Förderung von Elektromobilitätskonzepten
Mit Aufrufen zur Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter anderem die Erstellung kommunaler und gewerblicher Elektromobilitätskonzepte. Dadurch sollen Kommunen und Unternehmen als Vorreiter und Multiplikator bei der Einführung der Elektromobilität unterstützt werden.
Ziel der Förderung ist es aufzeigen, wie die vorhandenen Investitionsmittel im Bereich Elektromobilität gezielt und maximal nutzbringend eingesetzt werden können. Eine Schlüsselfunktion zur Attraktivitätssteigerung und Schaffung eines nachhaltigen Mobilitätsangebotes könnte die Einbindung digitaler Instrumente und Mobility-as-a-Service (MaaS) sein.
Derzeit sind keine Aufrufe zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur geöffnet.
Informationen zu vorherigen Aufrufen und zur Abrechnung von laufenden Vorhaben können Sie der Webseite ELEKTROMOBILITÄTSKONZEPTE - LAUFENDE VORHABEN entnehmen.
Die Vorhaben der Förderaufrufe von 2021 (03EMK4x) und 2022 (03EMK5x) sind Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP). Die Mittel dafür werden über die europäische Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) bereitgestellt.
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