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09.04.2020

Zusätzliche EXIST-Mittel für Tübinger Forschungstransfer-Projekt „Impfkraft“

Ein Gründungsvorhaben der Universität Tübingen erhält zusätzliche Mittel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die Entwicklung eines COVID-19 Impfstoffs. Das Tübinger Gründerteam des EXIST-Forschungstransfer-Projekts „Impfkraft“ arbeitet an einer vielversprechenden Methode gegen die Corona-Viren.

Weltweit wird mit Hochdruck an der Entwicklung eines Impfstoffs gegen die neuartige Lungenkrankheit COVID-19 gearbeitet. Das Forschungstransfer-Projekt „Impfkraft“ bietet Hoffnung auf eine Lösung des Problems, denn das Tübinger Gründerteam arbeitet an einer vielversprechenden plattformbasierten Methode zur Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Corona-Viren. Als Besonderheit gilt dabei der Multivektoransatz, der auch Mutationen des Corona-Virus neutralisieren könnte. Anders, als in anderen aktuell diskutierten Methoden, verspricht dieser Ansatz einen dauerhafteren Impfschutz. Um die Entwicklung eines Impfstoffes weiter zu beschleunigen, erhält das Projekt nun eine Mittelaufstockung vom BMWi.

Thomas Jarzombek, Beauftragter des BMWi für die Digitale Wirtschaft und Start-ups sieht darin einen wichtigen Beitrag auf der Suche nach einem Impfstoff gegen die neuartigen Corona-Viren. „Je schneller wir einen Impfstoff entwickeln, desto mehr Menschenleben können wir retten“ erklärt Jarzombek, der festhält, dass Fördermittel aus dem EXIST-Programm kaum sinnvoller eingesetzt werden können als in diesem Wettlauf gegen die Zeit.

Erleichterungen für Tech-Startups in der Corona-Krise

Neben der Förderung des Tübinger Gründerteams stellte das BMWi bereits frühzeitig die Weichen dafür, dass vielversprechenden Gründungsvorhaben durch Corona-bedingte Einschränkungen des Wirtschaftslebens nicht das Aus droht. Ausgründungsvorhaben, die am Ende ihrer Laufzeit stehen und deren Gründung durch die aktuellen Kontaktbeschränkungen gefährdet sind, können im Rahmen der EXIST-Programme mit einer unbürokratischen Verlängerung der Förderlaufzeit um drei Monate rechnen. Derzeit kommen für einen solchen Antrag alle Projekte in Frage, die zum 30. April 2020 und zum 31. Mai 2020 enden würden. Sollte die Laufzeitverlängerung um drei Monate nicht ausreichen, kann das BMWi laut Thomas Jarzombek auch noch einmal nachlegen.

Weitere Informationen:

Website der EXIST-Programme

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