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Bayerisches Energieforschungsprogramm

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Unternehmen, KMU

Das neue Bayerische Energiekonzept „Energie Innovativ“ sieht vor, die erneuerbaren Energien erheblich auszubauen. Außerdem soll die Energieeffizienz beziehungsweise der Wirkungsgrad der industriellen Anlagen deutlich gesteigert werden. Die künftige Energieversorgung Bayerns soll sicher, bezahlbar, umweltverträglich und gesellschaftlich akzeptiert sein.

Das Bayerische Energieforschungsprogramm ist ein wichtiger Baustein des Bayerischen Gesamtkonzepts „Energie Innovativ“, das den Umbau der Energieversorgung als Schlüsselaufgabe betrachtet. Das Bayerische Energieforschungsprogramm soll zum einen die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energien vorantreiben und zum anderen sollen neue Energieeinspartechnologien entwickelt und erprobt werden.

Die Schwerpunktthemen des Programms sind:

  • Erforschung und Entwicklung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien
  • Beihilfen für Investitionen in innovative Energiesparmaßnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demo-Vorhaben)
  • technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung

Gefördert werden in der Regel nur einzelbetriebliche Vorhaben. Die Durchführung des Vorhabens muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein. Die Vorhaben müssen sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, das heißt die zu entwickelnden oder zu demonstrierenden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen in ihrer Eigenschaft über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.

Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich (PtJ)

Unternehmen aus Bayern, die einen Antrag auf Förderung gemäß den Richtlinien des „Bayerischen Energieforschungsprogramms“ an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) stellen möchten, werden zunächst um eine telefonische Kontaktaufnahme (siehe Kontakte) gebeten. In der Phase der Projektdefinition ist PtJ behilflich. Bei den beabsichtigten Projekten/Vorhaben soll es sich um risikoreiche Entwicklungen mit einem Realisierungszeitraum bis zur Markteinführung von circa drei bis fünf Jahren handeln.

Im „Bayerischen Energieforschungsprogramm“ werden innovative einzelbetriebliche Vorhaben gefördert, deren Durchführung mit einem mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden ist.

Einreichung eines Ideenpapiers

Um die grundsätzliche Passfähigkeit eines Vorhabens beurteilen zu können, wird von dem Förderinteressenten ein circa fünfseitiges Ideenpapier beim Projektträger mit folgendem Inhalt eingereicht:

1.    Ziel des Vorhabens

1a. Thema und Gesamtziel des Vorhabens (Motivation)
1b. Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens

2.    Vorgesehene Partnerstruktur: Antragsteller, Unterauftragnehmer (u.a. Forschungseinrichtungen)
3.    Stand der Technik
4.    Neuheitscharakter des Ansatzes/Alleinstellungsmerkmal
5.    Geplante Verwertung
6.    Grober Kostenrahmen und Dauer des Vorhabens
 
Das Ideenpapier ist unverbindlich und kann im Laufe der Projektdefinition in der Diskussion mit PtJ noch überarbeitet und ergänzt werden. PtJ prüft das Ideenpapier auf Passfähigkeit und gibt Hinweise zur Überarbeitung der Projektdarstellung.

Einreichung einer Skizze nebst Vorhabenbeschreibung

Im Falle einer positiven Bewertung rät PtJ anschließend zur Einreichung einer Skizze.

Skizze

Die Skizze besteht aus zwei Teilen:

  • zum einen aus der über das elektronische System ELAN (der Zugang wird durch PtJ zur Verfügung gestellt) zu stellenden Form-Skizze (das heißt den Formularsatz)
  • und zum anderen aus der gegenüber dem Ideenpapier weiter ausgearbeiteten Vorhabenbeschreibung 

Die Vorhabenbeschreibung sollte die geplanten Arbeiten widergeben. Zur Beschreibung des Vorhabens empfehlen wir dringend die Verwendung des Gliederungsvorschlages für eine Skizze. Die in Papierform einzureichende Skizze dient als Diskussionsgrundlage bei einem Beratungsgespräch am Sitz des Unternehmens oder beim Projektträger Jülich.

Bei einer positiven Fördereinschätzung rät PtJ zur Antragstellung und gibt noch während der Beratung Hinweise und Hilfestellung hierzu.

Antragstellung

Antragsberechtigt ist nur ein einzelnes Unternehmen, das aber weitere Partner in einen Unterauftrag nehmen kann. Der wissenschaftlich-technische Austausch mit anderen im „Bayerischen Energieforschungsprogramm“ geförderten einzelbetrieblichen Vorhaben ist möglich.


Ein förmlicher Antrag für ein Vorhaben besteht aus dem elektronischen Formantrag über ELAN (der Zugang wird erneut von PtJ zur Verfügung gestellt) und der detaillierten Vorhabenbeschreibung mit Darstellung der Arbeitspakete. Die einzureichenden Unterlagen sind somit:

  • Beschreibung des Vorhabens
  • ELAN-Formularsatz

Zusätzlich in deutscher Sprache:

  • Testierte Geschäftsberichte der letzten beiden Geschäftsjahre im Original
  • Auskunft der Hausbank (Bank-an-Bank-Auskunft)
  • Aktueller Auszug des Handelsregisters

Für die Erstellung der Beschreibungen des Vorhabens empfehlen wir unseren Gliederungsvorschlag, den Sie herunterladen können. Anhand der Checkliste können Sie prüfen, ob Sie die für den Antrag wesentlichen Unterlagen zusammengestellt haben.

Die Anträge sind an folgende Adresse zu richten:

Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich NMT
Projektträgerschaft Bayern (NMT4)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Antragsprüfung

Nach Einreichung des vollständigen Antrags kann im Ermessen und im Auftrag von PtJ-NMT eine externe Begutachtung (vertraulich, personengebunden) erfolgen. Anschließend wird eine fachliche und kalkulatorische Prüfung durch PtJ-NMT durchgeführt. Bei positiver Beurteilung des Antrags wird eine Empfehlung zur Förderung an das StMWi ausgesprochen.

Zuwendungsbescheid

Das StMWi entscheidet über den Förderantrag und erteilt im positiven Fall einen Zuwendungsbescheid an den Antragsteller. Der Antragsteller wird Zuwendungsempfänger.

Durchführung des Vorhabens

Die Fördermittel werden schrittweise nach Projektfortschritt und Prüfung der Verwendung ausgezahlt; dazu erstellt der Zuwendungsempfänger Zwischenberichte (Beschreibung des Projektstandes) und Zwischennachweise (finanzielle Mittelverwendung).

Abschluss des Vorhabens

Nach Abschluss des Vorhabens werden der Abschlussbericht und die Verwendung der Mittel durch PtJ-NMT geprüft. Der Zuwendungsempfänger erläutert die weitere Verwertung der FuE-Ergebnisse.

Verwertung

Der Zuwendungsempfänger berichtet bis fünf Jahre nach Abschluss des Vorhabens jeweils jährlich PtJ-NMT über die Verwertung der FuE-Ergebnisse in Bayern. 

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz