Boost4Impact.NRW gestartet: Rückenwind für junge Gemeinwohlunternehmen
Mit der neuen Fördermaßnahme „Boost4Impact.NRW“ unterstützt die bei uns angesiedelte Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 junge gemeinwohlorientierte Unternehmen. Ziel ist es, die Unternehmen beim Festigen ihrer Marktposition zu unterstützen und damit soziale und ökologische Innovationen in NRW voranzubringen.
Junge Gemeinwohlunternehmen verbinden wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle mit gesellschaftlichen oder ökologischen Zielen. Ihre Lösungen können beispielsweise zum Schutz von Klima und Umwelt, zur sozialen Teilhabe, zu Bildung, zu Gesundheit und Pflege, zur Integration, oder zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Auch technologische Lösungen mit nachweisbarem gesellschaftlichem Mehrwert zählen dazu.
Mit gezielter Unterstützung nachhaltig am Markt etablieren
Das Förderprogramm Boost4Impact.NRW richtet sich an junge Gemeinwohlunternehmen in Nordrhein-Westfalen, die ihre Marktposition weiter aufbauen und nachhaltig festigen möchten. Unterstützt werden besonders Ausgaben, die strukturelle, organisatorische und vertriebliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung verbessern. Dazu gehören beispielsweise
- die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsprototypen,
- externe Beratungs-, Coaching- und Qualifizierungsleistungen,
- Softwarelizenzen und digitale Anwendungen,
- Marktstudien und Analysen sowie
- Leistungen von Agenturen, Kreativ- und IT-Dienstleistern oder externen Implementierungspartnern.
Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben und deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Darüber hinaus müssen sie unter anderem die Anforderungen der Social Business Initiative und die KMU-Kriterien der Europäischen Kommission erfüllen.
Nach dieser Definition dürfen Kleinstunternehmen bis zu zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweisen.
70 Prozent Förderung – bis zu 100.000 Euro Zuschuss
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Übernommen werden können bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens. Der maximale Zuschuss beträgt 100.000 Euro.
Zwölf Monate Zeit für Wachstum und Marktfestigung
Geförderte Projekte können über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten umgesetzt werden. Ein zusätzlicher Bestandteil der Förderung ist eine verpflichtende begleitende Beratung durch eine:n Coach:in. Diese Begleitung soll das junge Gemeinwohlunternehmen dabei unterstützen, das geförderte Vorhaben erfolgreich umzusetzen.
Termine Infoveranstaltungen
Interessierte können sich frühzeitig über Förderbedingungen und Antragsanforderungen informieren.
- Mittwoch, 14.10.2026, 13:00–14:30 Uhr, zur Anmeldung
- Montag, 18.01.2027, 13:00–14:30 Uhr, zur Anmeldung
Die Innovationsförderagentur NRW im EFRE/JTF-Programm 2021–2027
Die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) setzt im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter dem Dach des Projektträgers Jülich wesentliche Teile des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 um. Ziel ist es, mit einem Bündel unterschiedlicher Fördermaßnahmen signifikante Impulse für die nachhaltige und digitale Transformation der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zu setzen. Die Mitarbeiter:innen der IN.NRW beraten und begleiten Förderinteressierte entlang des gesamten Förderprozesses – von der Projektidee über den Förderantrag und die Projektumsetzung bis hin zum Projektabschluss.