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Einreichung möglich

Circular Economy - Circular Cities.NRW

Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Eine Transition von Städten in Richtung Zirkularität ist nicht nur Voraussetzung für Klima- und Ressourcenschutz, sondern geht auch mit ökonomischen Chancen einher. So kann lokale bzw. regionale Wertschöpfung erhöht werden, wenn Stoffkreisläufe geschlossen und weniger Rohstoffe und Materialien importiert werden müssen. Zudem können Innovationsvorhaben im Bereich der zirkulären Wirtschaft und damit einhergehende neue Geschäftsmodelle und Kooperationen zur Erhöhung von Wertschöpfung und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze beitragen.

Damit Städte diese ökologischen und ökonomischen Potentiale erschließen können, bedarf es neuer Ansätze zur Ressourcenschonung, die über bereits etablierte zirkuläre Strukturen insbesondere im Abfall- und Wassersektor hinausgehen. So sind für Fortschritte im Bereich der Abfallvermeidung bzw. der Wiederverwendung von Produkten und Materialien oftmals neue Organisationsformen, Geschäftsmodelle, Kooperationen und technische sowie soziale Innovationen erforderlich.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Aufruf „Circular Economy - CircularCities.NRW“ Gemeinden und Kreise (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen dabei, entsprechende innovative Maßnahmen für den Übergang zu einer Circular Economy in umfassender Weise umzusetzen.

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Kommunen und kommunalen Zweckverbänden, kommunalen Unternehmen und Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kammern, Vereinen und Stiftungen. An jedem Verbundvorhaben muss mindestens eine Kommune beteiligt sein.

Die Maßnahme ist im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 dem Spezifischen Ziel 8 „Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft“ und hier der Maßnahme 3 „Circular Economy“ zugeordnet. Der Wettbewerb ist mit einem Fördervolumen von rund 28 Mio. Euro aus EU- und Landesmittel ausgestattet. Soweit es sich um kritische Technologien (vgl. Definition unter Ziffer 2) handelt, erfolgt die Förderung aus der Priorität 9 „Ressourceneffizientes NRW“, spezifisches Ziel 14 und hier der Maßnahme „Circular Economy“, die zu den in Art. 2 der Verordnung (EU) 2024/795 genannten STEP-Zielen einzahlen. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien über ein unabhängiges Auswahlgremium. Der Wettbewerb startet am 8. Januar 2024. In der aktuell laufenden zweiten Einreichungsrunde des Förderwettbewerbs sind als neuer Fördergegenstand auch innovative Vorhaben im Bereich der Wiederverwendung und des Recyclings von Elektronik (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) förderfähig. Es sind zwei Einreichungsrunden in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen.

Die Fördermaßnahme „Circular Economy - CircularCities.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Eine Einreichung ist noch 30 Tage möglich.
Startdatum: 02.09.2024 02. September 2024
Enddatum: 03.01.2025 03. Januar 2025
Heute 04. Dezember 2024

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Circular Economy - CircularCities.NRW“ endet am 03. Januar 2025 um 23:59 Uhr.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Circular Economy - CircularCities.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/circular-cities-nrw

Wer wird gefördert?

  • Teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Kommune in Nordrhein-Westfalen hat, in der das Projekt durchgeführt wird. In Ausnahmefällen sind auch Akteure antragsberechtigt, wenn sie ihren Sitz bzw. Niederlassungen an anderen Orten in der Europäischen Union haben, ihre Mitwirkung am Projekt sich aber maßgeblich auf die Steigerung von Zirkularität in der Kommune auswirkt, in der das Projekt durchgeführt wird.

  • Großunternehmen sowie freiberuflich tätige Personen sind nicht antragsberechtigt.

  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.

  • Vorhaben dürfen nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten gemeinsam durchgeführt werden. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um eine Kommune aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Der Aufruf zielt auf die Förderung umfassender innovativer Ansätze in Kommunen für den Übergang in eine Circular Economy hin. In den geförderten Projekten sollen Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Wieder- und Weiterverwendung sowie Reparatur durchgeführt werden. Zudem sollen Kooperationen von Unternehmen zur Schließung von Stoffkreisläufen (z. B. industrielle Symbiose) und zirkuläre bzw. ressourcenschonende Geschäftsmodelle gefördert werden. Alle in einem Projekt durchgeführten Maßnahmen sind so zu verknüpfen, dass die geförderten Projekte den Übergang in eine Circular Economy in der Stadtgesellschaft als Ganzes unterstützen.

Es werden Maßnahmen aus folgenden Themenbereichen gefördert:

  • Themenbereich 1: Innovationsvorhaben im Bereich der Circular Economy
  • Themenbereich 2: Investitionsvorhaben im Bereich der Circular Economy
  • Themenbereich 3: Einstellung einer/eines Circular-Economy-Beauftragten
  • Themenbereich 4: Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen

Um einen möglichst starken transformativen Effekt auf den Wandel der jeweiligen Kommunen in Richtung Ressourcenschonung und Zirkularität zu erzielen, sollten die geförderten Projekte jeweils eine möglichst breite Anzahl an Maßnahmen beinhalten (Maßnahmenbündel). Mindestens müssen in einem geförderten Projekt jedoch zwei Maßnahmen durchgeführt werden, davon mindestens eine Maßnahme aus den Themenbereichen 1 oder 2 und eine weitere Maßnahme aus dem Themenbereich 4.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Pro Konsortialpartner muss die Fördersumme mehr als 25.000 EUR betragen (Bagatellgrenze). Die auf jede beteiligte Kommune entfallenden Gesamtausgaben müssen mehr als 200.000 EUR betragen.

Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

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