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KMU-innovativ: Medizintechnik

Einreichung möglich

KMU-innovativ: Medizintechnik

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Eine Einreichung ist unbefristet möglich.

Der Stichtag für eine Einreichung ist zwei Mal jährlich jeweils zu 15. April und 15. Oktober. 

Mit der Hightech Agenda Deutschland richtet die Bundesregierung die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik neu aus – um mehr Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität zu erreichen. In diesem Rahmen fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) innovative Ansätze unter anderem in den Schlüsseltechnologien Biotechnologie/Medizintechnik, Mikroelektronik, Quantentechnologien und Künstlicher Intelligenz. Mit vorliegender Förderrichtlinie stärkt das BMFTR Deutschlands exzellente Forschungs- und Innovationslandschaft sowie die breite Basis an kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Medizintechnik. Damit trägt sie zugleich zu den Zielen des Gesamtprozesses des aktuell laufenden Pharma- und Medizintechnikdialogs und der Weiterentwicklung der nationalen Pharma- und Medizintechnikstrategie bei, mit der die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie und die Hersteller von Medizintechnik und Medizinprodukten in Deutschland verbessert werden sollen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte Unternehmen sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. 
  • Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind zudem Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Klinikeinrichtungen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Organisationen, die das Vorhaben plausibel unterstützen, antragsberechtigt. Übersteigt ein Verbundprojekt die Anzahl von fünf Verbundpartnern, ist die Notwendigkeit gesondert anhand der projektspezifischen Expertise zu begründen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die innovative medizintechnische Lösungen für einen konkreten Bedarf in der medizinischen oder pflegerischen Versorgung entwickeln. In der Regel arbeiten die KMU dabei mit Forschungseinrichtungen, klinischen Partnern oder weiteren geeigneten Organisationen zusammen. Die technische Machbarkeit des Lösungsansatzes muss bereits wissenschaftlich belegt sein.

Die Förderung ist thematisch offen. Sie umfasst unter anderem Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und digitale medizintechnische Lösungen für Prävention, Diagnostik, Therapie, Monitoring, Rehabilitation, Nachsorge und Pflege. Auch Untersuchungen und bestimmte wissenschaftlich-klinische Studien können Teil eines Vorhabens sein.

Für Medizinprodukte der Risikoklasse I und In-vitro-Diagnostika der Klasse A gelten besondere Voraussetzungen. Unter bestimmten Bedingungen können zudem digitale gesundheitstechnische Lösungen gefördert werden, die noch kein Medizinprodukt sind, aber das Potenzial für eine spätere Zulassung als solches haben.

Reine Arzneimittelentwicklung, bloße Optimierungen bestehender Methoden und Lifestyle-Produkte sind von der Förderung ausgeschlossen. Maßgeblich für alle Fördervoraussetzungen ist die Förderrichtlinie.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Laufzeit von in der Regel bis zu drei Jahren. Unternehmen erhalten eine anteilige Förderung ihrer zuwendungsfähigen Projektkosten und müssen einen angemessenen Eigenanteil tragen. Nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können individuell mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Für entsprechende Vorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu.

Bei Verbundvorhaben müssen mindestens 50 Prozent der beantragten Fördermittel den beteiligten KMU zugutekommen. Auch Ausgaben für die Wissenschaftskommunikation können förderfähig sein.

Für Unternehmen stehen zwei nicht kombinierbare Beihilfemodalitäten zur Verfügung:

  • De-minimis: Bis zu 300.000 Euro Förderung innerhalb von drei Jahren. Die Förderquote kann für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent betragen. Bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen sind bei der Obergrenze zu berücksichtigen.
  • AGVO: Förderfähige Kosten und Förderquoten richten sich nach den jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorgaben. Für KMU können Aufschläge auf die Förderquote möglich sein.

Die konkrete Förderhöhe wird im Einzelfall bestimmt. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und ihre Anlage zu den beihilferechtlichen Vorgaben.

Kontakt

Jonas Beck
+49 030 20199-3595

Die bis zum 30. September 2026 beim bisherigen Projektträger bereitgestellten Antragsunterlagen können weiterhin verwendet werden.