progres.nrw – Research

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Der Programmbereich „progres.nrw – Research“ hat das Ziel, Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützten, ihre wissenschaftlichen Arbeiten und Forschungsarbeiten auf Innovationspotenziale und Anwendungsmöglichkeiten hin zu analysieren, diese zu identifizieren und zu validieren. Hierzu zählen auch Doktor- und Masterarbeiten. So sollen wichtige Ideen und Innovationen für ein CO2-armes Energiesystem in die Praxis überführt werden können, sowie neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden, die einen Beitrag für das Energiesystem der Zukunft leisten.

Einreichungsfrist:Gültigkeit der Richtlinie ( noch 646 Tage )
Startdatum: 19. Februar 2020 Enddatum: 31. Dezember 2024 Heute 26. März 2023
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Energieforschung hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit für das Energiesystem der Zukunft überprüfen. Ziel der Fördermaßnahme ist es, Forschungsergebnisse noch schneller in innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für ein CO2-armes Energiesystem und eine klimaneutrale Industrie zu überführen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form einer:

  • Festbetragsfinanzierung von 40.000 Euro für eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler (Vollzeitstelle) einschließlich der für diese Stelle anfallenden Sach-, Reise- und Gemeinausgaben und/oder
  • Anteilsfinanzierung von 90 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung bzw. Nutzung von Forschungsgeräten, höchstens jedoch 30.000 Euro. Förderfähig ist der Anschaffungspreis gemäß Rechnung des Lieferanten unter Berücksichtigung möglicher Skonti und ggf. bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung. Auch eine Förderung der Anschaffung von zwei bzw. mehreren Geräten oder ihrer Kombination mit einer entgeltlichen Gerätenutzung ist möglich. Nicht gefördert werden Vorhaben, für welche die Zuwendung weniger als 2.000 Euro beträgt.

Die Förderung von maximal 70.000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Bewilligung der Förderanträge erfolgt durch den Projektträger Jülich.

 

Hinweise zur Einreichung


Anträge können seit dem 19. Februar 2020 über ein elektronisches Antragstool fortlaufend gestellt werden.

Ein Antrag besteht aus dem Antragsformular und einer Kurzbeschreibung des Vorhabens. Diese soll darstellen, auf welchen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen das Vorhaben basiert, hinsichtlich welcher Nutzungsmöglichkeiten die Ergebnisse geprüft werden sollen und wie dies erfolgen soll. Wird die Finanzierung eines Forschungsgeräts beantragt, müssen auch das Gerät und der Nutzungskontext in der Vorhabenbeschreibung genannt werden.

Der Durchführungszeitraum der Projekte kann bis zu sechs Monate betragen.

Die Zuwendung wird erst nach Abschluss des Durchführungszeitraums bzw. nach Installation und Inbetriebnahme des neuen Forschungsgeräts ausgezahlt. Grundlage ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis.

Projektträger Jülich – erkennen. fördern. gestalten.


Der Projektträger Jülich arbeitet im Auftrag von:
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2021
1.499
Mitarbeiter/innen
35.029
Laufende Vorhaben
2525
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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