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Boost4Impact.NRW

Einreichung möglich

Boost4Impact.NRW – Förderung junger innovativer Unternehmen mit gemeinwohlorientiertem Geschäftsmodell

Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Junge innovative Unternehmen mit einem gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell („junge Gemeinwohlunternehmen“) nehmen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ein. Als gemeinwohlorientierte Geschäftsmodelle gelten insbesondere Vorhaben, die zur Bewältigung gesellschaftlicher oder ökologischer Herausforderungen beitragen. Hierzu zählen beispielsweise (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend):

  • Klima- und Umweltschutz,
  • Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft,
  • soziale Teilhabe,
  • Bildung und Qualifizierung,
  • Gesundheit und Pflege,
  • Integration und Inklusion,
  • nachhaltige Mobilität,
  • Demokratiestärkung und gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie
  • technologische Lösungen mit nachweisbarem gesellschaftlichem Mehrwert.

Durch die Verbindung wirtschaftlich tragfähiger unternehmerischer Ansätze mit gesellschaftlichen Anliegen entstehen soziale und ökologische Lösungen und Innovationen, die in besonderer Weise auf gesellschaftliche oder ökologische Herausforderungen unserer Zeit reagieren und dabei auch kollektive Vorteile schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

Junge Gemeinwohlunternehmen grenzen sich von „konventionellen“, primär gewinnorientierten Gründungsformen etwa im Hinblick auf Leistungsempfänger, Marktorientierung oder Rechtsformen ab und stehen vor besonderen Herausforderungen im Gründungsprozess und bei der Marktfestigung. Einschlägige Studien deuten auf geringere Renditeerwartungen, einen höheren Unterstützungsbedarf sowie Hemmnisse bei der Kapitalakquise hin. Die Maßnahme dient daher der dauerhaften Sicherung der Marktposition nach der Gründung des Unternehmens und soll junge Gemeinwohlunternehmen in NRW unterstützen.

Die Fördermaßnahme Boost4Impact.NRW dient der Umsetzung der EFRE/JTF-Programmpriorität 2 („Mittelstandsfreundliches NRW“) und trägt dort zum spezifischen Ziel „Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen“ bei.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. 

Der Förderaufruf „Boost4Impact.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. 

Eine Einreichung ist noch 181 Tage möglich.
Startdatum 01. Oktober 2026 Enddatum 31. März 2027 Heute 01. Oktober 2026

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Boost4Impact.NRW“ endet am 31.03.2027, 23:59 Uhr 

Die Einreichung Ihres Antrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Boost4Impact.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/boost4impact-nrw

Wer wird gefördert?

Junge gemeinwohlorientierte Unternehmen in der kritischen Phase der Kapitalsuche, der Akquise von Geschäftspartnerinnen und -partnern sowie insgesamt in der Phase der Festigung am Markt. Die Gründung des Kleinstunternehmens darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. 

Was wird gefördert?

Projektbezogene Ausgaben für Lieferungen und Dienstleistungen werden mit bis zu 70 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro. Förderfähig sind Ausgaben, die dazu beitragen, die strukturellen, organisatorischen oder vertrieblichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Marktposition zu schaffen oder zu stärken.

Hierzu gehören:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsprototypen,
  • externe Beratungsleistungen,
  • Coaching- und Qualifizierungsleistungen,
  • Softwarelizenzen und digitale Lösungen,
  • Marktstudien, Analysen und Gutachten,
  • Agentur- und Kreativleistungen,
  • IT- und Implementierungsdienstleistungen sowie
  • externe Finanz- und Bewertungsleistungen.

Wie wird gefördert?

Einstufiges Antragsverfahren