Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
Der Klimawandel ist – das zeigen die Daten des Klimaatlas NRW sowie der kürzlich vom LANUV veröffentlichte Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ – in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und wird weiter voranschreiten. Ziel der Landesregierung ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen durch eine konsequente Klimawandelvorsorge sowie eine Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu begrenzen.
Nordrhein-Westfalen fördert mit „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ klimaangepasste Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Stärkung der Klimaresilienz und Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ teilt sich in der laufenden Einreichungsrunde in zwei unterschiedliche Aufrufverfahren auf:
- Verfahren 1 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) übersteigen.
- Verfahren 2 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.
Hinweis
Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben bei mindestens 200.000 Euro (netto) liegen.
Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Verschattungsmaßnahmen sowie klimaangepasste Umgestaltungen.
Teilnahmeberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW.
Weitere Informationen zu diesem Programmteil der Fördermaßnahme "Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Hinweis
Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben unterhalb 200.000 Euro (netto) liegen.
Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Retentions- und Gründächer sowie klimaangepasste Schul-/Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW.
Weitere Informationen zu diesem Programmteil der Fördermaßnahme "Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
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