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Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung von Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr in Verbindung mit Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben (01/2026)

Einreichung möglich

Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung von Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr in Verbindung mit Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben (01/2026)

eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)

Mit der „Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff‐ und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 13.11.2025 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Mit diesem Förderaufruf soll maßgeblich dazu beigetragen werden, dass ein Initialnetz zur Betankung mit Wasserstoff für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland entsteht. Hierbei soll der Fokus der Förderung auf einem Paket aus öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen (HRS, engl. hydrogen refuelling stations) und Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben liegen, im Folgenden auch Paketförderung genannt. So soll eine Grundauslastung der Wasserstofftankstelle durch Fahrzeuge sowie eine Betankungsmöglichkeit Vor-Ort ermöglicht werden.

Die geförderten Wasserstofftankstellen dienen der Erfüllung der Zielvorgaben der europäischen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Die HRS-Standorte müssen entsprechend der TEN-V Verordnung entlang des TEN-V Kernnetzes oder/und an städtischen Knoten liegen. Mit dem Aufruf sollen ca. 40 Tankstellen und dazugehörige Fahrzeuge gefördert werden. Die tatsächliche Anzahl an Tankstellen und Fahrzeugen ergibt sich auf Basis der Priorisierung der eingereichten Anträge und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Folgende notwendige Dokumente zur Antragerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:

  • Template Vorhabenbeschreibung
  • Checkliste
  • Excel-Tabelle zur Prüfung der Antragsberechtigung
  • Karte AFIR in Planung/Bau befindliche HRS
  • Liste städtischer Knoten
  • Selbsterklärung UIS
  • TAN-Verfahren Anleitung

 

E‐Mail‐Anfragen bitte an: ptj‐nip‐ma@fz‐juelich.de.

Sprechzeiten für telefonische Rückfragen:

Montags und mittwochs zwischen 10:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr unter 030 – 20199-3910

 

Für die Klärung von Fragen zum Förderaufruf wird am 17.02.2026 ein Webinar von 09:30 bis 11:30 Uhr angeboten. Eine Anmeldung ist hier möglich.

Eine Einreichung ist noch 122 Tage möglich.
Startdatum 28. Januar 2026 Enddatum 31. Mai 2026 Heute 29. Januar 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Inhalte des aktuellen Aufrufs sind Investitionszuschüsse für den Aufbau von Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge und für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben.

Grundsätzlich sollen hierbei kombinierte Anträge aus HRS und Fahrzeugflotten als Paket beantragt werden. Dabei muss eine Auslastung der täglichen Kapazität (über 24h gerechnet) von mindestens 10% der HRS durch vorhandene und/oder zu beschaffende Fahrzeuge abgedeckt werden. Darüber hinaus können für bestehende oder im Bau bzw. Planung befindliche HRS-Standorte auch Fahrzeugflotten gefördert werden, wenn hierdurch die Anforderung zur Auslastung erfüllt werden.

Bei einer bestehenden Flotte kann auch eine HRS gefördert werden, wenn im Umkreis von 50 km kein Wasserstoff für die Fahrzeuge getankt werden kann und die beantragte HRS zu mind. 10% durch die bestehende Flotte ausgelastet wird.

Für diesen Aufruf werden 4 Varianten einer solchen Paketförderung betrachtet. Dabei ist zu beachten, dass ein Paket die direkte Verbindung von bestimmten Tankstellen mit Fahrzeugen bedeuten soll:

Variante 1: Neue Tankstelle und neue Fahrzeuge

Variante 2: Ausbau einer bestehenden Tankstelle auf die Anforderungen der AFIR und neue Fahrzeuge

Variante 3: Neue Tankstelle (Fahrzeuge für Auslastung vorhanden oder in Beschaffung)

Variante 4: Für eine bereits realisierte oder in Planung/Bau befindliche AFIR-konforme Tankstelle sind für deren Auslastung auch Fahrzeuge förderfähig.

 

Weiterführende Erläuterungen zu den maßgeblichen Kriterien finden Sie im Aufruf selbst sowie in der Vorlage für die Vorhabenbeschreibung auf dieser Internetseite.

Wie wird gefördert?

Wasserstofftankstelle (HRS)

Die Wasserstofftankstelle kann mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. Die Zuwendung darf allerdings einen Höchstbetrag von 4 Mio. € nicht überschreiten.

Fahrzeuge

Ein Nutzfahrzeug mit wasserstoffbasiertem Antrieb kann mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben bezuschusst werden. Die Zuwendung pro Paketantrag darf 3 Mio. € für Fahrzeuge und pro Fahrzeug einen spezifischen Höchstbetrag nicht überschreiten. Eine Liste mit Details dazu finden Sie im Förderaufruf.

Pro Paketantrag können maximal 7 Mio. € bewilligt werden, wobei maximal 4 Mio. € pro HRS und 3 Mio. € für Fahrzeuge bereitgestellt werden.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben sind die Artikel 36a und 36b der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23.06.2023) maßgeblich.

Unsere Managementsysteme sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualität), ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz (Informationssicherheit) und ISO 50001 (Energie). Das Umweltmanagement ist nach EMAS und EN ISO 14001:2015 validiert.