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STARK FK 12

Einreichung nicht möglich

Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)
Förderkategorie 12 - Transformationstechnologien

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Mit dem Bundesprogramm STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten – unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die deutschen Kohleregionen bei ihrer Transformation. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Perspektiven zu entwickeln, Wertschöpfung aufzubauen und nachhaltige Beschäftigung zu sichern.

Der Projektträger Jülich betreut im Rahmen von STARK die Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“. Sie ergänzt das Bundesprogramm um eine gezielte Förderung unternehmerischer Investitionen. Gefördert werden Investitionen in den Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind.

Dazu gehören Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure sowie Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCUS). Die Förderung soll dazu beitragen, diese Transformationstechnologien regional verfügbar zu machen, Versorgungssicherheit zu erhöhen und neue industrielle Wertschöpfung in den Kohleregionen aufzubauen.

Gleichzeitig soll die Förderkategorie 12 die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der Europäischen Union stärken. Der Ausbau entsprechender Produktionskapazitäten kann dazu beitragen, Abhängigkeiten von Drittstaaten, internationalen Lieferketten und Rohstoffimporten zu verringern.

Eine Einreichung ist zur Zeit nicht möglich, aber geplant.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Niederlassung in Deutschland haben sowie personell und fachlich in der Lage sind, die Projektaufgaben durchzuführen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind dabei von besonderer Bedeutung und stellen ein wesentliches Fundament für die Wirtschaftskraft in den vom Strukturwandel betroffenen Kohleregionen dar.

Was wird gefördert?

Die Projekte müssen der Kategorie 12 der Förderrichtlinie STARK entsprechen und in einem Fördergebiet nach §§ 2, 11 und 12 InvKG ihre Wirkung entfalten.

Wie wird gefördert?

Voraussetzung ist eine erkennbare strukturpolitische Wirksamkeit. Die Investition soll sich insbesondere positiv auf Wertschöpfung, Beschäftigung und kommunale Einnahmen im Fördergebiet auswirken und dazu beitragen, die Region als Modellregion für eine gelungene Transformation durch den Kohleausstieg weiterzuentwickeln. Die Ziele, der strategische Beitrag zur klimaneutralen Wirtschaft sowie die Notwendigkeit der Förderung müssen klar beschrieben werden.

Weitere Anforderungen betreffen unter anderem die Resilienz der Wertschöpfungskette, den möglichst vorrangigen Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Angemessenheit der staatlichen Förderung. Einzelheiten regelt die Förderbekanntmachung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage von Projektskizzen, die für die Bewertung der Förderaussichten notwendig sind. Wird eine Projektskizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung des Vorliegens ausreichender Haushaltsmittel eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang vollständiger Antragsunterlagen setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet mit der Bewilligung oder Ablehnung des förmlichen Antrags. Alle Unterlagen sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu erstellen.

Die neue Förderbekanntmachung wird aktuell erarbeitet und voraussichtlich im 4. Quartal 2026 veröffentlicht.

Bei Interesse an Informationen zu den Förderkategorien 1 bis 11 wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützt der Projektträger Jülich die Landesregierung bei der Erstberatung im Rahmen des STARK-Programms. Bei Fragen zur Förderfähigkeit oder zur Einordnung Ihres Vorhabens erreichen Sie uns unter .

Neue Förderbekanntmachung kommt bald

Aus Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ wird „Netto-Null-Technologien“

Eine Einreichung ist nach Veröffentlichung der neuen Förderbekanntmachung im 4. Quartal 2026 möglich.

Informationen hierzu folgen unmittelbar nach Bekanntmachung an dieser Stelle.

Kontakt

Zentrale Kontaktstelle
+49 02461 61-1700
Dr.-Ing. Sebastian von Helden
+49 02461 61-5202
Dr.-Ing. Martin Schiek
+49 02461 61-84017