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Innovative Herstellung von E-Fuels und deren CCU-basierten Vorprodukten

Einreichung möglich

Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten"

Richtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Eine Einreichung ist noch 67 Tage möglich.
Startdatum 22. September 2026 Enddatum 30. November 2026 Heute 24. September 2026

Die nationalen und europäischen Klimaziele sehen vor, die Treibhausgasemissionen bis hin zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu reduzieren. Hierfür sind der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Elektrifizierung fossiler Prozesse von Industrie, Mobilität und Wärme zentrale Voraussetzungen. Gleichzeitig sind insbesondere der Luft- und Schiffsverkehr sowie weitere Mobilitäts- und Transportsegmente auch langfristig auf flüssige oder gasförmige Energieträger mit hoher Energiedichte angewiesen.

Vor diesem Hintergrund gewinnen klimafreundliche E-Fuels zunehmend an Bedeutung. Für ihre Herstellung wird nachhaltiger Kohlenstoff benötigt, der neben biogenen Quellen unter anderem aus der Atmosphäre mittels Direct Air Capture (DAC) oder aus schwer vermeidbaren industriellen CO₂-Quellen bereitgestellt werden kann. Durch die Nutzung dieser CO₂-Quellen können weitestgehend klimaneutrale E-Fuels produziert werden. Methanol spielt dabei eine wichtige Rolle, sowohl als klimafreundlicher Kraftstoff und Energieträger zur Speicherung und zum Transport erneuerbarer Energie, als auch als Ausgangsstoff für weitere E-Fuels wie Sustainable Aviation Fuels (SAFs). E-Fuels bieten somit eine skalierbare Lösung für schwer elektrifizierbare Mobilitätssegmente und sind zugleich weitgehend kompatibel mit bestehenden Infrastrukturen.

Die vorliegende Fördermaßnahme zielt darauf ab Deutschland als führenden Forschungs- und Entwicklungsstandort für Technologien zur Herstellung klimafreundlicher, strom- und wasserstoffbasierter E-Fuels, auch auf Basis von CCU, in Europa weiter zu stärken und perspektivisch als globalen Leitanbieter und bedeutenden Technologieexporteur zu positionieren.

Hierzu sollen innovative Verfahren, Prozesse und Technologien zu E-Fuels und, falls erforderlich, zu CCU-basierten Vorprodukten untersucht werden. Ziel sind Anwendungen zur Defossilisierung des Luft- und Schiffsverkehrs sowie weiterer Mobilitäts- und Transportsegmente mit besonderen Anforderungen an E-Fuels und klimaneutrale Kraftstoffe. Im Bereich kohlenstoffbasierter E-Fuel-Vorprodukte aus CCU soll dabei perspektivisch auf die Nutzung nachhaltiger Kohlenstoffquellen fokussiert werden. Darüber hinaus können ebenfalls schwer vermeidbare CO2-Emissionen wie bei der Kalk-, Stahl- und Zementherstellung, sowie Reststoffverwertung adressiert werden.

Einreichen von Projektskizzen

Möchten Sie sich auf diese Förderbekanntmachung bewerben? Bitte nutzen Sie dafür das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes. Hier gelangen Sie zur richtigen Adresse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen sowie weitere juristische Personen. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette von E-Fuels einschließlich CCU-basierter Vorprodukte. Die Vorhaben müssen einen deutlichen Innovationsgewinn und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen.

Mögliche Projekte oder Fragestellungen umfassen beispielsweise:

  • Neue, innovative Herstellungsverfahren für strom- und wasserstoffbasierte E-Fuels
  • Innovative Prozessketten, Komponenten und Materialien entlang der Wertschöpfungskette von der Herstellung bis zur Nutzung von E-Fuels
  • Entwicklung und Optimierung neuartiger Katalysatoren mit verbesserter Selektivität, höherer Aktivität und längerer Lebensdauer. Denkbar ist auch die Entwicklung neuer oder verbesserter Reaktorkonzepte.
  • Neuartige, hochintegrierte, stufenlose Verfahren zur Herstellung von klimaneutralen Kraftstoffen
  • Simulation und Modellierung bspw. neuer Prozessführungen oder Betriebsstrategien zur Effizienzsteigerung, sowie zu Betrieb und Eigenschaften der übergeordneten Infrastruktur, sofern dies einen signifikanten Einfluss auf eine spätere Anwendung der betrachteten Technologien hat.
  • Ermittlung von Ansätzen für notwendige regulatorische Anpassungen sowie von Anreizmechanismen zu Unterstützung des Markthochlaufs
  • Sicherheits-, Genehmigungs- und Umweltaspekte sollten bei neuartigen Verbindungen im Hinblick auf eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung betrachtet werden
  • Für die Herstellung von E-Fuels notwendige CCU-Technologien und -vorprodukte sind in Kombination mit den obenstehenden Punkten ebenfalls förderfähig.

 Wichtiger Bestandteil dieser Förderrichtlinie ist auch die Wissenschaftskommunikation der Projekte.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von risikoreichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben bis auf einen Technologie-Reifegrad von 3.

Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die perspektivisch auf die starke Verbesserung von Effizienz, Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit abzielen.