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31.07.2020

Zusätzliches Konjunkturprogramm für Klimaschutz in Kommunen startet im August

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesumweltministerium den Kommunen ab 1. August 2020 zusätzliche 100 Millionen Euro für Klimaschutz zur Verfügung. Für finanzschwache Kommunen ist unter bestimmten Bedingungen eine Vollfinanzierung ihrer Klimaschutzmaßnahmen möglich. Zudem wird der Kreis der Kommunen, die Gelder beantragen können, erweitert.

Um Kommunen die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen trotz finanzieller Belastungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, stellt die Bundesregierung im Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 zusätzliche 100 Millionen Euro Fördergelder bereit.

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden außerdem die Förderquoten in drei kommunalen Förderprogrammen erhöht: Um jeweils zehn Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten in der Kommunalrichtlinie, von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ und im Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ ändert sich die Förderquote von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.

Hiervon profitieren unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Hochschulen. Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, wird in den genannten Förderprogrammen zeitweise abgesenkt.

Finanzschwache Kommunen werden bis Ende 2021 von der Pflicht, einen Eigenanteil zu leisten, befreit. Für bestimmte Ausgaben, die zuwendungsfähig sind, können sie zudem eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent erhalten. Als finanzschwach gelten demnach künftig alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Damit profitieren auch Kommunen, die erst durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind.  

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