Experiment!Material
Manche Ideen verändern alles: Sie stellen Gewohntes infrage, eröffnen völlig neue Wege und setzen Entwicklungen in Gang, die zuvor undenkbar waren. Solche "disruptiven Ideen" können in der Materialforschung zu Durchbrüchen führen, die unsere Technologien, unsere Wirtschaft und unseren Alltag grundlegend prägen.
Damit solche Ansätze eine Chance haben, braucht es Mut und Unterstützung. Sie lassen sich aufgrund des hohen Risikos oft nur schwer erforschen und erfordern damit auch innovative Wege in der Förderung, die über konventionelle Auswahlverfahren hinausgehen. Hier setzt die Förderrichtlinie "Untersuchung risikoreicher Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung" (Experiment!Material) an.
Mit "Experiment!Material" fördert das BMFTR originelle, wissenschaftlich fundierte Ideen in der Material- und Werkstoffforschung. Ziel ist es, erste Machbarkeitsnachweise für unkonventionelle Hypothesen, Methoden oder Technologien zu ermöglichen. Die Maßnahme bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, neue Ideen in zeitlich begrenzten Erprobungsphasen zu verfolgen. Dabei geht es nicht um schnelle Marktreife, sondern darum, Freiräume für innovative Experimente zu schaffen. Ein Scheitern der Projekte wird in Kauf genommen, denn gerade daraus lassen sich wichtige Erkenntnisse gewinnen. Auf dieser Basis können langfristig neue Anwendungen, Verfahren oder Produkte entstehen, die in Forschung, Industrie und Gesellschaft Wirkung entfalten. Die Förderung unterstützt dabei gezielt unkonventionelle Wege, um technologische Entwicklungen und Fortschritt aktiv voranzubringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die/den leitende/n Wissenschaftler/in (Förderinteressenten) gekoppelt.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Was wird gefördert?
Das BMFTR fördert mit dieser Richtlinie grundlegende, besonders risikoreiche und explorative Ideen und Experimente im frühen (vorwettbewerblichen) Stadium, ausschließlich als Einzelvorhaben. Die Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit theoretisch nach dem Stand der Wissenschaft und Technik fundierten, hohem erwartbaren Innovationspotenzial bearbeiten, denen es noch an grundlegenden Entwicklungsarbeiten fehlt, die jedoch bereits jetzt mögliche Einsatzszenarien erkennen lassen. Eine unmittelbare Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis ist daher nicht Ziel dieser Maßnahme, Anschlussmöglichkeiten sollen sich jedoch ergeben können.
Gefördert werden themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben theoretischer und/oder experimenteller Natur im Bereich Material- und Werkstoffinnovationen. Betrachtet werden soll dabei die prinzipielle Entwicklung neuer Materialien beziehungsweise von Materialien und Werkstoffen mit neuen oder verbesserten Eigenschaften. Dies umfasst ebenso alle beteiligten oder neu beteiligten Prozesse zur Herstellung beziehungsweise Synthese sowie die Ver- und Bearbeitung von Materialien.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)" und/oder den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)" des BMFTR.
Die Anzahl der zu fördernden Vorhaben richtet sich nach dem Ergebnis der Begutachtung sowie nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Förderprogramm "Mat2Twin"
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