Entwicklung von nachhaltigen Lösungen im Küsten- und Hochwasserschutz

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Küstengebiete der fünf norddeutschen Bundesländer sind durch ihre überregional bedeutenden Siedlungs- und Wirtschaftsbereiche gekennzeichnet. Gleichzeitig stellen die weitgehend durch natürliche Prozesse geprägten Küstengewässer der Nord- und Ostsee einschließlich der Ästuare besonders wertvolle und erhaltenswerte Ökosysteme dar. Heute leben rund 15 Millionen Menschen in den fünf deutschen Küstenländern, davon etwa 2,4 Millionen in von Sturmfluten bedrohten Küstenniederungen. Wasserstraßen und Häfen bilden eine wesentliche nationale Grundlage für die Sicherstellung der Wirtschaftskraft.

In Anbetracht der vielfältigen steigenden Ansprüche, wachsenden Risiken und komplexen Wechselwirkungen wachsen die gesellschaftlichen Herausforderungen an den Küstenraum. Dabei gilt es nicht nur, die Menschen und ihre Lebens- und Wirtschaftsräume vor Überflutung und Landverlusten zu schützen, sondern wesentlich ist auch, die Küste und die Küstenmeere für zukünftige Generationen zu bewahren. Infrastrukturen des Küstenschutzes sowie der Wasserstraßen und Häfen sind für die Sicherung der Wirtschaftskraft unerlässlich. Schon heute und auch zukünftig müssen dabei die natürlichen Ressourcen und Funktionalitäten der Küstenökosysteme geschützt und erhalten werden.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 07. Juni 2021 – 15. September 2021 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag leisten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Das Kuratorium für Küsteningenieurwesen (KFKI) koordiniert und begleitet als Gremium der im Küsteningenieurwesen tätigen Ministerien des Bundes und der Länder die anwendungsbezogene Forschung in den Bereichen Küsten‐ und Hochwasserschutz sowie in den Bereichen Unterhaltung und Bau von Wasserstraßen und Häfen. Um den hohen Anwendungsbezug der Forschung sicherzustellen, wird die Bereitschaft des Zuwendungsempfängers zur engen Zusammenarbeit mit dem KFKI vorausgesetzt. Weiterhin wird die Einbindung von umsetzenden Behörden und/oder Anwendern bereits für die Entwicklung der Projektskizzen erwartet.

Was wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie setzt Themen des KFKI-Forschungsrahmens um. Sie soll dazu beitragen, das Systemverständnis der komplexen hydrologischen, hydro­dynamischen, morphologischen, meteorologischen und auch biologischen Vorgänge zu verbessern - dies auch vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen. Darauf aufbauend soll sie dazu beitragen, Infrastrukturen in den Bereichen Küsten‐ und Hochwasserschutz sowie im Bereich der Unterhaltung von Wasserstraßen und Häfen sicher und nachhaltig zu gestalten. Damit soll zum einen das Risikomanagement verbessert werden. Zum anderen soll die Entwicklung ökosystembasierter und ressourcenschonender Ansätze in der Unterhaltung und im Bau von Infrastrukturen vorangetrieben werden.

Um die Förderziele zu erreichen, werden transdisziplinäre Projekte gefördert, die zu einem verbesserten Verständnis der hydro- und morphodynamischen Vorgänge in Küstengebieten beitragen. Außerdem werden Projekte gefördert, die zur Weiterentwicklung von Bemessungsverfahren sowie zur Optimierung von Strukturen, Anlagen und Bauwerken des Küsteningenieurwesens führen oder die nachhaltige Entwicklung des Küsten- und Hochwasserschutzes unterstützen. Um die anwendungsbezogene Ausrichtung sicherzustellen, wird vorausgesetzt, dass Anwender von Beginn an in die Projektentwicklung einbezogen werden.

Die Förderrichtlinie ist in das Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N eingebettet. Dieses zielt in seiner Programmatik zur Küstenforschung auf inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze zur nachhaltigen Entwicklung des Küstenraums und stellt den Transfer der Ergebnisse in die gesellschaftlichen und politischen Entscheidungs­prozesse in den Fokus der Forschungsförderung

Die Projekte sollen einen Beitrag zur Umsetzung von MARE:N leisten und die im Forschungsrahmen des KFKI benannten Zielsetzungen der Forschung in den nachfolgend genannten Themenfeldern aufgreifen:

Themenfeld „Infrastrukturen an den Küsten sicher und nachhaltig gestalten“

  • Weiterentwicklung von Bemessungsverfahren und Optimierung von Strukturen, Anlagen und Bauwerken
  • Entwicklung innovativer und nachhaltiger Strukturen, Anlagen und Bauwerke unter Einbeziehung ökosystembasierter Ansätze und sich verändernder Ressourcenverfügbarkeit

Themenfeld „Dynamische Küsten als System verstehen“

  • Analyse der hydrodynamischen und morphodynamischen Prozesse sowie deren nichtlineare Interaktionen auf verschiedenen Zeit- und Raumskalen unter Berücksichtigung biologischer und geochemischer Prozesse
  • Weiterentwicklung von mathematischen Modellen und Analysemethoden

Wie wird gefördert?

Die Projekte sind auf eine Laufzeit von maximal drei Jahren zu konzipieren. In Abhängigkeit von den Ergebnissen und dem zu erwartenden Nutzen im Rahmen des oben genannten Zuwendungszwecks kann sich nach einer erfolgreichen Evaluierung eine weitere maximal dreijährige Förderphase anschließen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben  anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. (detaillierte Informationen auf der FAQ-Seite zur Projektförderung in der Küsten-, Meeres- und Polarforschung)

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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