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Förderaufruf „Innovationshub Biotech4Proteins – Zellkultivierung und Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel“

Einreichung möglich

Förderaufruf „Innovationshub Biotech4Proteins – Zellkultivierung und Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel“

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf die Rahmenbekanntmachung „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“[i] vom 20. November 2024 und adressiert den Themenbereich „Neuartige bioökonomische Produkte“.

Der Förderaufruf setzt die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) um, indem er Biotechnologie als Schlüsseltechnologie fördert und die Entwicklung biotechnologisch hergestellter Lebensmittel durch Kultivierung tierischer Zellen sowie Präzisionsfermentation vorantreibt.

Biotechnologische Produktionssysteme können durch effizientere Rohstoffnutzung und reduzierten Flächenbedarf maßgeblich zu resilienteren Wertschöpfungsketten und mehr Nachhaltigkeit im Bereich der Ernährung beitragen. Zellkultivierung und Präzisionsfermentation sind dabei wichtige Zukunftstechnologien der Lebensmittelbranche und bieten das große Potenzial, innovative Wege zu gesunden und sicheren Lebensmitteln zu beschreiten, neue Chancen für Wertschöpfung zu nutzen und letztlich durch Souveränität bei der biotechnologischen Produktion von Lebensmitteln maßgeblich zur Ernährungssicherheit der kommenden Jahrzehnte beizutragen.

Der Forschungs- und Innovationsbedarf im Bereich der Zellkultivierung und Präzisionsfermentation ist hoch. Gleichzeitig besitzt Deutschland durch seine starke Forschungs- und Innovationslandschaft in der Biotechnologie und einen leistungsfähigen Maschinen- und Anlagenbau gute Chancen, ein führender Technologieentwickler in diesem Zukunftsmarkt für Lebensmittel zu werden. Dazu soll dieser Förderaufruf beitragen, indem er die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland in einem Innovationshub bündelt und gezielt auf den Transfer in die wirtschaftliche Anwendung ausrichtet.

 

[i] https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/11/2024-11-28-bekanntmachung-biooekonomie.html

Eine Einreichung ist noch 24 Tage möglich.
Startdatum 12. Juni 2026 Enddatum 09. Juli 2026 Heute 15. Juni 2026

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein anwendungsorientierter, interdisziplinärer Innovationshub zum Thema Zellkultivierung und Präzisionsfermentation. Der Innovationshub wird von einer größeren Anzahl von Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft gebildet, welche gemeinsam Ansätze zur biotechnologischen Herstellung von Lebensmitteln aus Zellkultivierung und Präzisionsfermentation erforschen und entwickeln. Die Partner des Innovationshubs regeln die rechtlichen Aspekte ihrer Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.

Im Rahmen des Innovationshubs werden angewandte Forschungs‑ und Entwicklungsvorhaben (FuE‑Vorhaben) durchgeführt, die sich auf die Entwicklung von Plattformtechnologien fokussieren und die biotechnologische Herstellung innovativer Lebensmittel durch Zellkultivierung und Präzisionsfermentation entscheidend vorantreiben. Der Innovationshub soll dabei die Entwicklung von biotechnologisch hergestellten Alternativen zu konventionellen Milcherzeugnissen sowie von Fleisch‑ und Fischprodukten abdecken. Die FuE-Vorhaben sind auf die Bedarfe wirtschaftlicher Partner auszurichten und maßgeblich durch Unternehmen zu gestalten.

Folgende Arbeiten können innerhalb des Innovationshubs adressiert werden (Liste ist nicht abschließend):

  • Entwicklung stabiler Zellkultursysteme und Differenzierungsprotokolle, auch unter Nutzung neuer genomischer Techniken (NGT) oder Vektorsysteme
  • Steigerung der Lebensdauer und Teilungsrate von Stammzellen
  • Skalierbare Bioreaktor‑ und Prozesstechnologien (inklusive Prozessstabilität) zur Optimierung von Zelldichten und Produktionseffizienz
  • Medien‑ und Supplemententwicklung nach dem Baukastenprinzip, inklusive Recyclingfähigkeit
  • Modulare, kreislauffähige und geschlossene Produktionssysteme
  • Biodruck‑Technik für dreidimensionale Strukturen
  • Lebensmitteltaugliche integrierte Echtzeit-Sensortechnik.

FuE-Arbeiten zu den genannten Herausforderungen sind dabei immer auf die Entwicklung eines integrierten Produktionsprozesses auszurichten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Lösungen mit Plattformcharakter, die potenziell in verschiedenen Prozessen nutzbar sind.

Die FuE-Vorhaben sollen wesentlich dazu beitragen, die Effizienz und Stabilität der angestrebten Produktionsprozesse zu steigern. Zugleich sind Lösungen zu entwickeln, welche die erwarteten Herstellungskosten der im Fokus stehenden biotechnologisch produzierten Lebensmittel senken oder deren Produktqualität erhöhen und somit eine wirtschaftliche Perspektive der jeweiligen Verfahren eröffnen.

Je nach Technologiereifegrad werden die Vorhaben entweder unter Industrieführung oder in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen aus dem Bereich der Lebensmittelbiotechnologie durchgeführt. Im Innovationshub werden die vielversprechendsten Ansätze gezielt und zügig in Richtung einer wirtschaftlichen Anwendung vorangetrieben. Deshalb kommt der Einbindung führender deutscher Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Strukturierung des Hubs zu. Die privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung, welche die beteiligten Unternehmen in die Vorhaben des Innovationshubs einbringen, sind ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Entscheidung über eine Förderung.

Neben den wissenschaftlich-technischen FuE-Arbeiten ist geplant, im Rahmen des Innovationshubs begleitende Arbeiten zu fördern, die gezielt den Transfer entwickelter Technologien in die Anwendung unterstützen. Folgende Herausforderungen sollen dabei adressiert werden:

  • Entwicklung realisierbarer Konzepte zur Mobilisierung privaten Kapitals, insbesondere für die Skalierung biotechnologischer Prozesse im Lebensmittelbereich
  • Analyse innovationshemmender Rahmenbedingungen und Erarbeitung konkreter Handlungsoptionen, um neue Lebensmitteltechnologien und Produkte innerhalb des geltenden Rechtsrahmens schnellstmöglich in die Anwendung zu bringen
  • Aktivitäten zur Normierung und Standardisierung, insbesondere europäische und internationale Standards.

Folgende Ziele soll der Innovationshub erreichen:

  1. Etablierung eines unternehmensgetriebenen Innovationsökosystems

Deutschland besitzt starke Forschungseinrichtungen und eine vielversprechende Start-up-Landschaft im Bereich biotechnologisch hergestellter Lebensmittel. Durch die Bündelung von öffentlich geförderten Forschungsaktivitäten und die Vernetzung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen die vorhandenen Innovationspotenziale einer sich dynamisch entwickelnden Branche gehoben werden. Der Innovationshub Zellkultivierung und Präzisionsfermentation soll sich zu einer lebendigen Keimzelle für biotechnologische Lebensmittelinnovationen entwickeln. Durch den Schulterschluss zentraler Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft soll er wesentlich dazu beitragen, die Chancen dieser Zukunftstechnologien für Wertschöpfung in Deutschland zu nutzen.

  1. Entwicklung zentraler Plattformtechnologien für Zellkultivierung und Präzisionsfermentation

Im Innovationshub sollen Synergien verschiedener Disziplinen genutzt und gezielt Plattformtechnologien entwickelt werden, welche die biotechnologische Lebensmittelproduktion mittels Präzisionsfermentation oder Zellkultivierung entscheidend voranbringen. Dabei kann auch die (Weiter-)Entwicklung digitaler Tools und Datenbanken adressiert werden, sofern sie effizient in bestehende Infrastrukturen integriert werden und ihr Betrieb über die Projektlaufzeit hinaus durch ein Finanzierungskonzept gesichert wird.

  1. Entwicklung integrierter Produktionssysteme mit wirtschaftlicher Perspektive

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Technologiereife sollen innerhalb der ersten drei Jahre integrierte, technisch machbare und sichere Verfahrenskonzepte vorliegen. Die wichtigsten Stellschrauben auf dem Weg in die wirtschaftliche Anwendung sind im Rahmen einer technoökonomischen Analyse zu identifizieren. Bei Verfahren mit hoher Unternehmensbeteiligung und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten sind zusätzlich die ökologischen Auswirkungen im Rahmen einer Lebenszyklusanalyse quantitativ zu ermitteln.

  1. Demonstration, Anwendung und Produktentwicklung

Innerhalb des Innovationshubs sollen Unternehmen aussichtsreiche Ansätze gezielt für die wirtschaftliche Anwendung vorbereiten und zu Produkten entwickeln. Insbesondere die Produktentwicklung und Skalierung sind mit weiteren Finanzierungsquellen (private Investitionen, gegebenenfalls weitere öffentliche Förderprogramme) zu kombinieren. Ziel ist die Entwicklung und später die Zulassung und Markteinführung biotechnologisch produzierter Lebensmittel unter Einsatz von Präzisionsfermentation oder Zellkultivierung (zum Beispiel Alternativen zu traditionellen Käse-, Ei-, Fleisch- oder Fischprodukten).

Die entscheidenden Akteure des Innovationshubs müssen intensiv mit externen Initiativen und Partnern zusammenarbeiten. So lassen sich Chancen für erfolgreichen Transfer in die wirtschaftliche Anwendung flexibel und zügig ergreifen. Transferaktivitäten sollen von Beginn an und über die gesamte Laufzeit vom Innovationshub initiiert werden. Zusätzliche Transferprojekte, die den Innovationshub während der Umsetzungsphase stärken sollen, können beispielsweise im Rahmen der Richtlinie „KMU-innovativ: Bioökonomie“ gefördert werden.

Um die wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Ziele des Innovationshubs mit Tempo und Agilität in der Förderung zu erreichen, sind die FuE-Vorhaben entlang einer nachvollziehbaren Outcome-Orientierung zu planen. Für die Umsetzung aller Vorhaben sind inhaltliche Meilensteine und Abbruchkriterien zu definieren, die als Grundlage für Projektanpassungen dienen oder die Entscheidung über die Fortführung einer Förderung ermöglichen. Als Meilensteine können beispielsweise zu erreichende Zelldichten in Bioprozessen, Kosten für Nährmedien oder spezifische Produktionskosten dienen. Ökonomischen Meilensteinen, wie beispielsweise Anzahl entwickelter Prototypen, Spin-offs, Patentanmeldungen, Höhe privater Investitionen, Anzahl entwickelter Produkte, kommt eine besondere Bedeutung bei der Bewertung des Innovationshubs zu.

Für die Umsetzungsphase des Innovationshubs ist ein Förderzeitraum von bis zu sechs Jahren vorgesehen, aufgeteilt in zwei Förderzeiträume von jeweils drei Jahren. In den ersten drei Jahren wird dafür ein Fördervolumen von bis zu 15 Mio. Euro bereitgestellt. Über die zweite Phase wird nach einer Zwischenbegutachtung entschieden.

Dem eigentlichen Innovationshub (Umsetzungsphase) ist die oben genannte Konzeptphase zeitlich vorgelagert. Innerhalb der Konzeptphase sind die zentralen Partner für den Innovationshub zu gewinnen und eine geeignete Governance-Struktur zu erarbeiten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der gemeinsamen Entwicklung ambitionierter Ziele des Innovationshubs und der Formulierung überprüfbarer Meilensteine für geplante FuE-Vorhaben.

In der Konzeptphase können mehrere Einzelvorhaben mit je bis zu 60.000 Euro (gegebenenfalls zuzüglich Projektpauschale) für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gefördert werden. Für diese Förderung kommen solche Einrichtungen in Frage, die aufgrund ihrer Struktur und ihrer bisherigen Arbeiten zu den führenden Institutionen im Bereich Zellkultivierung und Präzisionsfermentation in Deutschland zählen und die deshalb das Potenzial besitzen, den Innovationshub in der späteren Umsetzungsphase erfolgreich zu koordinieren.

Das überzeugendste Konzept wird für den Übergang in die Umsetzungsphase ausgewählt, die sich ab 2027 anschließt.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: einer maximal sechsmonatigen Konzeptphase und einer anschließenden Umsetzungsphase mit bis zu zwei Förderperioden von jeweils bis zu drei Jahren.

Im ersten Schritt können bis zum 09.07.2026 konzise, maximal dreiseitige Projektskizzen für die Konzeptphase eingereicht werden.

Eine Projektskizze erläutert die Qualifikation der einreichenden Institution zur Koordinierung des Innovationshubs, etwa anhand der vorhandenen Forschungs- und Technologieinfrastruktur, der wissenschaftlich-technischen Expertise leitender Mitarbeitenden sowie der geleisteten Vorarbeiten in den Bereichen Zellkultivierung und Präzisionsfermentation. Die angestrebte Struktur des Hubs ist darzustellen, insbesondere mit Blick auf die Einbindung wirtschaftlicher Partner. Die zu bearbeitenden Schwerpunkte sollen skizziert werden. Dafür sind erste Ansätze für konkrete und überprüfbare Meilensteine zu formulieren. Die geplanten Aktivitäten der sechsmonatigen Konzeptphase sind in groben Zügen zu beschreiben.

Die Projektskizzen für die Konzeptphase sind über das Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen. Für die Erstellung dieser Projektskizze ist eine Layout-Vorlage (.docx) inkl. Gliederung auf den Internetseiten des Projektträgers Jülich verfügbar. Es wird empfohlen, die Vorlage zu nutzen. Wird die Layout-Vorlage nicht genutzt, so müssen die folgenden Vorgaben eingehalten werden: Font Arial, Schriftgröße 10 Punkt, Zeilenabstand 1,15 Zeilen.

Die Projektskizze soll einen Umfang von 3 Seiten nicht überschreiten. Eine Literaturliste der wichtigsten Arbeiten der Einrichtung im Bereich Zellkultivierung und/oder Präzisionsfermentation inklusive einer kurzen Einordnung der Relevanz der zitierten Arbeiten für den geplanten Innovationshub kann der Projektskizze als Anhang zusätzlich beigefügt werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Forschungs- und Technologieinfrastruktur sowie wissenschaftlich-technische Expertise an der Einrichtung
  • Eignung der angestrebten Struktur des Innovationshubs zur Erreichung der Förderziele, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung von Unternehmen
  • Nachvollziehbarkeit der geplanten Aktivitäten zur Entwicklung der Struktur des Innovationshubs
  • Ambition, Messbarkeit und Erreichbarkeit der formulierten Ziele und Meilenstein-Ansätze des geplanten Innovationshubs

Entsprechend dieser Kriterien werden bis zu fünf Projektskizzen für eine Förderung in der Konzeptphase ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten etwa eine Woche nach Einreichung der Projektskizzen schriftlich mitgeteilt.

Die Einreichenden der zur Förderung ausgewählten Projektskizzen für die Konzeptphase, werden aufgefordert, binnen einer Frist von drei Wochen den förmlichen Antrag auf Förderung zu stellen.

Die Vorhaben der Konzeptphase sollen zum 01.09.2026 starten.

Die Projektleitungen werden zum Vorhabenbeginn zu einer Veranstaltung ins Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt eingeladen, um terminliche Eckpunkte der Konzeptphase abzustimmen, die anderen Projekte kennenzulernen und gegebenenfalls auch die Möglichkeiten einer gemeinsamen Konzepterstellung oder späteren Zusammenarbeit zu sondieren.

In der ersten Hälfte der Konzeptphase sind insbesondere die zentralen Partner für den Innovationshub zu gewinnen, eine geeignete Governance-Struktur zu erarbeiten sowie ambitionierte Ziele und überprüfbare Meilensteine zu formulieren.

Aufbauend darauf ist eine Skizze für die Umsetzungsphase des geplanten Innovationshubs zu erstellen. Sie stellt das Konzept des Innovationshubs – inklusive aller beteiligten Partner, der Ziele und überprüfbarer Meilensteine – detailliert dar. Für die Erstellung der Skizze wird eine Layout-Vorlage (.docx) inklusive Gliederung zur Verfügung gestellt. Die Skizze soll einen Umfang von 30 Seiten (exklusive Anlagen) nicht überschreiten.

Die Projektteams werden ihr Konzept vom Innovationshub einer mit externen Expertinnen und Experten besetzten Jury im Rahmen einer Auswahlsitzung in Berlin am 21.12.2026 vorstellen.

Die Konzepte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Impact des gewählten Ansatzes und Beitrag zu den Förderzielen
  • Transfer- und Wertschöpfungspotenzial, Skalierbarkeit
  • Höhe der privaten Mittel, die eingebracht werden; Beteiligung von Unternehmen
  • Innovationshöhe und Plattformcharakter der geplanten FuE-Vorhaben
  • Expertise der einzelnen Partner, Komplementarität der Expertisen
  • Struktur des Innovationshubs inklusive Vernetzung und Schnittstellen mit externen Aktivitäten
  • Nachvollziehbarkeit der groben Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung für die erste Förderphase

Entsprechend dieser Kriterien wird mit Unterstützung der Jury das beste Konzept zur Förderung ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Der Projektleitung des ausgewählten Innovationshubs wird eine Vorlagefrist zur Einreichung förmlicher Anträge mitgeteilt. Die Anträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Neben den förmlichen Anträgen ist eine Vorhabenbeschreibung einzureichen, welche die in der Rahmenbekanntmachung aufgeführten Informationen enthält (Vergleich mit 7.2.2 der Rahmenbekanntmachung „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“).