Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrssektor


Mit der „Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 11.08.2022 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich nach Nummer 2.4 der in der Präambel genannten Förderrichtlinie. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 MW.

Interessierte haben außerdem die Möglichkeit, sich am 24. Februar 2023 in einem Online-Seminar des Projektträgers PtJ und der Programmgesellschaft NOW GmbH über den neuen Förderaufruf zu informieren. Eine Anmeldung für das Online-Seminar ist hier möglich.

Folgende notwendige Dokumente zur Antragerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:

  • Checkliste
  • Vorlage für Vorhabenbeschreibung
  • FAQ

 

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 02. Februar 2023 – 28. April 2023 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind die Investitionsausgaben förderfähig, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mittels Strom aus 100% regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.

Wie wird gefördert?

Bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben wird hierbei eine Förderquote von bis zu 45 % gewährt. Zusätzliche Boni sind nicht vorgesehen.

 

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz