wird geladen

STARK FK 12

Einreichung nicht möglich

Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)
Förderkategorie 12 - Transformationstechnologien

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Mit dem Bundesprogramm STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten – unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die deutschen Kohleregionen bei ihrer Transformation. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Perspektiven zu entwickeln, Wertschöpfung aufzubauen und nachhaltige Beschäftigung zu sichern.

Der Projektträger Jülich betreut im Rahmen von STARK die Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“. Sie ergänzt das Bundesprogramm um eine gezielte Förderung unternehmerischer Investitionen. Gefördert werden Investitionen in den Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind.

Dazu gehören Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure sowie Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCUS). Die Förderung soll dazu beitragen, diese Transformationstechnologien regional verfügbar zu machen, Versorgungssicherheit zu erhöhen und neue industrielle Wertschöpfung in den Kohleregionen aufzubauen.

Gleichzeitig soll die Förderkategorie 12 die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der Europäischen Union stärken. Der Ausbau entsprechender Produktionskapazitäten kann dazu beitragen, Abhängigkeiten von Drittstaaten, internationalen Lieferketten und Rohstoffimporten zu verringern.

Eine Einreichung ist zur Zeit nicht möglich, aber geplant.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Niederlassung in Deutschland haben. Es gilt Nummer 4.2 der Förderrichtlinie STARK.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Gleiches gilt, wenn die in der Förderbekanntmachung genannten Voraussetzungen zur Vermögensauskunft vorliegen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen zum Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien. Die Vorhaben müssen der Förderkategorie 12 der Förderrichtlinie STARK vom 13. August 2024 entsprechen und ihre Wirkung in einem Fördergebiet nach §§ 2, 11 und 12 Investitionsgesetz Kohleregionen entfalten.

Förderfähig sind Produktionskapazitäten für:

Batterien,

Solarpaneele,

Windturbinen,

Wärmepumpen,

Elektrolyseure sowie

Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCUS).

Die geplante Investition sollte für kleine und mittlere Unternehmen mindestens 500.000 Euro und für große Unternehmen mindestens 1.000.000 Euro betragen. Sie muss für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft insgesamt sowie für das antragstellende Unternehmen von strategischer Bedeutung sein.

Wie wird gefördert?

Die Vorhaben müssen der Förderkategorie 12 der Förderrichtlinie STARK entsprechen und ihre Wirkung in einem Fördergebiet nach §§ 2, 11 und 12 Investitionsgesetz Kohleregionen entfalten.

Voraussetzung ist eine erkennbare strukturpolitische Wirksamkeit. Die Investition soll sich insbesondere positiv auf Wertschöpfung, Beschäftigung und kommunale Einnahmen im Fördergebiet auswirken und dazu beitragen, die Region als Modellregion für eine gelungene Transformation durch den Kohleausstieg weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus müssen die Antragstellenden nachvollziehbar darlegen, wie das Vorhaben zum Aufbau oder Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien beiträgt. Die Ziele, der strategische Beitrag zur klimaneutralen Wirtschaft sowie die Notwendigkeit der Förderung müssen klar beschrieben werden.

Weitere Anforderungen betreffen unter anderem die Resilienz der Wertschöpfungskette, den möglichst vorrangigen Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Angemessenheit der staatlichen Förderung. Einzelheiten regelt die Förderbekanntmachung.

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze. Die Projektskizze muss die Ziele, die geplante Investition, die strukturpolitische Wirksamkeit im Fördergebiet sowie den Beitrag zum Aufbau oder Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien nachvollziehbar darstellen.

Relevante Vorprojekte sind, sofern vorhanden, anzugeben und nachzuweisen. Nachweise zur Resilienz und Diversifizierung der Wertschöpfungskette können die Projektskizze ergänzen.

Der 2. Förderaufruf wird aktuell erarbeitet und demnächst veröffentlicht.

Nach positiver Bewertung der Projektskizze können förmliche Förderanträge eingereicht und geprüft werden. Die Prüfung umfasst insbesondere die förderrechtlichen, beihilferechtlichen, fachlichen und strukturpolitischen Anforderungen der Förderkategorie 12.

Der Projektträger Jülich berät Förderinteressierte zu den Anforderungen der Förderkategorie 12 und begleitet das Verfahren von der Projektskizze über die Antragstellung bis zum Fördervollzug.

 

Bei Interesse an Informationen zu den Förderkategorien 1 bis 11 wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).