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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz – Förderung von CCU und CCS

Einreichung nicht möglich

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 2 - Förderaufruf

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

So läuft das Antragsverfahren ab

Das Antragsverfahren im Modul 2 ist zweistufig angelegt, bestehend aus Skizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz klimafreundliche Investitionsvorhaben sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen dauerhaft zu reduzieren und die Entwicklung und Anwendung klimafreundlicher Technologien voranzubringen. 

Die Förderung gliedert sich in zwei Module: 

Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“

Modul 1 unterstützt Vorhaben, die Treibhausgasemissionen in der Industrie möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Betreut wird das Modul vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Modul 2 „Förderung von CCU und CCS“

Modul 2 unterstützt Vorhaben zur Abtrennung, Nutzung und Speicherung von CO₂ in Industrie und Abfallwirtschaft. Im Mittelpunkt stehen schwer vermeidbare Emissionen. Gefördert werden Investitionsvorhaben sowie Vorhaben der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung. Modul 2 wird vom Projektträger Jülich betreut. Weitere Informationen dazu finden Sie  hier.

Aktueller Stand

Derzeit können keine Projektskizzen eingereicht werden. Sobald ein neuer Förderaufruf veröffentlicht wird, informieren wir an dieser Stelle darüber. 

Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sowie Unterlagen, häufig gestellte Fragen und Ansprechpersonen finden Sie hier.

 

Kontakt

Dr. Heiko Gerhauser
+49 02461 61-96830
Dr. Rena Gradmann
+49 030 20199-584