wird geladen

Förderaufruf „Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie - Eureka Biotech-Call for Network Projects“

Einreichung möglich

Förderaufruf „Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie - Eureka Biotech-Call for Network Projects“

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Eine Einreichung ist noch 177 Tage möglich.
Startdatum 31. März 2026 Enddatum 25. September 2026 Heute 01. April 2026

Der Förderaufruf nimmt Bezug auf den Eureka „Biotech-Call for Network Projects“ vom 31. März 2026. Die deutsche Förderung erfolgt unter der Rahmenbekanntmachung „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ vom 20. November 2024 und fokussiert auf die industrielle Biotechnologie.

Mit der Hightech Agenda Deutschland verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung der deutschen Wirtschaft zu steigern sowie die technologische Souveränität auszubauen. Sie fokussiert sich dabei auf sechs prioritäre Schlüsseltechnologien, darunter die Biotechnologie. Die industrielle Biotechnologie nimmt eine zentrale Rolle für die Gestaltung einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Industrie ein.

Angesichts globaler Märkte sowie geopolitischer Herausforderungen muss die Umsetzung einer modernen, nachhaltigen Bioindustrie global gedacht werden. Die europäische und internationale Vernetzung wichtiger Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft ist unverzichtbar, um die technologische Souveränität und die Resilienz von Wertschöpfungsnetzwerken zu steigern. Das gilt auch für Forschung und Entwicklung: Die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnerländern in der Schlüsseltechnologie Biotechnologie birgt großen Mehrwert. Hier setzt der vorliegende Förderaufruf in Zusammenarbeit mit dem Eureka-Netzwerk an.

Ziel dieses Förderaufrufs ist es, innovative biotechnologische Verfahren und Produkte durch die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnerländern schneller in die industrielle Anwendung zu überführen und die Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Deutschland zu stärken. Damit leistet der Förderaufruf einen Beitrag zur Erreichung der Biotechnologie-Ziele 2 und 3 der Hightech Agenda Deutschland.

Gefördert werden anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) der industriellen Biotechnologie mit einem signifikanten Beitrag von KMUs, die im Rahmen internationaler Eureka-Kooperationen durchgeführt werden. Die FuE-Vorhaben müssen einen oder mehrere der in der Rahmenbekanntmachung „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ dargestellten Themenbereiche adressieren:

  • Nachhaltige Bioprozesse für die Industrie,
  • Neuartige bioökonomische Produkte,
  • Disruptive Ansätze der industriellen Bioökonomie.

Mögliche Themen für FuE-Vorhaben können sein (exemplarische Aufzählung):

  • Entwicklung nachhaltiger biotechnologischer Produktionsverfahren unter Nutzung erneuerbarer Kohlenstoffquellen (z. B. biogene Reststoffe, CO₂, Sekundärrohstoffe),
  • Biotechnologische Herstellung von Plattform- und Feinchemikalien als Ersatz fossilbasierter Produkte,
  • Verfahrensentwicklung zur biotechnologischen Produktion von Inhaltsstoffen und Additiven sowie innovativer biofunktionalisierter Produkte,
  • Entwicklung neuer Lebensmittel durch Präzisionsfermentation oder Zellkultivierung tierischer Zellen.

Um den Transfer in die Praxis zu unterstützen, sollen die Fördervorhaben auf die Bedarfe der Industrie ausgerichtet werden. Die zu entwickelnden Produkte und/oder Verfahren sollen eine hohe industrielle Verwertbarkeit und Relevanz aufweisen und müssen auf eine Erhöhung des technologischen Reifegrades (TRL) abzielen. Der geplante TRL-Fortschritt – vom Projektstart bis zum -ziel – muss klar angegeben werden.

Der Förderaufruf richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Verbundvorhaben in Zusammenarbeit zwischen KMU und weiteren wissenschaftlichen und/oder industriellen Partnern sind möglich, Konsortien ohne KMU-Beteiligung auf deutscher Seite sind nicht förderfähig. Bei diesem Förderaufruf ist ein signifikanter Beitrag der beteiligten KMUs in den Verbundvorhaben verpflichtend.

Voraussetzung zur Förderung ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Partnern aus zwei unterschiedlichen Eureka-Partnerländern, die sich an dem Call beteiligen. Um eine ausbalancierte grenzüberschreitende Kooperation zu gewährleisten gilt für Eureka-Projekte die sog. „70/30-Regel“. Den Projekt-Teilnehmenden aus ein und demselben Land dürfen nicht mehr als 70 Prozent der gesamten Projektkosten zufallen. Die Zuwendung pro deutschem Partner sollte 500.000 € (inkl. Projektpauschale für universitäre Partner) nicht überschreiten.

Antragsverfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

  • Vorlage und Auswahl von Verbundprojektskizzen bei Eureka:

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 30. September 2026 zunächst Projektskizzen, in diesem Fall sogenannte Eureka-Projektanträge, in englischer Sprache und in elektronischer Form über das Eureka-Portal einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Eureka-Projektanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die eingegangenen Eureka-Projektanträge werden nach den Kriterien bewertet, die mit dem Eureka-Call veröffentlicht worden sind. Die für eine Förderung geeigneten Eureka-Projektanträge werden entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung sowie gemäß den gemeinsamen Förderprioritäten von BMFTR und weiteren beteiligten Ländern ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

  • Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Vorlagefrist zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags wird den deutschen Projektpartnern der ausgewählten Projektskizzen schriftlich mitgeteilt. Neben dem förmlichen Förderantrag ist die Vorhabenbeschreibung der Projektskizze um die in der Rahmenbekanntmachung aufgeführten Informationen zu ergänzen. Die Anträge sind grundsätzlich in deutscher Sprache einzureichen, einzelne Bestandteile des englischen Eureka-Proposals können jedoch übernommen werden. Layout-Vorlagen zur Erstellung der Vorhabenbeschreibung bieten die Internetseiten des PtJ.

Kontakt

Dr. Christian Breuer
+49 02461 61-96929
Dr. Josefine Kant
+49 02461 61-84689
Dr. Petra Schulte
+49 02461 61-9031
Dr. Ines Sender
+49 02461 61-9417

Unsere Managementsysteme sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualität), ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz (Informationssicherheit) und ISO 50001 (Energie). Das Umweltmanagement ist nach EMAS und EN ISO 14001:2015 validiert.