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Im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Der Programmbereich „progres.nrw – Research“ hat das Ziel, Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützten, ihre wissenschaftlichen Arbeiten und Forschungsarbeiten auf Innovationspotenziale und Anwendungsmöglichkeiten hin zu analysieren, diese zu identifizieren und zu validieren. Hierzu zählen auch Doktor- und Masterarbeiten. So sollen wichtige Ideen und Innovationen für ein CO2-armes Energiesystem in die Praxis überführt werden können, sowie neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden, die einen Beitrag für das Energiesystem der Zukunft leisten.
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Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Energieforschung hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit für das Energiesystem der Zukunft überprüfen. Ziel der Fördermaßnahme ist es, Forschungsergebnisse noch schneller in innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für ein CO2-armes Energiesystem und eine klimaneutrale Industrie zu überführen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer:
Die Förderung von maximal 70.000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Bewilligung der Förderanträge erfolgt durch den Projektträger Jülich.
Anträge können seit dem 19. Februar 2020 über ein elektronisches Antragstool fortlaufend gestellt werden.
Ein Antrag besteht aus dem Antragsformular und einer Kurzbeschreibung des Vorhabens. Diese soll darstellen, auf welchen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen das Vorhaben basiert, hinsichtlich welcher Nutzungsmöglichkeiten die Ergebnisse geprüft werden sollen und wie dies erfolgen soll. Wird die Finanzierung eines Forschungsgeräts beantragt, müssen auch das Gerät und der Nutzungskontext in der Vorhabenbeschreibung genannt werden.
Der Durchführungszeitraum der Projekte kann bis zu sechs Monate betragen.
Die Zuwendung wird erst nach Abschluss des Durchführungszeitraums bzw. nach Installation und Inbetriebnahme des neuen Forschungsgeräts ausgezahlt. Grundlage ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz