ZukunftBIO.NRW - Förderaufruf Zukunftsmedizin
ZukunftBIO.NRW - Förderaufruf Zukunftsmedizin
Ein Schwerpunkt im Förderprogramm „ZukunftBIO.NRW“ war der Förderaufruf „Zukunftsmedizin“. Ziel der Maßnahme war es, neue Lösungen für die personalisierte Medizin zu entwickeln und insbesondere Anwendungen in der Zell- und Gentherapie voranzubringen. Darüber hinaus sollten Projekte gefördert werden, die geschlechterspezifische Erkrankungen adressieren. Der bisherige Schwerpunkt Infektiologie wurde in diesen Förderaufruf integriert.
Als Projektträger Jülich (PtJ) wurden wir vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Umsetzung des Förderaufrufs beauftragt. Das Förderverfahren war zweistufig aufgebaut und umfasste eine Skizzenphase sowie ein anschließendes Bewilligungsverfahren.
Der Förderaufruf „Zukunftsmedizin“ ist inzwischen abgeschlossen; eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Für weitere Informationen zum Förderaufruf „Zukunftsmedizin“ können Sie sich gerne an uns wenden. Weitere Hinweise zum Förderprogramm „ZukunftBIO.NRW“ finden Sie hier: https://www.zukunftbio.nrw/
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt waren in Nordrhein-Westfalen ansässige kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Im Rahmen von Kooperationsvorhaben mit mehreren Partnerinnen bzw. Partnern waren auch große Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen in staatlicher Trägerschaft, staatlich anerkannte Hochschulen, Universitätskliniken, Krankenhäuser sowie ambulante Leistungserbringer mit Sitz in Nordrhein-Westfalen teilnahmeberechtigt.
Was wird gefördert?
Die jeweiligen Förderaufrufe informieren ausführlich über die thematischen Schwerpunkte.
Allgemeines Ziel des Förderprogramms ZukunftBIO.NRW ist es, die Entwicklung innovativer Ideen aus den Biowissenschaften zu beschleunigen, diese in die praktische Erprobung zu bringen und idealerweise eine breitere Anwendung sowie Marktreife zu erreichen.
Wie wird gefördert?
Das Verfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Skizzenphase sowie ein anschließendes Bewilligungsverfahren.
Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis von Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.
Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Die für die formale Antragstellung notwendigen Unterlagen werden vom Projektträger Jülich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
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