wird geladen

Vertikale Applikationsallianzen Batterie

Einreichung möglich

Vertikale Applikationsallianzen Batterie (VAAB)

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, zentrale Zukunftstechnologien strategisch zu fördern und ihre schnelle Überführung in wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendungen zu unterstützen. Damit wird die Wertschöpfung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa gestärkt. Auch leistungsfähige, sichere und nachhaltige Batterietechnologien spielen dabei eine tragende Rolle.

Die Förderung im Rahmen der „Vertikalen Applikationsallianzen Batterie“ (VAAB) richtet sich an anwendungsgetriebene Forschungs- und Entwicklungsansätze, die sich an den konkreten Bedarfen der Anwenderindustrie orientieren. Gefördert werden vertikale Applikationsallianzen, in denen Akteure entlang der Batteriewertschöpfungskette zusammenarbeiten. Sie sollen spezifische, produzierbare Batteriezellen oder Batteriesysteme für klar definierte Anwendungen ausgehend von der angewandten Grundlagenforschung entwickeln und dabei auch die spätere Überführung in die Serienproduktion von Beginn an berücksichtigen.

Langfristig soll die Förderung dazu beitragen, Produktionskapazitäten für Batterien und Batteriezellen aufzubauen, die sowohl spezifische Anwendungen und Spezialmärkte als auch volumenstarke Branchen bedienen können.

Eine Einreichung ist noch 851 Tage möglich.
Startdatum 31. August 2026 Enddatum 31. Dezember 2028 Heute 02. September 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Bundesämter. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein, Verband, Bundesamt), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union (EU) erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des Antrags.

Was wird gefördert?

Die geförderten Applikationsallianzen sollen dazu beitragen, tragfähige Kooperationsstrukturen zu etablieren, die über die Laufzeit der geförderten Vorhaben hinaus wirken und langfristig zur Entwicklung leistungsfähiger Innovationsökosysteme im Bereich Batterietechnologien beitragen.

Gefördert werden deshalb Verbundprojekte, die unterschiedliche Akteure entlang der Wertschöpfungskette einbinden, etwa Chemieunternehmen für Batteriematerialien, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, Batteriezellproduzenten und Batteriespeicherhersteller, Hersteller von Subkomponenten, Recyclingunternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen (auch unter Einbindung von Forschungsproduktionslinien bis hin zu Pilotlinien wie beispielsweise in der Forschungsfertigung Batteriezelle).

Die Koordination der Projekte muss durch die Anwenderindustrie erfolgen, die sich zugleich mit einem verbindlichen Verwertungsplan einbringt. Im Verwertungsplan müssen IP-Regelungen (zum Beispiel zur Nutzung der Projektergebnisse während und nach der Laufzeit), Strategiepläne zur industriellen Verwertung/Vermarktung in Deutschland/Europa und der Beitrag zum Aufbau eines technologisch souveränen und nachhaltigen Batterie-Ökosystems festgeschrieben werden. Im Sinne eines Hybrid Battery Manufacturing können einzelne Prozessschritte von unterschiedlichen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen übernommen werden.

Zur Schaffung nachhaltiger Anreize sind mehrjährige Förderungen mit einer möglichen Gesamtlaufzeit von bis zu zehn Jahren (zunächst vier Jahre, bestehend aus einer bis zu einjährigen Konzeptionsphase und drei Jahre für die erste Umsetzungsphase, maximal verlängerbar um zweimal drei Jahre) denkbar. Sofern möglich kann der Innovationszyklus auch kürzer sein. Bei einem Direkteinstieg in Umsetzungsphase 2 sind geeignete Vorarbeiten, etwa im Rahmen der BMFTR-Forschungsförderungen im Transfermodul von "Clusters Go Industry" oder der Maßnahme "B@TS", nachzuweisen. Vor einem Einstieg in die Umsetzungsphase 3 muss die Phase 2 zwingend durchlaufen werden.

Bei der Einreichung der einjährigen Konzeptionsphase und einer Umsetzungsphase müssen auch alle nachfolgenden späteren Umsetzungsphasen adressiert beziehungsweise dargestellt werden. Eine erfolgreiche Zwischenbewertung ist erforderlich für die Antragsaufforderung zur jeweils nächsten Umsetzungsphase und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Der Zuwendungsgeber ist bestrebt, im Fall einer positiven Zwischenbewertung, die Übergangszeiten zwischen zwei Phasen so kurz wie möglich zu halten. Die Umsetzungsphasen können kürzer als drei Jahre gestaltet werden, auch ist ein Einstieg in Umsetzungsphase 2 möglich, sofern entsprechende Vorkenntnisse beziehungsweise Vorarbeiten erfolgt sind (Darlegung im Rahmen der Skizzeneinreichung erforderlich). Ein Einstieg in Umsetzungsphase 3 ist hingegen nicht direkt möglich. Die verschie-denen Ebenen der Integration für die Anwendung sind zu berücksichtigen, zwischen Subkomponenten, Komponenten und der Anwendung ist zu unterscheiden.

Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der aufzubringende Eigenanteil durch die Unternehmen steigt mit zunehmendem technologischen Reifegrad. Zur Förderung ausgewählt werden die Applikationsallianzen mit besonders aussichtsreichen Strategien für die Bereitstellung von spezifischen, serienreif produzierbaren Batteriezellen oder Batteriesystemen für klar definierte Anwendungen. Die drei Umsetzungsphasen sehen eine zunehmende – auch finanzielle – Beteiligung der Wirtschaft verbunden mit einer zunehmenden Etablierung der Strukturen der Applikationsallianz und einer zunehmenden Anwendungsorientierung der geförderten FuE-Vorhaben vor.

Unter Berücksichtigung der zulässigen Beihilfeintensitäten wird für eine VAAB ein über alle Förderprojekte der jeweiligen Umsetzungsphase gemittelter finanzieller Eigenanteil von mindestens

20 Prozent für die 1. Umsetzungsphase,

30 Prozent für die 2. Umsetzungsphase und

40 Prozent für die 3. Umsetzungsphase erwartet.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von For-schungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen pro-jektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwen-dungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)" und/oder den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)" des BMFTR.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)" beziehungsweise der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)" als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden. Die Vorgaben der De-minimis-Verordnung sind zu berücksichtigen (siehe Anlage der Bekanntmachung).

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage der Bekanntmachung).

Dachkonzept Batterieforschung

Mit dem Dachkonzept Batterieforschung bündelt das BMFTR seine Batterieforschungsaktivitäten gezielt. Es setzt Schwerpunkte bei Material- und Komponentenentwicklung, Prozess- und Fertigungstechnik, Recycling und Kreislaufwirtschaft sowie bei Digitalisierung und Skalierungsforschung.
zum Förderprogramm

Kontakt

Dr. Andreas Falkenstein
+49 02461 61-84138
Dr. Alexandra von der Heiden
+49 02461 61-85444
Dr. Peter Weirich
+49 02461 61-2709