Forschungsinfrastrukturen.NRW
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine dichte Hochschul- und Forschungslandschaft sowie eine starke, mittelständisch geprägte Industrie. Um sich im internationalen Wettbewerb behaupten zu können, sind sie von stetigen Innovationsimpulsen abhängig. Vor diesem Hintergrund haben Landesregierung und EU den neuen Förderwettbewerb „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ aufgelegt. Ziel ist die Erhöhung des umsetzungsorientierten Forschungs- und Innovationspotenzials sowie die anwendungsorientierte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Nordrhein-Westfalen (NRW). Dies soll durch die Unterstützung von Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten erreicht werden, die eine hohe Relevanz für die Wirtschaft und die Bevölkerung in NRW besitzen.
Diese Voraussetzung stellt die Abkehr vom „business as usual“ hin zu einer international führenden und wettbewerbsfähigen „Green Economy“, eingebettet in den Prozess der notwendigen sozial-ökologischen Transformation in NRW, sicher. Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen sowie Stiftungen, Vereine und Kammern. Zudem muss bei einem Vorhaben ein Beitrag zu den sechs Innovationsfeldern gemäß der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 2021-2027 (RIS NRW) mit „Cross-Innovation“-Ansatz sowie das Bedienen von mindestens zwei Handlungsfeldern klar erkennbar sein.
Die Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zusammen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Skizzenunterlagen und Einreichung
Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ am 28. Juni 2024 um 16:00 Uhr geendet ist.
Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich Ende 2024.
Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
Die entsprechenden Einrichtungen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft arbeiten eng im Sinne einer „Public-private-Partnership“ (PPP) oder einem Verbund von Partnern (Partnernetzwerk) sowie ggf. mit weiteren relevanten Akteuren zusammen und tragen für eine Verbreitung ihrer Ergebnisse Sorge. Eine Transferstrategie ist zwingende Voraussetzung einer Wettbewerbsteilnahme, da Insellösungen vermieden werden sollen. Gleichzeitig soll im Konzept plausibel dargestellt werden, wie nach Ablauf der Förderung im Sinne einer Verstetigung eine Finanzierung ohne zusätzliche öffentliche Mittel gewährleistet werden kann. In der Skizze sollen daher bereits Planungen zur langfristigen Etablierung der Forschungsinfrastrukturen (bspw. Verstetigung durch Integration in bestehende Strukturen und Ausgründung) im Sinne einer Governancestruktur dargelegt werden.
Was wird gefördert?
Im Sinne des Förderaufrufes werden
- Umsetzungsorientierte Forschungsinfrastrukturen und Forschungskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
- Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen,
- der Auf- und Ausbau von FuE-Einrichtungen der Wirtschaft, kommunalen Einrichtungen, Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie
- Kooperationen im Sinne „virtueller Einrichtungen“, sofern zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden,
gefördert.
Darunter fallen Anschaffungen von Geräten, Anlagen und dafür erforderliche bauliche Maßnahmen sowie Sachausgaben und verbundene Dienstleistungen. Bei besonderer strategischer Bedeutung für das Land NRW können in der 1. und 2. Runde Neubaumaßnahmen befürwortet werden. Für die 3. Runde wird dies zu einem späteren Zeitpunkt entschieden und bekannt gegeben. Ein Umbau und insbesondere Neubau muss bereits in der Skizzenphase auf seine Umsetzbarkeit geprüft und die Erstellung einer Ausgabenplanung durch eine fachlich geeignete Institution oder Person begleitet werden, welche in einer entsprechenden Anlage der Skizze dargelegt werden. Im Falle einer Förderzusage ist die Einbeziehung eines Projektsteuerers oder Generalplaners notwendig, sofern die Institution über keine vergleichbar qualifizierte Person verfügt.
Weiterhin können projektbezogene Sach- und Personalausgaben für ein umsetzungsorientiertes begleitendes FuE Vorhaben bewilligt werden.
Der reine Betrieb der beschafften Forschungsinfrastruktur ist nicht förderfähig.
Der Förderzeitraum beträgt i. d. R. 3 Jahre.
Wie wird gefördert?
Es wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung gefördert. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.
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Förderbekanntmachung Forschungsinfrastrukturen.NRW efre.nrw wirtschaft.nrw mkw.nrw mlv.nrwPtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz