Sustainable Blue Economy Partnership (SBEP): Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Diese Förderrichtlinie wird im Rahmen der Förderinitiative der Europäischen Partnerschaft für die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft „Sustainable Blue Economy Partnership“ (SBEP) umgesetzt, welche durch „Horizont Europa“, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, gefördert wird. Vor dem Hintergrund des „Green Deals“ der EU zielt die kofinanzierte SBEP darauf ab, den notwendigen Wandel hin zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft bis 2030 voranzutreiben und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen gesunden Ozean bis 2050 zu schaffen. Zudem sollen die europäischen Strategien zum Meeresschutz berücksichtigt und die Voraussetzungen für die Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele zum Schutz der Ozeane geschaffen werden.


Die SBEP kann daher als Beitrag für die marine und maritime Schwerpunktsetzung des „Green Deal“ betrachtet werden. Um die Blaue Wirtschaft in den „Green Deal“ einzubetten, hat die EU-Kommission (EU KOM) einen neuen nachhaltigen Ansatz entwickelt. Dazu haben sich 23 Mitglieds- und assoziierte Staaten und ein Drittland mit der EU KOM zu einer strategischen Allianz in der SBEP zusammengeschlossen. Eine sektorübergreifende Zusammenarbeit an der Schnittstelle Wirtschaft – Wissenschaft – Politik – Gesellschaft ist dabei der Schlüssel, um den Wandel hin zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Europa voranzutreiben. Im Rahmen dieser Zielstellung sind jährlich gemeinsame kofinanzierte Förderbekanntmachungen zu prioritären Bereichen der strategischen SBEP Forschungs- und Innovationsagenda geplant. Die gemeinsame Förderbekanntmachung vom 13. Februar 2023 mit dem Titel „Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft“ (The way forward: a thriving sustainable blue economy for a brighter future) bündelt Finanzmittel aus 24 Ländern und der Europäischen Kommission. Die nationale Förderrichtlinie formuliert die Förderbedingungen für deutsche Beteiligte.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 21. März 2023 – 14. April 2023 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen, eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung  bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Die SBEP soll bestehende aber oft fragmentierte Aktivitäten seiner Mitgliedsländer verknüpfen, um gesamteuropäische, nationale und regionale Investitionen für marine und maritime Forschung und Innovation aufeinander abzustimmen und kontinuierlich fortzuentwickeln. Programmatisch entwickelt die SBEP wirkungsorientierte Wege zur:

  • Transformation der marinen und maritimen Wertschöpfungsketten in Richtung Klimaneutralität bis 2050 und zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030,
  • Bereitstellung von anwendungsorientierten Wissen und Handlungsempfehlungen im Bereich mariner und maritimer Forschung und Innovation,
  • Förderung der Zusammenarbeit bei der Umsetzung globaler, europäischer und nationaler Empfehlungen, Gesetzgebungen zur Umsetzung politischer Strategien, z. B. Green Deal, Digitales Europa, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), EU-Richtlinie zur maritimen Raumplanung (MSPD), Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), Integrierte Meerespolitik (IMP), Biodiversitätsstrategie 2030, Farm-to-Fork Strategy, Aktionsplan für zirkuläre Kreislaufwirtschaft, Europäische Datenstrategie, Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen für nachhaltigen Entwicklung, Strategie der EU für internationale Zusammenarbeit,
  • Beitrag zum sozialen und digitalen Wandel, im Einklang mit der neuen EU Agenda für eine nachhaltige blaue Wirtschaft
    durch die Entwicklung innovativer Governance-Strukturen und der Verbesserung der Ozeanbeobachtungskapazitäten, z. B. EOOS (europäisches Ozeanbeobachtungssystem) und GEOSS (globales Erdbeobachtungssystem der Systeme),
  • Beitrag zur Umsetzung der sieben Ziele der UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030

Die Projekte sollen auf gesamteuropäischer Ebene in den folgenden regionalen Meeresbecken entwickelt werden: Mittelmeer, Schwarzes Meer, Nordsee und Ostsee und Atlantischer Ozean. Auf regionaler Ebene sind Synergien mit den Leuchtturminitiativen der EU-Gewässermission „Restore our Oceans and Waters“ herzustellen. Die Förderrichtlinie umfasst fünf Schwerpunktbereiche in EU-Meeresbecken und im Atlantischen Ozean:

  1. Planung und Verwaltung der Meeresnutzung auf regionaler Ebene (Marine Spatial Planning, MSP);
  2. Entwicklung von Offshore-Meeresinfrastrukturen mit Mehrfachnutzung zur Unterstützung der blauen Wirtschaft;
  3. Klimaneutrale, ökologisch nachhaltige und ressourceneffiziente Erzeugung mariner Nahrungs- und Futtermittel;
  4. Ökologische Umstellung der Produktion von marinen Lebensmitteln;
  5. Ocean Digital Twin (ODT): Entwicklung von Anwendungsszenarien, indem vorhandene Daten assimiliert und getestet und andere (größere) Infrastrukturmaßnahmen zu ODTs in anderen europäischen Projekten berücksichtigt werden.


Die eingereichten Projektvorschläge müssen einem der fünf Schwerpunktbereiche zugeordnet werden. Die detaillierte Beschreibung und Untersetzung der Themenschwerpunkte ist dem englischen Ausschreibungstext auf der Internetseite  zu entnehmen. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektvorschläge in englischer Sprache durch den Koordinator des europäischen Forschungsverbunds elektronisch über das europäische elektronische System zur Einreichung von Projektvorschlägen (EPSS) einzureichen. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das .

Insgesamt werden neben der Europäischen Kommission 36 Förderorganisationen aus 24 Ländern die Schwerpunktbereiche finanzieren. Folgende Länder haben sich bereit erklärt, die erste gemeinsame Förderbekanntmachung zur Einreichung von Projektvorschlägen zu unterstützen: Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, die Niederlande, Türkei und Zypern.

Wie wird gefördert?

Die Förderung der kofinanzierten Initiative der Europäischen Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft erfolgt aus nationalen und EU-Mitteln. Die Förderinstitutionen stellen jeweils nationale Mittel für die Antragsteller des eigenen Landes bereit. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für deutsche Projektpartner sind jeweils bis zu 400.000 Euro für maximal 36 Monate zuwendungsfähig. Bei mehreren deutschen Partnern in einem europäischen Forschungsverbund beträgt die maximale Fördersumme 60 Prozent der Gesamtfinanzierung pro Forschungsverbund.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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