Aufbau einer Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum
Etablierung eines nationalen Netzwerks zum Aufbau einer föderierten Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)
Mit dem geplanten Entwicklungsprojekt soll die Bildung eines nationalen Netzwerks zum Aufbau einer bundesweit vernetzten Gesundheitsdateninfrastruktur in Form eines Verbundvorhabens gefördert werden. Ziel ist die Entwicklung von Prozessen, Verfahren und IT-Infrastrukturkomponenten, die eine einheitliche Durchführung der EHDS-Verordnung unter Beteiligung von verschiedenen Stellen mit unterschiedlichen Expertisen ermöglichen.
Die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle (DACO) am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) spielt dabei eine zentrale Rolle. Die DACO fungiert als Schnittstelle zwischen nationalen sowie EU-weiten Akteuren, um den sicheren und transparenten Zugang zu Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung (s.o.) zu ermöglichen. Um dies zu realisieren, müssen die von der DACO derzeit in Entwicklung befindlichen Digital Business Capabilities (DBCs) für relevante Akteure zur Verfügung gestellt und gemeinsam weiterentwickelt werden. Hierzu zählt neben der Weiterentwicklung der technischen Systeme auch die Konzipierung von Prozessen, die eine möglichst automatisierte Antragsbearbeitung und Bereitstellung von Daten in der Praxis ermöglicht.
Darüber hinaus sollen auch anderweitig in der Entwicklung befindliche oder bereits etablierte technische Lösungen für eine Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen relevanter Projekte und Dateninfrastrukturen (wie bspw. das Deutsche Humangenom-Phenomarchiv, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit, die Nationale Forschungsdateninfrastruktur für personenbezogene Gesundheitsdaten, das Netzwerk Universitätsmedizin, das Modellvorhaben Genomsequenzierung gemäß § 64e SGB V u. a. relevante Akteure) beim Aufbau einer bundesweit vernetzten (IT-)Infrastruktur Berücksichtigung finden und weiterentwickelt werden, um eine möglichst effiziente und fristgerechte EHDS-Durchführung zu ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger, staatliche und staatlich anerkannte (Fach-) Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs), Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)3 bzw. KMU-Empfehlung der EU-Kommission, im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI-Unionsrahmen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, sowie Ressortforschungseinrichtungen, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für ihren zusätzlichen vorhabenbedingten Aufwand bewilligt bekommen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Verbundvorhaben, das darauf abzielt, relevante Akteure synergistisch miteinander und mit der DACO zu vernetzen. Ziel ist es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen, aber auch unter Einbeziehung neuer noch nicht bekannter Forschungsergebnisse, kritische Elemente in der Entwicklung von IT-Infrastrukturkomponenten für die EHDS-Durchführung zu identifizieren, an die Bedarfe der beteiligten Infrastrukturen anzupassen sowie für eine bundesweite Nutzung zugänglich zu machen und einer Validierung zu unterziehen. Ein weiteres Ziel ist die Konzeptionierung, Erprobung, Umsetzung und Evaluation von Prozessen zur Datenbereitstellung, die eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der DACO und weiteren Dateninfrastrukturen fördern, und die skalierbar und auf weitere, im Vorhaben selbst nicht beteiligte Akteure übertragbar sind.
Wie wird gefördert?
Das Verbundvorhaben kann entsprechend den Bestimmungen für die Dauer von bis zu 36 Monaten gefördert werden. Die Zuwendungen (bei nachgeordneten Bundesbehörden wird eine Zuweisung gewährt) werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können über Easy-Online zum Stichtag 14.09.2026 zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag beim Bundesverwaltungsamt vorzulegen.