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Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragberechtigt sind:
Nicht antragsberechtigt sind:
Im Rahmen des Förderaufrufes werden ausschließlich Zuwendungen vergeben.
Gefördert wird die Erstellung von Umweltstudien nach Abschnitt 7 Artikel 49 AGVO.
Gegenstand der Förderung ist dabei die Entwicklung von umsetzungsfähigen Maßnahmenkatalogen, welche Handlungsempfehlungen zu einem Umstieg auf Elektromobilität und Integration der Elektromobilität in Kommunen und Unternehmen forciert.
Der Bezug zur Elektromobilität ist in dem Antrag nachvollziehbar darzulegen. Die Studien müssen einen oder mehrere der genannten Schwerpunkte in den Absätzen 2.1 und 2.2 des Aufrufes adressieren.
Änderungen der Anlage 1 Punkt 2.8 (Vorhabenziele, Arbeitsschritte, einschließlich Kostenschätzung) sind im Nachhinein nicht mehr möglich.
Inhaltliche Schwerpunkte für kommunale (öffentlich finanzierte) Antragssteller:
Schwerpunkt 1: Elektrifizierung von kommunalen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente.
Schwerpunkt 2: Ertüchtigung von intermodalen, elektrifizierten Verkehrs- und Logistikkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente.
Inhaltliche Schwerpunkte für gewerbliche (nicht öffentlich finanzierte) Antragssteller:
Schwerpunkt 3: Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente.
Schwerpunkt 4: Erstellung von Logistik-, Energiemanagement- und/oder Mobilitätskonzepten unter Berücksichtigung von digitalen Instrumenten.
Bei der Erarbeitung des Elektromobilitätskonzeptes sind die folgenden Hinweise zu beachten:
Fördervoraussetzungen sind:
Anträge werden nach dem folgenden Kriterium bewertet und priorisiert:
Der Entwurf eines realistischen plausiblen und nachvollziehbaren Zeit- und Kostenplans für das gesamte Vorhaben bildet die Grundlage für die Priorisierung. Hinweise zu inhaltlichen Aspekten, die sich entsprechend der Mustergliederung im Aufruf im Plan wiederfinden sollten, sind in der Anlage 1 Punkt 2.8 (innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster 6 Monate Vergabe bzw. 3 Monate und 12 Monate für die Bearbeitungszeit) zu finden.
Der Zeit- und Kostenplan ist dazu wie hier beispielhaft dargestellt in den Finanzierungsplan im AZA-Formular (easy-Online) zu übertragen:
1) Antragseinreichung über das easyonline Portal
Vom 07.04.2022 bis zum 19.05.2022 sind die Anträge vollständig ausgefüllt über das easyonline Portal einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline.
Über das Portal müssen die nachstehenden Dokumente hochgeladen werden:
2) Postalische Antragseinreichung
Im Nachgang zur elektronischen Übermittlung des Antrags sind postalisch mit Originalunterschrift (keine Unterschriftenscans, keine digitale Unterschrift) beim Projektträger einzureichen:
sowie weitere Unterlagen – sofern zutreffend:
Die Frist zur Einreichung der postalischen Unterlagen endet am 20. Mai 2022. Maßgebend ist der Poststempel.
Die Unterlagen sind zu senden an:
Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich GmbH
Fachbereich EVI 2
Postfach 61 02 47
10923 Berlin.
Ohne die unterschriebene und postalisch übersandte Version gilt der Antrag als nicht eingegangen.
Die Elektromobilitätskonzepte dürfen nicht selbst erstellt werden, sondern müssen an ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen vergeben werden.
Kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Auftraggeber gemäß §99 ff. GWB sind grundsätzlich an das Vergaberecht gebunden.
Entsprechende Informationen erhalten Sie bei ihrer zuständigen Vergabestelle.
Ein Vergabeverfahren kann bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Voraussetzung ist, dass die Zuschlagerteilung explizit unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Förderung steht.
Die Auftragsvergabe darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
Die förderfähigen Ausgaben, inklusive einzukalkulierender Reisekosten (Teilnahme Begleitforschung) im Rahmen der Begleitforschung, für ein Elektromobilitätskonzept (Umweltstudie) sind auf maximal 100.000 Euro (netto) bzw. 119.000 Euro (brutto) – abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers – begrenzt.
Nicht förderfähig sind:
Die Bewilligungszeiträume werden im Zuwendungsbescheid wie folgt festgelegt werden:
Gebietskörperschaften: 18 Monate (Empfehlung: 6 Monate Vergabeverfahren, 12 Monate Bearbeitungszeit)
Gewerbliche Antragsteller: 15 Monate (Empfehlung: 3 Monate Vergabeverfahren, 12 Monate Bearbeitungszeit)
Eine Verlängerung über den Bewilligungszeitraum hinaus ist nur in begründeten Fällen möglich. Zuwendungsfähig sind nur Leistungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraums erbracht werden.
Der frühste Starttermin ist auf den 01.10.2022 festgelegt.
Es werden grundsätzlich maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert, sofern die Inhalte des Vorhabens keine Beihilfe darstellen.
Bei Zuwendungen, die eine Beihilfe darstellen, beträgt die Förderquote 50 Prozent.
Wirtschaftlich tätigen Unternehmen kann – durch Vorlage einer KMU-Erklärung – ein KMU-Bonus gewährt werden. Für kleine Unternehmen (gem. EU-Definition) können 20 Prozent und für mittlere Unternehmen (gem. EU-Definition) 10 Prozent Bonus auf die Förderquote gewährt werden.
Weitere Informationen zum KMU-Bonus finden Sie hier: Kurzanleitung zum Ausfüllen der KMU-Erklärung.
Das Formular zur KMU-Erklärung ist in unseren Downloads verfügbar.
Informationen zur Beihilfe:
Ausfüllhinweis für easy-online zur Förderquote:
Die individuelle Förderquote muss im easy-Online-System auf der Unterseite „(F0862) Eigenmittel und Zuwendung“ unten rechts eintragen werden.
Die Auszahlung erfolgt nachschüssig anhand prüffähiger Belege (Rechnungen).
Es können auch Teilrechnungen abgerechnet werden, bevor die Schlussrechnung gestellt wird. Eine Teilrechnung kann für einzelnen Leistungen, aber auch für mehrere einzelne Posten gestellt werden. Wichtig für die Teilrechnung ist, dass diese Leistungen (Arbeitsschritte) bereits erbracht und beglichen worden sind.
Nach Abschluss des Vorhabens sind ein Exemplar der Studie und eine elektronische Fassung beim Projektträger einzureichen. Weiterhin ist der/die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet, die Studie frei zugänglich zu veröffentlichen, sodass eine Verwertung der Ergebnisse durch Dritte ermöglicht wird. Datenschutzrechtlich relevante Inhalte sind von dieser Veröffentlichungspflicht ausgeschlossen. Über weitere Nachweispflichten und die Teilnahme an Begleitforschungsmaßnahmen werden Sie ggf. bei Eingang des Zuwendungsbescheides informiert.
Ladesäulen-Sharing steht für die Mehrfachnutzung von Ladeinfrastruktur: Verschiedene Nutzergruppen teilen sich dabei eine oder mehrere Ladesäulen. Fragen, die im Rahmen des Konzepts adressiert werden können, sind z. B. das Thema Zugangsberechtigungen, flexibel buchbare Nutzungszeitfenster und das Zusammenspiel potenzieller Nutzergruppen. Wichtig ist, dass die Prüfung von Ladesäulen-Sharing im Zusammenhang mit der Auswahl der Schwerpunkte 1 und 3 verpflichtend ist. Im Rahmen der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Einführung eines Ladesäulen-Sharings möglicherweise die effizientere und ggf. kostengünstigere Option ist, als der klassische Aufbau von Ladeinfrastruktur für die kommunalen bzw. unternehmenseigenen Fuhrparke.
Da die Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2022 derzeit noch nicht abgeschlossen sind, steht das verfügbare Budget für diesen Förderaufruf derzeit noch nicht fest. Wir möchten sie dennoch motivieren, ihre Anträge einzureichen.
gewollt |
nicht gewollt |
Anwendungen von digitalen Services, die es bereits am Markt gibt – angepasst auf die lokalen Bedarfe (zum Beispiel im Zuge der Planung von MaaS-Konzepten die Optimierung des Zeitbedarfs und/ oder des Ressourcenverbrauchs) |
Neuentwicklung von App- und Plattformlösungen |
Erhebung von relevanten Mobilitätsdaten vor Ort zur Visualisierung und/oder Modellierung und sowie zur Auswertung der entstehenden Herausforderungen durch den Markthochlauf der Elektromobilität für z.B. die Kommune/Region. |
FuE-Vorhaben |
Mobility Hubs als Teil einer nachhaltigen Städteplanung bzw. der Infrastrukturstrategie. Das umfasst z.B. multimodale (elektrische) Verkehrsangebote z.B. Sharing und den bereits elektrifizierten ÖPNV, die über digitale Lösungen effizient nutzbar gemacht werden. Das steht als Gesamtbild für die digitale Vernetzung von Infrastruktur, Fahrzeug und Verkehrsteilnehmenden |
Schwerpunkt auf konventionellen Fahrzeugen (z.B. reine Taktoptimierung) |
Ja, der Fragebogen ist verpflichtend und Bestandteil der Antragseinreichung. Sie finden die Befragung unter folgendem Link: https://www.now-gmbh.de/umfrage-em-konzepte.
Im Anschluss an den Fragebogen erhalten alle Antragstellenden eine sog. Kennung (Ziffernfolge). Diese ist im easy-Online Portal bei der Antragseinreichung auf der Seite „Erklärungen“ bei "Kennung" einzugeben. Bei Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens wenden Sie sich bitte direkt an die NOW, die für die Begleitforschung verantwortlich ist: elektromobilitaet@now-gmbh.de.
Zunächst einmal werden beide Zielgruppen von Antragstellenden gleich in ihrer Priorität behandelt.
Für kommunale und gewerbliche Antragstellende stehen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte zur Auswahl (siehe Aufruf).
Grundsätzlich kann jeder Antragstellende eine Förderquote von 80% beantragen, sofern dieser nicht mit seiner Tätigkeit im Wettbewerb zu anderen Unternehmen steht und damit die Förderung eine Beihilfe (im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) darstellt. In diesem Fall wird bei der Antragsprüfung die Förderquote noch einmal angepasst bzw. nach unten korrigiert. Stellen Sie sich selbst eine der folgenden Fragen:
Wenn Sie eine der Fragen mit JA beantwortet können, ist es wahrscheinlich, dass Sie ein gewerblicher Antragsteller sind, dessen Förderquote auf 50% zu reduzieren ist.
Durch Nachweis (KMU-Erklärung), dass Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind, wird Ihnen ein zusätzlicher Bonus i. H. v. 20% (kleines Unternehmen) und 10% (mittleres Unternehmen) gewährt, den Sie als Förderquote bereits einkalkulieren können. Sollte unsere Prüfung Ihres Antrages ergeben, dass eine Herabsenkung der Förderquote notwendig ist, werden wir Sie noch einmal darüber in Kenntnis setzen.
Kommunale Antragsteller sind in den meisten Fällen bereits von Ihrer zuständigen Vergabestelle angehalten, mindestens drei Angebote einzuholen. Eine Prüfung dieses Verfahrens durch uns erfolgt nicht.
Im Rahmen der Antragstellung möchten wir jedoch sowohl gewerblichen als auch kommunalen Antragstellern nahelegen, mehrere Angebote einzuholen, um einerseits für einen hinreichenden Wettbewerb zu sorgen und andererseits um Ihnen eine sinnvolle und plausible Kostenschätzung innerhalb des Arbeitsplanes (siehe Anlage 1) einzuräumen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dem Antrag keine Angebote beigefügt werden müssen. Nutzen Sie bitte für sich auch den Zeitraum während der Antragsprüfung, um weitere Angebote einzuholen. Wenn Ihr Vorhaben bewilligt wurde und Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie entweder den Auftrag verbindlich erteilen oder sich innerhalb des – im Bewilligungszeitraum enthaltenden Vergabeverfahrenszeitraum (3 Monate für gewerbliche Antragsteller und 6 Monate für kommunale Antragsteller) – für ein Angebot entscheiden, das für Sie das zweckmäßigste und wirtschaftlichste Angebot darstellt.
Zur Antragseinreichung benötigen Sie Angebote nur im Rahmen einer sinnhaften Kostenschätzung!
Der vorliegende Aufruf ist der Förderrichtlinie für Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 unterstellt, die den Fokus auf die batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge legt.
Flottenelektrifizierungskonzepte, die sich ausschließlich mit Fahrzeugen befassen, die durch die Betankung mit Wasserstoff elektrisch betrieben werden, können daher vom aktuellen Konzeptaufruf nicht berücksichtigt werden.
Für reine Wasserstoff-Konzepte im Nutzfahrzeug-, Bus- und Schienenbereich können die Machbarkeitsstudien der jeweiligen Förderrichtlinien genutzt werden (Foerderrichtlinie.pdf (klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de) / foerderrichtlinie_bus_07092021.pdf (ptj.de) BAnz AT 17.02.2021 B5.pdf (bundesanzeiger.de).
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