Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Brennstoffzellensystemen zur autarken Energieversorgung digitaler oder kritischer Infrastrukturen
Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.
Im Fokus des Aufrufs steht die Förderung von brennstoffzellenbasierter autarker Stromversorgung digitaler oder kritischer Infrastrukturen (im Sinne der Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)) nach Abschnitt 2.1 der vorgenannten Förderrichtlinie. Die Leistungsklasse der zu fördernden Stromversorgungsanlagen darf 100 kW nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie die Dokumente zum Förderaufruf rechts im Download-Bereich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Was wird gefördert?
Es werden Investitionszuschüsse für die Errichtung von Brennstoffzellensystemen zur autarken Energieversorgung digitaler oder kritischer Infrastrukturen gewährt. Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben, die erforderlich sind, um den Umweltschutz zu verbessern. Hierfür sind die konkreten Differenzausgaben zwischen der brennstoffzellenbasierten Netzersatzanlage und einem vergleichbaren konventionellen Aggregat für den jeweiligen Einsatzzweck (Referenzanlage) darzulegen.
Wie wird gefördert?
Im Allgemeinen sind Förderquoten von bis zu 40 Prozent zulässig. Details bitten wir dem Förderaufruf zu entnehmen.
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