Förderaufruf BIK Modul 2
So läuft das Antragsverfahren ab
Das Antragsverfahren im Modul 2 ist zweistufig angelegt, bestehend aus Skizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.
2. Förderaufruf Anfang 2026
Der 2. Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (AGVO-Teilmodule) ist für Anfang 2026 geplant. Entsprechende Mittel wurden im Regierungsentwurf in den Haushalt 2026 eingebracht. Die Planung steht entsprechend unter Haushaltsvorbehalt.
Stufe I: Skizze einreichen
In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator beim Projektträger Jülich eine aussagekräftige Skizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ ein. In der Skizze (maximal 15 Seiten) müssen die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen und insbesondere die Punkte unter 6.2.2 (3) der Förderrichtlinie beachtet werden.
Stufe II: Antrag einreichen
Nach positiver Beurteilung der eingereichten Skizzen und der Mitteilung zur Fortführung des Vorhabens durch den Projektträger Jülich beginnt die formale Antragsphase. Hier werden die Verfasser der positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge sowohl elektronisch unter „easy-Online“ als auch schriftlich einzureichen. Dafür sind die für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformulars zu verwenden. Zusätzlich müssen die Antragsteller einen Finanzierungsplan einreichen, in dem alle Zuwendungen für das Vorhaben anzugeben sind.
Bekanntmachung
Skizzen-Workshop BIK Modul 2: Aufzeichnung der Online-Veranstaltung
Kontakt
Weiterführende Links
Easy-Online - Elektronisches Formularsystem Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management vom 26.08.2024Ansprechpersonen Bundesländer
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