Elektrolyse – Wasserstoffproduktion weltweit
- Offshore-Wasserstoff und Derivate
- Transport und Speicherung
- Power-to-X
Es können auch weitere Forschungsfragen adressiert werden, welche bei den grundlegenden Untersuchungen, der Hochskalierung sowie auf dem Weg zum praktischen Einsatz auftreten.
Im Fokus der Förderung stehen Arbeiten, welche vorzugsweise auf Erkenntnissen realer Anlagen und vorhandenen Forschungsinfrastrukturen aufbauen. Voraussetzung ist die Bereitschaft der Projektverbünde bzw. Einzelvorhaben in übergeordneten Hub-Strukturen zusammenzuarbeiten.
Forschungshubs (H2Hubs)
Im Rahmen der Fördermaßnahme werden thematisch fokussierte Forschungshubs eingerichtet. Ein Hub kann sich um Anlagen oder Forschungsinfrastrukturen bilden (und dabei auch mehrere Themenbereiche abdecken), eine gemeinsame Thematik bearbeiten oder auch eine Wertschöpfungskette abbilden. Die Forschungsarbeiten selber sollen im TRL-Bereich 1-3 stattfinden und können durch Förderung nach Art. 41 AGVO ergänzt werden. Ein Hub kann aus einem oder mehreren (Verbund-)Vorhaben bestehen. Diese müssen eine hohe Forschungsleistung bzw. eine entsprechend große Innovationshöhe sowie Industrieinteresse erkennen lassen. In den Vorhaben ist eine angemessene Beteiligung der Wirtschaft sicherzustellen – als Projektpartner, assoziierte Partner oder beratend mit konkreten Beiträgen. Es werden Konzepte für den Transfer der Ergebnisse für eine zukünftige konkrete wirtschaftliche Verwertung erwartet.
Die Forschungshubs dienen der strukturierten Vernetzung, der Erhöhung wissenschaftlicher Sichtbarkeit sowie der systematischen Bearbeitung übergreifender Fragestellungen der Wasserstoffforschung. Grundlegend neuartige Ansätze können zukünftige Technologiegenerationen vorbereiten und gelangen durch das Netzwerk zu schnellerer Marktreife. Dementsprechend sind regelmäßige Hub-Treffen, die Einrichtung von Arbeitsgruppen sowie Vernetzungsaktivitäten mit anderen Hubs vorgesehen. Jeder Hub soll eine Einrichtung benennen, welche die Hub-Aktivitäten konzipiert und koordiniert beziehungsweise durchführt. Die Beiträge zu Hub-Aktivitäten sind von allen Vorhaben bei der Antragstellung zu berücksichtigen.
Die Bildung von Hubs wird durch das BMFTR mit Unterstützung des Projektträgers im Rahmen des Antragsverfahrens auf Basis der eingereichten Projektskizzen angestoßen. Die Skizzen können aber bereits Vorschläge für übergeordnete Hub-Strukturen enthalten.
Nachwuchsgruppen (NWG)
Gefördert wird der Aufbau eigener wissenschaftlicher Forschungsgruppen an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung. Besonders leistungsfähige und herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden in einer frühen Karrierephase befähigt, eigenverantwortlich ein längerfristig konzeptioniertes Forschungsprojekt zu entwickeln und umzusetzen. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe soll dazu beitragen, das eigene wissenschaftliche Profil weiterzuentwickeln, Leitungskompetenzen zu erwerben sowie die Berufungsfähigkeit in der Wissenschaft zu erlangen beziehungsweise zu verbessern oder sich für herausgehobene Positionen zu qualifizieren, insbesondere im Wissenschaftsmanagement. Gegenstand der Förderung sind neue wissenschaftliche Konzepte, Methoden und Modelle für nachhaltige Wasserstofftechnologien. Die Förderung schafft dabei Raum für wissenschaftliche Exzellenz, kreative Ansätze und risikoreiche, disruptive Ideen. Dementsprechend ist eine Beteiligung der Wirtschaft zwar wünschenswert, aber nicht notwendig.
Internationale FuE-Kooperationen (IntConnect)
Im Fokus stehengemeinsame bilaterale Arbeiten wie Grundlagenstudien in der Material-, System- und Prozessforschung mit Bezug zu konkreten Technologien, der Aufbau komplementärer methodischer Expertise und offener Forschungsplattformen sowie grundlegende Forschung und Entwicklung entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette. Die Vorhaben sollen risikobehaftet und innovativ sein, disruptive Ansätze sind willkommen. Eine hohe Priorität wird integrierten Ansätzen eingeräumt, die auf Technologie- und Dienstleistungsentwicklungen im Kontext von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Partnerländern zielen und gegebenenfalls auch damit verbundene politische Gestaltungsoptionen betrachten. Von den Verbundprojekten wird eine länderübergreifende inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit erwartet.Die Projekte sollen im Partnerland über eine angemessene eigenständige Finanzierung der Partner oder anderer Fördermittelgeber getragen werden, um das Interesse des Ziellandes zu verdeutlichen.
Sowohl Nachwuchsgruppen als auch internationale Kooperationsprojekte sollen Themen aus den obengenannten Fokusbereichen adressieren. Sie können Teil eines Forschungshubs werden oder unabhängig davon sein.
Weitere Details im ausführlichen Text der Förderrichtlinie.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel vier Jahre. Längere oder kürzere Projektlaufzeiten sind mit entsprechender Begründung möglich.
Nachwuchsgruppen werden in der Regel über fünf Jahre gefördert. Nach drei Jahren erfolgt anhand eines durch die geförderten Nachwuchsgruppen vorzulegenden Meilensteinberichts eine fachliche Zwischenevaluation durch den Projektträger. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Zwischenevaluation wird über die Weiterförderung entschieden. Im Fall eines Wechsels der Nachwuchsgruppenleitung kann – je nach Zeitpunkt des Wechsels und der jeweiligen Umstände – auf höchstens sieben Jahre verlängert werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Weitere Details im ausführlichen Text der Förderrichtlinie.
Weitere Informationen zur Antragsstellung
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen vorzugsweise in elektronischer Form bis spätestens 30. September 2026 vorzulegen.
Die Skizzen sollen eine Länge von 12 Seiten nicht überschreiten. Für die Erstellung der Projektskizzen sind die Vorlagen des Projektträgers Jülich zu nutzen, welche weitere Hinweise enthalten (siehe „Downloads“).
Die Einreichung erfolgt in easy-Online.