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Bioökonomie International 2027

Einreichung möglich

Bioökonomie International 2027 - Kooperationen mit Japan oder Queensland/ Australien

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Mit der Förderinitiative Bioökonomie International – Bioeconomy International 2027 stärkt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext. Mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung (FuE) unter Beteiligung von Verbundpartnern aus Japan oder Queensland/Australien soll der Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise unterstützt werden. Dabei wird Forschung als der Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMFTR gliedert sich in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt.

Eine Einreichung ist noch 100 Tage möglich.
Startdatum 20. Februar 2026 Enddatum 03. Juni 2026 Heute 23. Februar 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) in Verbünden mit Partnern aus Japan oder Queensland/ Australien, die im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt werden.

Gefördert werden jeweils die deutschen Partner in diesen internationalen Verbünden (siehe auch Nummer 3 Zuwendungsempfänger).

Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie (NBÖS) mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert sie sechs Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele der Strategie zu erreichen.

Die internationale Kooperation innerhalb der Verbundvorhaben und der dadurch entstehende Mehrwert für jeweils beide Länder bei der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International. Mit Blick auf die avisierte Arbeitsteilung, die Kompetenz und das Know-how der Partner sowie die Verwertung der Vorhabenergebnisse muss die Kooperation inhaltlich und bemessen auf den work load „auf Augenhöhe“ stattfinden. Dabei soll der Nutzen für alle beteiligten Länder ausgeglichen beziehungsweise fair verteilt sein. Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit, Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von vorherigen Anbahnungsmaßnahmen angestoßen und initiiert wurden.

Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2027 ist in zwei Module untergliedert:

Modul 1 „Bioökonomie Deutschland – Japan“

Zusammenarbeit mit Partnern aus Japan

Gefördert werden können FuEuI-Vorhaben mit Partnern aus Japan zu den folgenden Themenfeldern:

Thema 1: Entwicklung von Produktionsprozessen für die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe

Mögliche Unterthemen:

  • Prozessentwicklung für Rohstoffe auf Biomassebasis
  • Biokonversion von Abfallströmen oder CO₂ zu wertvollen Produkten
  • Fermentations- und enzymatische Prozesse unter Verwendung erneuerbarer Inputs
  • Prozessintegration und Strategien zur Skalierung für die biobasierte Produktion.

Thema 2: Entwicklung von Bioprodukten mit neuartigen Eigenschaften, verbesserten Funktionen und erhöhter Nachhaltigkeit

Mögliche Unterthemen:

  • Funktionalisierte Biopolymere oder intelligente Biomaterialien
  • Biobasierte Alternativen zu herkömmlichen petrochemischen Produkten
  • Hochwertige bioaktive Stoffe für Kosmetika, Landwirtschaft oder Ernährung
  • Maßgeschneiderte mikrobielle oder pflanzliche Produkte mit verbesserten Eigenschaften.

Thema 3: Integrierte Plattformtechnologien für die Bioproduktion der nächsten Generation

Mögliche Unterthemen:

  • Automatisierte DBTL-Plattformen für die synthetische Biologie
  • Hochdurchsatz-Stamm-Engineering- und Screening-Technologien
  • Omics-basierte Systeme für prädiktives Design und Optimierung
  • Skalierbare Plattformen für die schnelle Proteinproduktion („Proteindrucker“).

Thema 4: Zukünftige biologische Produktionssysteme und Wirtsorganismen der nächsten Generation

Mögliche Unterthemen:

  • Entwicklung pflanzlicher Systeme für die Bioproduktion
  • Erforschung und Nutzung der mikrobiellen Vielfalt
  • Entwicklung robuster mikrobieller Chassis für den industriellen Einsatz
  • Technologien zur Interaktion zwischen Mikroben und Pflanzen für Produktions- und Umweltvorteile
  • Ansätze der synthetischen Biologie, einschließlich der Entwicklung und Nutzung von BioBrics für modulares genetisches Design.

Thema 5: Schlüsseltechnologien für eine nachhaltige und datengesteuerte Bioökonomie

Mögliche Unterthemen:

  • Fortschrittliche Omics-Messungen und Datenintegrationsplattformen
  • KI und maschinelles Lernen für die Prozessoptimierung in der Biotechnologie
  • Echtzeit-Analyse- und Steuerungssysteme für biologische Prozesse
  • Integration von Bio-, Informations- und Produktionstechnologien.

Die Japan Science and Technology Agency (JST) fördert über den thematischen Bereich „Biomanufacturing“ des GteX-Programms (Green Technologies of Excellence) viele Arbeitsgruppen. Da die Gegenfinanzierung auf japanischer Seite über das GteX-Programm stattfindet, sind als japanische Partner nur solche Gruppen zugelassen, die bereits über das GteX-Programm gefördert werden. Eine Liste der Arbeitsgruppen ist unter https://www.jst.go.jp/gtex/en/field/bio.html einsehbar.

Es wird außerdem empfohlen die Partnering Plattform von Bioökonomie International unter https://www.bioeconomy-international.de/partnering-platform-bi2027 zur Partnersuche zu nutzen. Am 26. Februar 2026 um 8:00 Uhr CET ist ferner ein Webinar zwischen deutschen und japanischen Interessenten geplant. Eine Anmeldung ist über https://www.surveymonkey.com/r/CNRT38N möglich.

Die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie ist in diesem Modul möglich, aber nicht verpflichtend.

Die Skizzeneinreichung, auch von japanisch koordinierten Vorhaben, findet in diesem Modul nur auf deutscher Seite statt. Es ist nicht erforderlich parallel auch eine Skizze in Japan einzureichen.

Das Auswahlverfahren für die unter dem Modul 1 eingereichten Projektskizzen erfolgt gemeinsam mit der JST.

Modul 2 „Bioökonomie Deutschland – Queensland/Australien“

Zusammenarbeit mit Partnern aus Queensland

Das Queensland Government führt im Rahmen der „Queensland Government’s AUD150 Milli-on Trade and Investment Strategy 2022-2032“, verwaltet durch das „Department of the En-vironment, Tourism, Science and Innovation (DETSI)“, in Australien eine zu dieser Förderrichtlinie parallele Ausschreibung durch.

Gefördert werden können Vorhaben mit Partnern aus Queensland zu den folgenden Themenfeldern:

–             Landwirtschaft und Nahrungsmittel: Entwicklung oder Verbesserung der Nutzung biologischer Ressourcen, Technologien und Innovationen, um die Agrar- und Ernährungssysteme effizienter, integrativer, widerstandsfähiger und nachhaltiger zu machen. Die Projekte können die Bereiche Biotechnologie, Digitalisierung, Datenwissenschaft und Künstliche Intelligenz in biologischen Systemen umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt, und zwar in folgenden Sektoren: Pflanzen- und Bodenverbesserung, Bodensanierung, nachhaltige Düngemittel und Schädlingsbekämpfung.

–             Biobasierte Produkte und Verfahren: Entwicklung oder Verbesserung der Konvertierung von erneuerbaren biologischen Ressourcen, Technologien, Nebenprodukten oder Abfällen in Produkte mit Mehrwert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf biologisch basierte Materialien, Chemikalien, Produkte und Dienstleistungen. Die Projekte können die Entwicklung von Bioprodukten mit neuartigen Eigenschaften, erweiterten Funktionen und verbesserter Nachhaltigkeit umfassen, die in der Lage sind, die derzeitige Produktion nicht nachhaltiger Produkte zu ersetzen und/oder innovative Marktanwendungen zu fördern.

Präzisionsfermentationstechnologien können ebenfalls einbezogen werden, um innovative biobasierte Produkte zu entwickeln.

–             Weiterentwicklung von Wissen und Methoden: Gefördert werden können Projekte, die das biotechnologische Wissen und die Methoden, die die Grundlage für eine wachsende Bioökonomie bilden, entwickeln und verbessern. Projekte, die innovative und wegweisende Wissenschaft beinhalten, können unter anderem sein:

  • die Generierung sehr großer und hochqualitativer oder neuartiger Datensätze, zum Beispiel unter Verwendung fortgeschrittener MultiOmics, Robotik und Laborautomatisierung, Sensoren oder Quantentechniken
    • Integration von Big Data und Computern (KI, Bioinformatik etc.) zur Vertiefung des biologischen Wissens und zur Funktionsvorhersage
    • Hochdurchsatz und hocheffiziente Entwicklung und Erprobung neuer biologischer Systeme, zum Beispiel mit Hilfe der synthetischen und ingenieurwissenschaftlichen Biologie, der Protein- und metabolischen Verfahren, der Systembiologie, mikrobieller Gemeinschaften und multizellulärer Systeme
    • Fortschritte bei der zellfreien Bioproduktion vom Labor über den Piloten bis zum industriellen Maßstab
    • Innovative biobasierte oder bioinspirierte Ansätze, die die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse reduzieren.

Die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie ist in diesem Modul vorgeschrieben. Es muss wenigstens ein Industriepartner aus Deutschland oder Queensland beteiligt sein. Dies kann aber zum Beispiel auch in beratender Funktion als assoziierter Partner sein.

Das Auswahlverfahren für die unter dem Modul 2 eingereichten Projektskizzen erfolgt gemeinsam mit dem Queensland Government.

Es ist unbedingt erforderlich, dass parallel auch eine Einreichung der Skizze in entsprechendem Format beim Queensland Government erfolgt.

Weitergehende Erläuterungen zu förderfähigen Themen können beim zuständigen Projektträger eingeholt werden.

Die internationale Kooperation innerhalb der Verbundvorhaben und der dadurch entstehende Mehrwert für jeweils beide Länder, im Fall Deutschlands bei der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie, stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International).

Nicht förderfähig sind deswegen solche Vorhaben, die allein und ausschließlich auf landwirtschaftliche Produktionssysteme des Partnerlands fokussiert sind. Mit Blick auf die avisierte Arbeitsteilung innerhalb eines Verbunds, die Kompetenz und das Know-how der Partner sowie die Verwertung der Vorhabenergebnisse muss die Kooperation inhaltlich und bemessen auf den Arbeitsanteil „auf Augenhöhe“ stattfinden. Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit, Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von vorherigen Anbahnungsmaßnahmen angestoßen und initiiert wurden.

Die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie (KMU oder Großunternehmen) ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, diese (zumindest) als assoziierte Partner einzubeziehen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 600.000 Euro für die deutschen Partner nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:

  • Personal;
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
  • Vergabe von Aufträgen.

Nationale Bioökonomiestrategie

Diese Initiative trägt zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie bei.
zum Förderprogramm

Kontakt

Dr. Veronika Jablonowski
+49 02461 61-5083
Dr. Christian Breuer
+49 02461 61-96929

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