Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 2 - Förderaufruf
So läuft das Antragsverfahren ab
Das Antragsverfahren im Modul 2 ist zweistufig angelegt, bestehend aus Skizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.
Infos zum 2. Förderaufruf
Der nächste Förderwettbewerb der BIK ist gestartet. Die Bedingungen für den Förderaufruf können im Bundesanzeiger eingesehen werden.
Stufe I: Skizze einreichen
In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator beim Projektträger Jülich eine aussagekräftige Skizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ ein. In der Skizze (maximal 15 Seiten) müssen die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen und insbesondere die Punkte unter 6.2.2 (3) der Förderrichtlinie beachtet werden.
Stufe II: Antrag einreichen
Nach positiver Beurteilung der eingereichten Skizzen und der Mitteilung zur Fortführung des Vorhabens durch den Projektträger Jülich beginnt die formale Antragsphase. Hier werden die Verfasser der positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge sowohl elektronisch unter „easy-Online“ als auch schriftlich einzureichen. Dafür sind die für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformulars zu verwenden. Zusätzlich müssen die Antragsteller einen Finanzierungsplan einreichen, in dem alle Zuwendungen für das Vorhaben anzugeben sind.
Skizzen-Workshop BIK Modul 2:
Für Interessierte bieten wir am 26.01.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr einen Online-Workshop zum 2. Förderaufruf an. Bei Interesse können Sie sich über dieses Formular anmelden.
Die Aufzeichnung des Online-Workshops zum 1. Förderaufruf können Sie sich hier ansehen:
Kontakt
Weiterführende Links
Easy-Online - Elektronisches Formularsystem Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management vom 26.08.2024Downloads
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