Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten"
Den Link für die Einreichung der Skizze in easy-Online finden Sie auf der PtJ-Webseite zur Maßnahme und im Skizzen-Template.
Nein. Eine Einreichung per Post ist nicht erwünscht und kann die Abläufe verzögern.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Antragssystem des Bundes (easy-Online) unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Bestätigungsmail von easy-Online dient Ihnen als Einreichungsnachweis. Dieses Verfahren wird später auch für etwaige Vollanträge genutzt.
Nein. Wenn Sie das TAN-Verfahren oder die qualifizierte elektronische Signatur in easy-Online nutzen, ist eine separate rechtsverbindliche Unterschrift auf dem Skizzenformular nicht erforderlich.
Der Umfang der Projektskizze sollte 10 Seiten ohne Deckblatt, Anlagen und Referenzen (Arial 11 pt) nicht überschreiten. Bitte halten Sie diese Seitenbegrenzung ein. Die Fachgutachterinnen und Fachgutachter müssen Informationen ab der elften Seite bei der Bewertung nicht berücksichtigen.
Bitte beurteilen Sie die thematische Passfähigkeit Ihrer Projektidee anhand der Angaben in der Förderbekanntmachung selbst. Im Rahmen der Beratung können hierzu lediglich Verständnisfragen beantwortet werden. Eine Vorabprüfung individueller Projektideen ist nicht möglich.
Im Rahmen der Förderbekanntmachung können nur Forschungsarbeiten bis TRL 3 gefördert werden. Sofern die in der Skizze dargestellten Arbeiten über TRL 3 hinausgehen, führt dies zu einer Abwertung, ggf. sogar zu einer Nicht-Priorisierung der Skizze. In jedem Fall müssten über TRL 3 hinausgehende Arbeiten bei einer etwaigen Antragstellung entfallen. Zur Erleichterung der Einordnung bitten wir Sie, eine Selbsteinschätzung je Arbeitspaket vorzunehmen (siehe Skizzen-Vorlage).
Die Skizzen werden von mindestens zwei Gutachter(innen) unabhängig voneinander nach den in der Förderbekanntmachung festgelegten Kriterien begutachtet (siehe Abschnitt 7.2.1).
Es gibt für diese Bekanntmachung keine festgelegte Budgethöchstgrenze. Die beantragten Fördermittel müssen jedoch immer dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Das bedeutet: Alle kalkulierten Positionen (Personal, Sachmittel, Reisen) müssen für die erfolgreiche und zielgerichtete Durchführung des skizzierten Forschungsvorhabens zwingend erforderlich und in ihrem Umfang nachvollziehbar begründet sein.
Nein. Kosten, die der regulären Grundausstattung der Hochschule oder der außeruniversitären Forschungseinrichtung zuzurechnen sind (z. B. Standard-IT, Standardliteratur, Gebäudemieten, allgemeine Infrastruktur), sind nicht zuwendungsfähig bzw. durch die Projektpauschale abgegolten.
Die Beteiligung von Industrieunternehmen als vollwertiger oder assoziierter Partner ist gewünscht. Interessensbekundungen, wie LOI oder Ähnliches, können bei der Bewertung der Skizze hilfreich sein. Skizzen ohne Industriebeteiligung sind ebenfalls förderfähig.
Für Förderungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird nach BMFTR-Grundsätzen eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Im Regelfall sind dies mindestens 50 Prozent. Ausnahmen für klein- und mittelständische Unternehmen sind jedoch möglich. (s. Anlage zur Förderrichtlinie Nr. 2 „Umfang/Höhe der Zuwendungen“)
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre; längere oder kürzere Projektlaufzeiten im begrenzten Umfang sind mit entsprechender Begründung möglich.