Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020)
Der Bedarf an Ressourcen und Energie einerseits sowie der Klimawandel andererseits werden in wenigen Jahren den Druck auf Wirtschaft, Politik und Gesellschaft massiv erhöhen. Umwelteffiziente Technologien entwickeln sich zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor. Treiber von Effizienztechnologien sind oft kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Bundesregierung unterstützt daher seit mehreren Jahren die Batterieforschung als einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Innovationspolitik für den Standort Deutschland. Neben dem Aufbau elektrochemischer Kompetenzen in Forschungseinrichtungen und Industrie stehen die Steigerung der Energiedichte von Batteriesystemen, deren Sicherheit, die notwendigen Prozess- und Produktionsparameter zur Herstellung sowie das Recycling der Batterien im Vordergrund.
Ziel der BMBF-Fördermaßnahme „Batterie 2020“ vom 27. September 2017 ist es, Material- und Prozessentwicklungen im Systemzusammenhang zu betrachten und dadurch die Eigenschaften wie Energiedichte, Leistungsdichte, Lebensdauer, Sicherheit, Alterung und Kosten der Batterien deutlich zu verbessern. Im Fokus stehen Lithium-Ionen-, Metall-Schwefel- und Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme für Anwendungen im Bereich Elektromobilität und ggf. im Sinne eines „second use“ für stationäre Speicher. Zur Optimierung der CO2-Bilanz der genannten Energiespeicher und zur Wiedergewinnung strategischer Rohstoffe wird ebenfalls das Recycling der Batterien adressiert.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. Weitere Informationen siehe BMBF-Merkblatt 0119 in der Rubrik Formularschrank. KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung des Bundes persönlich beraten lassen.
Was wird gefördert?
Die Fördermaßnahme beinhaltet die folgenden Schwerpunkte:
- Material- und Prozesstechnik für Li-Ionen-Systeme
- Materialien für sekundäre Hochenergie- und Hochleistungs-Batteriesysteme
- Zukünftige Batteriesysteme
- Recycling der Batteriesysteme
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Kontakt
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