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F.A.S.T. Transferhubs

Einreichung möglich

F.A.S.T. Transferhubs

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Die Transferinitiative F.A.S.T. (Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer) des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) überführt vielversprechende Forschungsergebnisse in marktreife Innovationen – schnell, bürokratiearm und wirksam.

Im Zentrum der Initiative stehen bundesweit tätige Transferhubs, die sich thematisch auf die Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) fokussieren. Die Hubs sollten auf bestehenden und leistungsfähigen Strukturen aufbauen und sich zu sichtbaren Anlaufstellen für Transfer entwickeln. Sie erfassen und adressieren kontinuierlich die markt-, produkt- oder prozessbezogenen Herausforderungen von Unternehmen aller Größenklassen, inkl. Startups. Durch ein aktives Screening und Scouting identifizieren sie transferrelevante Ideen und Innovationsteams aus Forschung und Wissenschaft. So führen die Hubs die konkrete Nachfrage der Wirtschaft mit dem Angebot der Wissenschaft auf einem Transfermarktplatz zusammen. Schnittstellen zwischen Forschung, Unternehmen, Kapitalgebern und weiteren Förderprogrammen werden durch die Hubs effizienter gestaltet – zum Vorteil aller Beteiligten und des gesamten Innovationssystems.

Die Transferhubs begleiten die ausgewählten Innovationsteams entlang der Innovationsphasen Orientierung, Validierung, Marktvorbereitung. Hierbei bieten sie passgenaue Unterstützungsangebote, Kompetenzaufbau und Vernetzung mit Unternehmenspartnern und Kapitalgebern und wählen forschungsbasierte Transferprojekte aus, die in verschiedenen Formaten gefördert werden. Dabei sollen die Transferhubs einen flexiblen und lernenden Ansatz verfolgen und - gemeinsam mit dem BMFTR - neue Unterstützungsangebote für Transfer entwickeln, erproben und validieren.

Eine Einreichung ist noch 39 Tage möglich.
Startdatum 22. Juni 2026 Enddatum 31. August 2026 Heute 23. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Transferhubs als Konsortien aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Praxispartnern. Ein Transferhub bündelt unterschiedliche Akteurinnen und Akteure in einem Themenfeld der Schlüsseltechnologien und kann regional verortet sein, soll jedoch bundesweit wirken.

Zu den möglichen wissenschaftlichen Partnern zählen insbesondere Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Transferstellen der Hochschulen. Als Praxispartner kommen unter anderem Unternehmen, unternehmerisch orientierte Verbände, Vereine, Stiftungen, Transfer- und Innovationsdienstleister sowie ähnliche Einrichtungen in Betracht.

In der Konzeptphase können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundvorhaben mit maximal zwei geförderten Partnern beantragt werden. Einzelvorhaben können von wissenschaftlichen Einrichtungen oder Praxispartnern eingereicht werden. Verbundvorhaben müssen aus einem wissenschaftlichen Partner und einem Praxispartner bestehen.

Für die Umsetzungsphase können sich nur Hub-Teams bewerben, die zuvor im wettbewerblichen Verfahren für die Konzeptphase ausgewählt wurden und diese durchgeführt haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und die Weiterentwicklung themenspezifischer Transferhubs in den Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda Deutschland. Dazu gehören Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung, Künstliche Intelligenz, Mikroelektronik, Quantentechnologien sowie Technologien für klimaneutrale Mobilität.

Die Transferhubs sollen innovative Ideen und Teams identifizieren, Forschung und Wirtschaft über einen Transfermarktplatz zusammenbringen und die erfolgversprechendsten Innovationsteams durch geeignete Unterstützungsangebote begleiten. Dazu zählen insbesondere Screening und Scouting von Innovationsideen, Matching von Nachfrage und Angebot, Aufbau und Pflege eines bundesweiten Netzwerks, Begleitung forschungsbasierter Transferprojekte, Entwicklung einer Kommunikationsstrategie sowie Monitoring der Hubaktivitäten.

In der Konzeptphase sind Aktivitäten förderfähig, die unmittelbar der Erstellung eines Hub-Konzepts dienen. Dazu zählen unter anderem die Analyse von Transferhemmnissen, die Entwicklung einer Vision und Transferstrategie, Konzepte für Screening, Scouting und Matching, Governance- und Hub-Management-Konzepte, Markt- und Umfeldanalysen, Workshops sowie Beratungs- und Coaching-Leistungen.

In der Umsetzungsphase können insbesondere Hub-Managementvorhaben und Strategievorhaben im Rahmen der Basisförderung unterstützt werden. Darüber hinaus sollen über die sogenannte Funnelförderung forschungsbasierte Transferprojekte gefördert werden, die durch die Hubs selbst ausgewählt und begleitet werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in mehreren Phasen. Zunächst werden in einer wettbewerblichen Konzeptphase etwa zwölf Transferhub-Teams ausgewählt und bei der Entwicklung ihrer Hub-Konzepte unterstützt. Die Bewerbungsfrist für die Konzeptphase endet am 31. August 2026 um 12:00 Uhr. Die Konzeptphase startet mit Beginn der Konzeptphase und wird im Zeitraum von Dezember 2026 bis Ende Februar 2027 gefördert.

Für die Konzeptentwicklung stehen pro Transferhub-Team bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen ist die Projektpauschale in diesem Betrag bereits enthalten. Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen kann im nichtwirtschaftlichen Bereich eine Förderquote von bis zu 100 Prozent möglich sein. Für weitere Einrichtungen richtet sich die Förderquote nach den beihilferechtlichen Vorgaben, insbesondere der AGVO oder der De-minimis-Verordnung.

Auf Grundlage der ausgearbeiteten Hub-Konzepte werden anschließend voraussichtlich etwa sechs Transferhubs für die Umsetzungsphase ausgewählt. Diese ist auf zehn Jahre angelegt. Nach etwa drei und sieben Jahren sind wettbewerbliche Zwischenevaluationen vorgesehen, auf deren Grundlage über die weitere Fortführung und Budgetierung entschieden wird.

Für die Basisförderung eines Transferhubs stehen in der Umsetzungsphase bis zu 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Förderzeitraum für Management- und Strategievorhaben beträgt maximal fünf Jahre, sodass pro Hub bis zu 2,5 Millionen Euro für die erste Förderphase möglich sind. Für Hub-Managementvorhaben ist ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent zu erbringen. Strategievorhaben können, abhängig von den beihilferechtlichen Voraussetzungen, mit bis zu 100 Prozent gefördert werden; hierfür gilt eine Obergrenze von 200.000 Euro pro Jahr.

Jedem Transferhub steht darüber hinaus ein jährliches Fördervolumen für Transferprojekte von insgesamt bis zu 4,5 Mio. Euro (bei Hochschulen inklusive Projektpauschale) zur Verfügung. Transferprojekte können von den Hubs selbstorganisiert ausgewählt werden entlang der Phasen Orientierung, Validierung, Skalierung. Für die Förderung der Transferprojekte sind verschiedene Förderformate wie „Mini-Grants“, „Transfersprints“ oder „Innovation Fellowships“ vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderformate wird in einer nachfolgenden Förderbekanntmachung des BMFTR geregelt.

Kontakt

Dr. Isabel Schäfer / Dr. Kirsten Kunkel
+49 030 20199-3676