Bundesförderung Industrie und Klimaschutz – Förderung von CCU und CCS
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 2 - Förderaufruf
So läuft das Antragsverfahren ab
Das Antragsverfahren im Modul 2 ist zweistufig angelegt, bestehend aus Skizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz klimafreundliche Investitionsvorhaben sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen dauerhaft zu reduzieren und die Entwicklung und Anwendung klimafreundlicher Technologien voranzubringen.
Die Förderung gliedert sich in zwei Module:
Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“
Modul 1 unterstützt Vorhaben, die Treibhausgasemissionen in der Industrie möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Betreut wird das Modul vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Modul 2 „Förderung von CCU und CCS“
Modul 2 unterstützt Vorhaben zur Abtrennung, Nutzung und Speicherung von CO₂ in Industrie und Abfallwirtschaft. Im Mittelpunkt stehen schwer vermeidbare Emissionen. Gefördert werden Investitionsvorhaben sowie Vorhaben der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung. Modul 2 wird vom Projektträger Jülich betreut. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Aktueller Stand
Derzeit können keine Projektskizzen eingereicht werden. Sobald ein neuer Förderaufruf veröffentlicht wird, informieren wir an dieser Stelle darüber.
Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sowie Unterlagen, häufig gestellte Fragen und Ansprechpersonen finden Sie hier.