Exzellenzforschungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Wettbewerbsaufruf 2018 „Digitalisierung"

eine Initiative des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem dritten Aufruf des Exzellenzforschungsprogramms will das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kapazitäten für hervorragende Forschung im Land nochmals verbessern und dadurch den Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern und seine Position im Wettbewerb um forschungsorientierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler weiter stärken.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 11. Juni 2018 – 21. August 2018 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Vorhaben von exzellentem Niveau, die im nichtwirtschaftlichen Bereich der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Ist der Zuwendungsempfänger sowohl wirtschaftlich als auch nicht wirtschaftlich tätig, ist der Nachweis der korrekten Trennung wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Tätigkeit zu erbringen. Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird. Die Laufzeit der Projekte kann in diesem Wettbewerb maximal 36 Monate betragen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Wettbewerbsaufrufes können Forschungsverbünde zu folgenden Themen gefördert werden:

  • Digitalisierung in der Energie-, Umwelt- und Agrarforschung
    - Entwicklung von intelligenten Messsystemen
    - Datenerfassung und -übertragung, Visualisierung

  • Digitalisierung in Produktionsverfahren
    - Entwicklungen in den Bereichen Automatisierung und Robotik
    - Forschungen zur systemischen Vernetzung und zur künstlichen Intelligenz

  • Digitalisierung in der Gesellschaft
    - Digitalisierung und Datensicherheit
    - Auswirkungen auf das Arbeitsleben, Familienleben und Freizeit
    - Entwicklungen im städtischen und ländlichen Raum

  • Digitalisierung in Bildung und Ausbildungskonzepten
    - Wissensvermittlung und -anwendung (Digitales Lernen)
    - Entwicklung von interdisziplinären Ausbildungsmodulen und Studiengängen
    - Konzepte für die berufliche Ausbildung
    - Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen

Wie wird gefördert?

Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Phase werden die Projektskizzen des Verbundes durch den Koordinator beim Projektträger Jülich über das Antragsportal https://exzellenz-mv.ptj.de/digitalisierung eingereicht. Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen werden auf dieser Internetseite und im Anmeldeportal direkt zur Verfügung gestellt.

Die eingegangenen Projektskizzen werden zunächst von externen Fachgutachtern auf ihre wissenschaftliche Exzellenz hin bewertet. In einer zweiten Auswahlrunde werden die Skizzen von einer wissenschaftlichen Expertenjury begutachtet und eine Förderempfehlung ausgesprochen. Bei positiv begutachteten und zur Förderung empfohlenen Projektskizzen werden die Projektverantwortlichen aufgefordert, einen Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) einzureichen.

Die Registrierung eines Verbundes muss bis zum 21. August 2018 erfolgen (Ausschlussfrist).

Die Einreichungsfrist für die Vorlage der Projektskizze ist der 26. September 2018, um 14 Uhr (Ausschlussfrist).

Zur Begutachtung werden nur die Projektskizzen zugelassen, die alle Voraussetzungen und Förderkonditionen dieses Wettbewerbsaufrufes erfüllen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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