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Einreichung möglich

Sustainable Blue Economy Partnership (SBEP)

eine europäische Initiative mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Die Sustainable Blue Economy Partnership ist ein Kooperationsinstrument unter dem Dach des europäischen Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“. Mit der gemeinsamen Vision einer nachhaltigen, regenerativen und wettbewerbsfähigen Blauen Wirtschaft verfolgt die Partnerschaft das Ziel, die grüne, digitale und gerechte Transformation in allen europäischen Meeresbecken und dem Atlantik effektiv voranzutreiben.

Internationale Kooperation für einen nachhaltigen Ozean

Durch die Harmonisierung nationaler Prioritäten und die Bündelung von Finanzmitteln in Höhe von 450 Mio. € über 79 Partner (Bundesministerien, Forschungsorganisationen, regionale Behörden, Anbieter von Forschungsinfrastrukturen, Innovationsagenturen, Bundesamte) aus 32 Ländern und der Europäischen Kommission wird Forschung an innovativen Lösungen und zukunftsorientierten Technologien gefördert.

Thematische Schwerpunkte aus der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda sind:

  • Klimafreundliche und biodiversitätsinklusive Meeresraumplanung
  • Nachhaltigkeit aller Sektoren der Meereswirtschaft (Windenergie, Ozeanenergien, Häfen, Schifffahrt ...) sowie Mehrfachnutzung von Meeresinfrastrukturen
  • Ozeanbeobachtung und Digitale Zwillinge der Ozeane
  • Fischerei, Aquakultur, Bioökonomie
  • Naturbasierte Lösungen sowie Widerstandsfähigkeit der Küsten und der Küstengemeinschaften.

Fördermöglichkeiten

Durch sechs Förderaufrufe wurden und werden Forschungs- und Innovationsprojekte von den Partnerländern und der Europäischen Kommission mitfinanziert:

Die ausgewählten Projekte werden mit gezielten Maßnahmen für den Wissenstransfer, den Netzwerkausbau und die Marktaufnahme unterstützt. Ein weiterer Mehrwert liegt auch bei der Förderung der Projekte als Aktionen der UN-Ozeandekade.

Die Sustainable Blue Economy Partnership soll auch transnationalen Zugang zu Infrastrukturen im europäischen Forschungsraum ermöglichen:

Mitwirkung für kohärente Politik und mehr Meereswissen

Durch zielgerichtete Förderung und strategische Aktivitäten (u.a. Marines Monitoring, Corporate Data Sharing) unterstützt die Sustainable Blue Economy Partnership ihre Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung europäischer und internationaler Politiken.

Auf nationaler Ebene sind aktuell Partner:

Mit dem Europäischen Ozeanpakt gewinnt die Partnerschaft noch mehr an Bedeutung für die Gestaltung wissensbasierter Meerespolitik und die Verbesserung der Rahmenbedingungen von der lokalen bis zur globalen Dimension eines nachhaltigen Ozeans.

Eine Einreichung ist noch 41 Tage möglich.
Startdatum: 15.09.2025 15. September 2025
Enddatum: 17.11.2025 17. November 2025
Heute 07. Oktober 2025

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen, eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten. 

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. 

Was wird gefördert?

Die SBEP soll Aktivitäten seiner Mitgliedsländer verknüpfen, um gesamteuropäische, nationale und regionale Investitionen für marine und maritime Forschung und Innovation aufeinander abzustimmen und fortzuentwickeln. Programmatisch entwickelt die SBEP wirkungsorientierte Wege zur:

  • Transformation der marinen und maritimen Wertschöpfungsketten in Richtung Klimaneutralität bis 2050 und zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030,
  • Bereitstellung von anwendungsorientierten Wissen und Handlungsempfehlungen im Bereich mariner und maritimer Forschung und Innovation,
  • Förderung der Zusammenarbeit bei der Umsetzung globaler, europäischer und nationaler Empfehlungen, Gesetzgebungen zur Umsetzung politischer Strategien, z. B. Green Deal, Digitales Europa, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), EU-Richtlinie zur maritimen Raumplanung (MSPD), Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), Integrierte Meerespolitik (IMP), Biodiversitätsstrategie 2030, Farm-to-Fork Strategy, Aktionsplan für zirkuläre Kreislaufwirtschaft, Europäische Datenstrategie, Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen für nachhaltigen Entwicklung, Strategie der EU für internationale Zusammenarbeit,
  • Beitrag zum sozialen und digitalen Wandel, im Einklang mit der neuen EU Agenda für eine nachhaltige blaue Wirtschaft
    durch die Entwicklung innovativer Governance-Strukturen und der Verbesserung der Ozeanbeobachtungskapazitäten, z. B. EOOS (europäisches Ozeanbeobachtungssystem) und GEOSS (globales Erdbeobachtungssystem der Systeme),
  • Beitrag zur Umsetzung der sieben Ziele der UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030

Weitere Informationen zu den Calls finden Sie auf der SBEP Webseite

Wie wird gefördert?

Die Förderung der kofinanzierten Initiative der Europäischen Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft erfolgt aus nationalen und EU-Mitteln. Die Förderinstitutionen stellen jeweils nationale Mittel für die Antragsteller des eigenen Landes bereit.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und ist validiert nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) und EN ISO 14001:2015