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Neues Gründerstipendium.NRW fördert innovative Geschäftsideen

05.07.2018

Das Bild zeigt einen Mann und eine Frau, die gemeinsam an einem Projekt arbeiten.

Bild: vgajic/iStock

Am 1. Juli 2018 hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine neue Förderinitiative aufgelegt: Mit dem Gründerstipendium.NRW fördert es Gründerinnen und Gründer bis zu einem Jahr mit 1.000 Euro monatlich. Über die finanzielle Starthilfe hinaus werden die Entrepreneure von akkreditierten Gründungsnetzwerken betreut und an einen Coach vermittelt, welcher die Stipendiaten individuell beraten wird. Der Projektträger Jülich setzt die Fördermaßnahme im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen um.

Das Gründerstipendium.NRW richtet sich an interessierte Gründerinnen und Gründer, die eine Geschäftsidee im Bereich der zukunftsorientierten Technologien oder innovativer Dienstleistungen verfolgen, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Erstwohnsitz dauerhaft in Nordrhein-Westfalen haben. Einzelpersonen oder Teams aus zwei bis drei Personen sollten entweder planen, innerhalb der nächsten zwölf Monate ein Unternehmen zu gründen oder dieses bereits innerhalb der letzten zwölf Monate gegründet haben.

Zum Verfahren: Vor der Antragstellung sollten sich Bewerberinnen und Bewerber zunächst in einem der nächstgelegenen akkreditierten Gründungszentren in NRW beraten lassen und danach ein aussagekräftiges Ideenpapier einreichen. Eine qualifizierte Jury entscheidet darüber, welche Gründerinnen und Gründer einen Antrag auf Förderung per Web-Formular stellen können. Nach positiver Prüfung des Antrags durch den Projektträger Jülich werden die Gründerstipendien schnellstmöglich bewilligt.

Weitere Informationen sind unter https://www.gruenderstipendium.nrw/ zu finden.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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