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20.10.2026

CO₂-Differenzverträge: Vorbereitendes Verfahren 2027 gestartet

Der Startschuss für das vorbereitende Verfahren 2027 der CO₂-Differenzverträge ist gefallen. Wir unterstützen als Konsortialführer gemeinsam mit den Partnern VDI/VDE-IT, Deloitte und CMS das BMWE bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Förderprogramms. Das Vorverfahren bereitet das Gebotsverfahren 2027 vor, das voraussichtlich im Mai 2027 beginnen soll.

Mit den CO₂-Differenzverträgen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Investitionen in innovative, wettbewerbsfähige und CO₂-arme Produktionsverfahren. Das Programm richtet sich insbesondere an energieintensive Industriebranchen wie Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik.

Ziel ist es, Anreize für eine technologieoffene und marktwirtschaftlich orientierte Weiterentwicklung industrieller Produktionsprozesse zu schaffen. Damit soll das Programm die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland stärken – und das im Einklang mit nationalen und europäischen Klimazielen.

Verändertes Auktionsdesign

Gegenüber dem Gebotsverfahren 2026 gibt es einige Neuerungen. Vor allem das Auktionsdesign des Vorverfahrens 2027 ist anders gestaltet: Erstmals sind technologiespezifische Förderbudgets geplant. Für Wasserstoff, CCU/CCS und Prozesswärme gibt es nun jeweils eigene Förderbudgets. Damit will das BMWE gezielt zum Hochlauf dieser Technologien beitragen.

Die Höhe der technologiespezifischen Fördervolumina wird auf Basis der Teilnahme entsprechender Vorhaben am Vorverfahren 2027 sowie der Ergebnisse der dazugehörigen öffentlichen Konsultation, die am 26. Oktober 2026 startet, festgelegt. Insbesondere Vorhaben, die den Einsatz von Wasserstoff, CCU/CCS und Prozesswärme planen, sind daher aufgefordert, am Vorverfahren 2027 teilzunehmen.

Aktuell steht die Durchführung des Gebotsverfahrens 2027 unter Haushaltsvorbehalt. Auch bedarf sie – wie die vorhergehenden Gebotsverfahren – einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

Hintergrund: CO₂-Differenzverträge

Die CO₂-Differenzverträge sichern Unternehmen gegen Preisschwankungen von Energieträgern und CO₂ ab. Ziel ist es, Investitionen in innovative und CO₂-arme Produktionsverfahren auch unter volatilen Marktbedingungen wirtschaftlich tragfähig zu machen. Insbesondere energieintensive Unternehmen erhalten so verlässliche Rahmenbedingungen für langfristige Investitions- und Standortentscheidungen in Deutschland.

Das BMWE gleicht über einen Zeitraum von 15 Jahren Mehrkosten aus, die im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen entstehen. Dabei werden insbesondere Entwicklungen des CO₂-Preises berücksichtigt.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Ziel ist es, Vorhaben zu identifizieren, die mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umgesetzt werden können. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mittel effektiv verwendet und nur die effizientesten Projekte unterstützt werden.

Das Programm richtet sich an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen.