BayVFP 1. Förderaufruf „Bio & Gentechnologie“ (BioÖkonomie2020-1)
Die Förderung im Bereich der „Bio & Gentechnologie“ erfolgt auf Grundlage der Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms“ (BayVFP) im Handlungsfeld „Life Science“ . Sie soll Unternehmen grundlegende FuE-Arbeiten auf dem Gebiet der modernen Bio- und Gentechnologie ermöglichen und die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren, Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen ermöglichen oder beschleunigen. Die Umsetzung der Förderung auf Grundlage dieser Richtlinie erfolgt durch Förderaufrufe.
Im Fokus des 1. Förderaufrufes zur Förderlinie „Life Science – Bio- und Gentechnologie“ stehen Projekte der industriellen (weißen) Biotechnologie inkl. der Kreislaufwirtschaft („circular economy“ ) und der Bioökonomie. Insbesondere werden Vorhaben gefördert, die sich den folgenden thematischen Schwerpunkten zuordnen lassen:
- Erforschung und Entwicklung von biotechnologischen Produktionsprozessen, u. a. für Biokraftstoffe, Biopolymere oder sonstige Grundstoffe für die chemische Industrie
- Erforschung und Entwicklung von technischen Enzymen, Biokatalysatoren und neuer Biomaterialien sowie effizienten Fermentationsverfahren
- Erforschung und Entwicklung von Technologieplattformen in den genannten Schwerpunkten.
- Erforschung und Entwicklung von Aufarbeitungsprozessen zur Rückgewinnung von wichtigen Grund-Rohstoffen und Schließung von Stoffkreisläufen in und durch biotechnologische Verfahren.
- Erforschung und Entwicklung von Verfahren zur Sanierung von Altlasten und zur Abwasserbehandlung durch die Nutzung von Biokatalysatoren.
- Erforschung und Entwicklung neuer Werkzeuge aus den Gebieten der Miniaturisierung, Automatisierung und Digitalisierung für das Handlungsfeld Bio- und Gentechnologie.
- Erforschung des mikrobiellen Genoms mit den Schwerpunkten in der DNA-Sequenzanalyse, Bioinformatik und Proteomik sowie Anwendung des Wissens hierüber in der Synthetischen Biologie.
- Erforschung und Entwicklung biohybrider Technologien.
Priorität erhalten solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in eine wachstumsorientierte Unternehmensstrategie eingebettet sind.
Die Fragestellungen sollen im Rahmen von industriegeführten Verbundforschungsvorhaben bearbeitet werden. Die Verbünde sollen über das Potential verfügen, das Erforschte auch in die Praxis umsetzen zu können.
Im Rahmen dieses 1. Förderaufrufes werden bis zu sieben industriegeführte Verbundforschungsvorhaben über einen Zeitraum von i.d.R. bis zu 24 Monaten gefördert. Für die Förderung innerhalb dieses Aufrufes stehen für alle Vorhaben insgesamt Fördermittel i.H.v. bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern. Der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen von industriegeführten Verbundvorhaben können auch bayerische Hochschulen und bayerische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Verbundpartner einbezogen werden. Der überwiegende Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben des Gesamtvorhabens soll dabei auf die Unternehmen entfallen. Die (zuschlagsfreie) Verbund-Förderquote soll 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundes nicht übersteigen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden industriegeführte Verbundforschungsvorhaben über einen Zeitraum von i.d.R. bis zu 24 Monaten.
Die geplanten Ansätze sollen der „industriellen Forschung“ oder der "experimentellen Entwicklung" zuzuordnen sein. Ziel ist die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren, Technologien oder neuer wissensbasierter Dienstleitungen im Bereich der modernen Bio- und Gentechnologie. Der hier vorliegende 1. Förderaufruf fokussiert dabei ausschließlich auf Ansätze der industriellen (weißen) Biotechnologie inkl. der Kreislaufwirtschaft („circular economy“) und der Bioökonomie.
Wie wird gefördert?
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Jülich zunächst eine Projektskizze vorzulegen. Die Vorlage kann elektronisch per E-Mail (pdf-Format) oder postalisch erfolgen. Genauere Angaben zur Gliederung der Projektskizze, zum Layout und zur Einreichung der Unterlagen können dem Förderaufruf entnommen werden. Bei Interesse an einer Förderung wird eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartnern des Projektträger Jülichs empfohlen. Einreichungsfrist zur Vorlage der Projektskizzen ist der 30. September 2020.
Die eingereichten Projektskizzen werden entsprechend der im Förderaufruf benannten Kriterien bewertet. Das Auswahlergebnis wird dem Verbundkoordinator mitgeteilt.
Skizzeneinreicher, deren Skizzen positiv bewertet und ausgewählt wurden, werden in der zweiten Verfahrensstufe zur Vorlage formaler Förderanträge aufgefordert. Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördermittelgeber.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Den Hochschulen werden die Mittel entsprechend zugewiesen.
Weitere Informationen sind dem Förderaufruf und den Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms“ (BayVFP) zu entnehmen.
Kontakt
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