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Das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist das Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die maritime Wirtschaft in den Bereichen Schiffstechnik, Produktion maritimer Systeme, Schifffahrt und Meerestechnik. Es adressiert das gesamte für Innovation relevante Technologiespektrum in der maritimen Branche.
Der besondere Fokus auf wichtige Querschnittsthemen zeigt gleichzeitig viele Anknüpfungspunkte für sparten- und sektorübergreifende Innovationen. Forschung und Entwicklung soll neben der Stärkung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Fortschritte auf diesen vier Gebieten erzielen:
Die vier Säulen des Maritimen Forschungsprogramms – Schiffstechnik, Produktion maritimer Systeme, Schifffahrt und Meerestechnik – bilden die Bandbreite der maritimen Branche ab. Die Förderung richtet sich vorwiegend an industriegeführte Verbünde, die mit Forschung und Entwicklung entlang der aufgezeigten Innovationspfade die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Detaillierte Informationen zu den Förderzielen, Inhalten, Zuwendungsvoraussetzungen und Verfahren finden Sie in der Förderbekanntmachung . Eine schnelle Übersicht über Rahmenbedingungen und mögliche Förderquoten gibt Kapitel 6 der Maritimen Forschungsstrategie 2025.
Projektskizzen (Umfang ca. 15 Seiten) können ohne Beachtung von Fristen jederzeit über „easy-Online “ eingereicht werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Projektskizzen und zur Antragstellung.
( PDF - 501.24 KB - nicht barrierefrei )
Die Antragstellung ist nicht an feste Abgabefristen gebunden.
Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze. Skizzen sind in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.
Der Projektträger erteilt kurzfristig nach Eingang der Projektskizze eine schriftliche Eingangsbestätigung und bewertet die Skizze in Bezug auf forschungspolitische, fachliche und haushaltstechnische Gesichtspunkte. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Einreicher mitgeteilt. Wir empfehlen, nur nach positiver Bewertung vollständige Antragsunterlagen auszuarbeiten.
Antragsteller auf Kostenbasis (gewerbliche Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, bei denen Anträge auf Kostenbasis zugelassen werden) sollten vorab prüfen, ob der Eigenanteil an den Vorhabenkosten erbracht werden kann.
Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze (siehe Informationen zu Projektskizzen). In der zweiten Verfahrensstufe – nach positiver Bewertung der Skizze – können förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ eingereicht werden.
Im Rahmen von Verbundprojekten werden vorzugsweise industriegeführte Kooperationen angestrebt. Einzelvorhaben ohne industrielle Beteiligung werden nur bei entsprechend erheblichem Bundesinteresse gefördert.
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