wird geladen

F.A.S.T. Transferhubs

Einreichung möglich

F.A.S.T. Transferhubs

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt verfolgt mit der Transferinitiative F.A.S.T. das Ziel, den wechselseitigen Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu stärken und zu beschleunigen. F.A.S.T. steht für „Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer“.

Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme stehen bundesweit agierende Transferhubs, die Forschung und Wirtschaft in den Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda Deutschland zusammenbringen. Forschungsergebnisse sollen schneller in marktreife Innovationen überführt werden. Hierfür sollen die Transferhubs den Bedarf der Wirtschaft mit passenden Ideen aus der Wissenschaft auf einem Transfermarktplatz zusammenführen und besonders vielversprechende Innovationsteams entlang der Phasen Orientierung, Validierung und Marktvorbereitung begleiten.

Ein wesentliches Merkmal der Initiative ist der sogenannte Funnel-Ansatz: Vorhaben werden schrittweise weiterentwickelt und nur dann in der nächsten Stufe weitergefördert, wenn sich ihre Marktaussichten im Verlauf der Förderung erhöhen.

Eine Einreichung ist noch 59 Tage möglich.
Startdatum 22. Juni 2026 Enddatum 31. August 2026 Heute 03. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Transferhubs als Konsortien aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Praxispartnern. Ein Transferhub bündelt unterschiedliche Akteurinnen und Akteure in einem Themenfeld der Schlüsseltechnologien und kann regional verortet sein, soll jedoch bundesweit wirken.

Zu den möglichen wissenschaftlichen Partnern zählen insbesondere Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Transferstellen der Hochschulen. Als Praxispartner kommen unter anderem Unternehmen, unternehmerisch orientierte Verbände, Vereine, Stiftungen, Transfer- und Innovationsdienstleister sowie ähnliche Einrichtungen in Betracht.

In der Konzeptphase können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundvorhaben mit maximal zwei geförderten Partnern beantragt werden. Einzelvorhaben können von wissenschaftlichen Einrichtungen oder Praxispartnern eingereicht werden. Verbundvorhaben müssen aus einem wissenschaftlichen Partner und einem Praxispartner bestehen.

Für die Umsetzungsphase können sich nur Hub-Teams bewerben, die zuvor im wettbewerblichen Verfahren für die Konzeptphase ausgewählt wurden und diese durchgeführt haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und die Weiterentwicklung themenspezifischer Transferhubs in den Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda Deutschland. Dazu gehören Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung, Künstliche Intelligenz, Mikroelektronik, Quantentechnologien sowie Technologien für klimaneutrale Mobilität.

Die Transferhubs sollen innovative Ideen und Teams identifizieren, Forschung und Wirtschaft über einen Transfermarktplatz zusammenbringen und die erfolgversprechendsten Innovationsteams durch geeignete Unterstützungsangebote begleiten. Dazu zählen insbesondere Screening und Scouting von Innovationsideen, Matching von Nachfrage und Angebot, Aufbau und Pflege eines bundesweiten Netzwerks, Begleitung forschungsbasierter Transferprojekte, Entwicklung einer Kommunikationsstrategie sowie Monitoring der Hubaktivitäten.

In der Konzeptphase sind Aktivitäten förderfähig, die unmittelbar der Erstellung eines Hub-Konzepts dienen. Dazu zählen unter anderem die Analyse von Transferhemmnissen, die Entwicklung einer Vision und Transferstrategie, Konzepte für Screening, Scouting und Matching, Governance- und Hub-Management-Konzepte, Markt- und Umfeldanalysen, Workshops sowie Beratungs- und Coaching-Leistungen.

In der Umsetzungsphase können insbesondere Hub-Managementvorhaben und Strategievorhaben im Rahmen der Basisförderung unterstützt werden. Darüber hinaus sollen über die sogenannte Funnelförderung forschungsbasierte Transferprojekte gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in mehreren Phasen. Zunächst werden in einer wettbewerblichen Konzeptphase etwa zwölf Transferhub-Teams ausgewählt und bei der Entwicklung ihrer Hub-Konzepte unterstützt. Die Bewerbungsfrist für die Konzeptphase endet am 31. August 2026 um 12:00 Uhr. Die Konzeptphase soll voraussichtlich am 1. Dezember 2026 beginnen.

Für die Konzeptentwicklung stehen pro Transferhub-Team bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen ist die Projektpauschale in diesem Betrag bereits enthalten. Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen kann im nichtwirtschaftlichen Bereich eine Förderquote von bis zu 100 Prozent möglich sein. Für weitere Einrichtungen richtet sich die Förderquote nach den beihilferechtlichen Vorgaben, insbesondere der AGVO oder der De-minimis-Verordnung.

Auf Grundlage der ausgearbeiteten Hub-Konzepte werden anschließend voraussichtlich etwa sechs Transferhubs für die Umsetzungsphase ausgewählt. Diese ist auf zehn Jahre angelegt. Nach etwa drei und sieben Jahren sind wettbewerbliche Zwischenevaluationen vorgesehen, auf deren Grundlage über die weitere Fortführung und Budgetierung entschieden wird.

Für die Basisförderung eines Transferhubs stehen in der Umsetzungsphase bis zu 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Förderzeitraum für Management- und Strategievorhaben beträgt maximal fünf Jahre, sodass pro Hub bis zu 2,5 Millionen Euro für die erste Förderphase möglich sind. Für Hub-Managementvorhaben ist ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent zu erbringen. Strategievorhaben können, abhängig von den beihilferechtlichen Voraussetzungen, mit bis zu 100 Prozent gefördert werden; hierfür gilt eine Obergrenze von 200.000 Euro pro Jahr.

Kontakt

Dr. Isabel Schäfer / Dr. Kirsten Kunkel
+49 030 20199-3676