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Mit diesem Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur.
Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten von Unternehmen, Verbänden und Vereinen. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.
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Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine (03/2023)
( PDF - 1.01 MB - nicht barrierefrei )
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.
Unternehmen, die eine öffentliche Beteiligung - auch bis zu 100% - innehaben (z.B. Stadtwerke, Abfallentsorgungsunternehmen in Rechtsform einer GmbH), sind antragsberechtigt.
Zweckverbände sind antragsberechtigt, sofern sich deren Kapital aus Anlagen von Gebietskörperschaften und Unternehmen und/ oder Privatpersonen zusammensetzt
Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Förderverfahren finden Sie in den FAQ. Darüber hinaus können Sie eine umfangreiche Beratung bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Projektträgers Jülich (PtJ) in Anspruch nehmen.
Ein Online-Seminar fand am 27.03.2023 um 13 Uhr statt. Hiermit möchten wir Ihnen die Aufzeichnung und Präsentationen zur Verfügung stellen:
Was wird gefördert?
Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlamentes und des Rates:
Ladeinfrastruktur (Förderung nur im Zusammenhang mit einem beantragten Fahrzeug in einem zweckdienlichen Verhältnis).
Wie wird gefördert?
Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert. Förderfähige Gesamtausgaben werden vom Antragssteller mit der Anlage 2 - Tabelle zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben ermittelt (siehe Downloads auf diese Webseite).
Es erfolgt eine Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung bei Kauf der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die beantragten Bundesmittel (Zuwendung / Fördersumme) müssen mindestens 15.000 Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen bzw. mindestens 17.850 Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen betragen (Fördermindestbetrag).
Der Förderhöchstbetrag ist auf 1 Million Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen bzw. 1,19 Millionen Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen festgelegt worden.
Förderquote
Diese förderfähigen Gesamtausgaben – multipliziert mit der individuellen Förderquote – ergeben den Förderbetrag. Der individuell berechnete Förderbetrag darf nicht den o.g. Fördermindestbetrag unter- und den o.g. Förderhöchstbetrag überschreiten.
Die Förderquote beträgt 40 Prozent; d.h. 40% der oben genannten Investitionsmehrkosten werden gefördert und entsprechen dem individuell berechneten Förderbetrag. 60% der Investitionskosten sowie der restliche Anteil der Fahrzeugkosten entsprechen Ihrer Eigenleistung
Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Für die Gewährung des sog. KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen (siehe Downloads auf dieser Webseite). Ebenso steht Ihnen dort eine Anleitung zum Ausfüllen zur Verfügung.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz