wird geladen
Einreichung möglich

Forschungsinfrastrukturen.NRW

Eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Nordrhein-Westfalen verfügt über eine dichte Hochschul- und Forschungslandschaft sowie eine starke, mittelständisch geprägte Industrie. Um sich im internationalen Wettbewerb behaupten zu können, sind sie von stetigen Innovationsimpulsen abhängig. Vor diesem Hintergrund haben Landesregierung und EU die Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ aufgelegt. Ziel ist die Erhöhung des umsetzungsorientierten Forschungs- und Innovationspotenzials sowie die anwendungsorientierte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Nordrhein-Westfalen (NRW). Dies soll durch die Unterstützung von Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten erreicht werden, die eine hohe Relevanz für die Wirtschaft und die Bevölkerung in NRW besitzen.

Die Fördermaßnahme richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen sowie Stiftungen, Vereine und Kammern. Zudem muss bei einem Vorhaben ein Beitrag zu den sechs Innovationsfeldern, gemäß der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 2021-2027 (RIS NRW) mit „Cross-Innovation“ -Ansatz sowie das Bedienen von mindestens zwei hier definierten Handlungsfeldern klar erkennbar sein.

Gefördert werden können Vorhaben zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungs-ketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den folgenden Branchen:

  • digitale Technologien und technologieintensive Innovationen,
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien,
  • Biotechnologien.

Die Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Eine Einreichung ist noch 86 Tage möglich.
Startdatum: 25.11.2024 25. November 2024
Enddatum: 28.02.2025 28. Februar 2025
Heute 04. Dezember 2024

Skizzenunterlagen und Einreichung

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ endet am 28. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/forschungsinfrastrukturen-nrw

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

und einen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
 

Die entsprechenden Einrichtungen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft arbeiten eng im Sinne einer „Public-private-Partnership“ (PPP) oder einem Verbund von Partnern (Partnernetzwerk) sowie ggf. mit weiteren relevanten Akteuren zusammen und tragen für eine Verbreitung ihrer Ergebnisse Sorge. Eine Transferstrategie ist zwingende Voraussetzung einer Wettbewerbsteilnahme, da Insellösungen vermieden werden sollen. Gleichzeitig soll im Konzept plausibel dargestellt werden, wie nach Ablauf der Förderung im Sinne einer Verstetigung eine Finanzierung ohne zusätzliche öffentliche Mittel gewährleistet werden kann. In der Skizze sollen daher bereits Planungen zur langfristigen Etablierung der Forschungsinfrastrukturen (bspw. Verstetigung durch Integration in bestehende Strukturen und Ausgründung) im Sinne einer Governancestruktur dargelegt werden.

Was wird gefördert?

Im Sinne des Förderaufrufes werden

  • Umsetzungsorientierte Forschungsinfrastrukturen und Forschungskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen,
  • der Auf- und Ausbau von FuE-Einrichtungen der Wirtschaft, kommunalen Einrichtungen, Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie
  • Kooperationen im Sinne „virtueller Einrichtungen“, sofern zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden,

gefördert.

Darunter fallen Anschaffungen von Geräten, Anlagen und dafür erforderliche bauliche Maßnahmen sowie Sachausgaben und verbundene Dienstleistungen. Bei besonderer strategischer Bedeutung für das Land NRW können in der 1. und 2. Runde Neubaumaßnahmen befürwortet werden. In der 3. Runde können keine Neubaumaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden gefördert werden. Sonstige Umbaumaßnahmen von vorhandenen Strukturen sind weiterhin zulässig. Ein Umbau und insbesondere Neubau muss bereits in der Skizzenphase auf seine Umsetzbarkeit geprüft und die Erstellung einer Ausgabenplanung durch eine fachlich geeignete Institution oder Person begleitet werden, welche in einer entsprechenden Anlage der Skizze dargelegt wird. Im Falle einer Förderzusage ist die Einbeziehung eines Projektsteuerers oder Generalplaners notwendig, sofern die Institution über keine vergleichbar qualifizierte Person verfügt.

Weiterhin können projektbezogene Sach- und Personalausgaben für ein umsetzungsorientiertes begleitendes FuE Vorhaben bewilligt werden.

Der reine Betrieb der beschafften Forschungsinfrastruktur ist nicht förderfähig.
Der Förderzeitraum beträgt i. d. R. 3 Jahre.

Wie wird gefördert?

Es wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung gefördert. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.

Änderungen durch die STEP-Verordnung

Gefördert werden können Vorhaben zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungs-ketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den folgenden Branchen:

  • digitale Technologien und technologieintensive Innovationen,
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien,
  • Biotechnologien.

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz