InfraBoost – Förderimpuls Maritime Forschungsinfrastruktur
InfraBoost – Förderimpuls Maritime Forschungsinfrastruktur
„InfraBoost“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen der Förderrichtlinie Maritimes Forschungsprogramm.
Maritime Forschung, Entwicklung und Innovation werden in Deutschland in enger Zusammenarbeit von Industrie und Wissenschaft vorangetrieben und durch das Maritime Forschungsprogramm gezielt unterstützt. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, um den hohen Anwendungsbezug neu entwickelter Technologien und Geschäftsmodelle zu gewährleisten sowie Forschungskompetenzen, die Qualifizierung von Fachkräften und die Forschungsinfrastruktur konsequent am Bedarf der Industrie auszurichten. Damit Forschungsinfrastruktur diesen Anforderungen auch künftig gerecht wird, muss sie bedarfsgerecht und dynamisch weiterentwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund setzt das BMWE im Jahr 2026 mit „InfraBoost“ einen gezielten Förderimpuls zur Stärkung maritimer Forschungsinfrastrukturen. Ziel ist es, zeitkritische und strategisch relevante Investitionen zu ermöglichen, damit maritime Innovationsakteure auch künftig verlässlich auf leistungsfähige Forschungsinfrastrukturen zugreifen können und der Standort Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich wahrt.
Fördergrundlage ist die Förderrichtlinie „Maritimes Forschungsprogramm“. Erin industriegeführten Verbundprojekten mit in der Regel mehrjährigen Laufzeiten richtet sich der Förderimpuls ausdrücklich an folgende Konstellationen:
- Einzelprojekte für Investitionen in maritime Forschungsinfrastruktur mit Laufzeit ausschließlich im Jahr 2026
- Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, denen eine dringende Investition ermöglicht werden kann, die ohne Förderung nicht umsetzbar wäre
- Vorhaben mit einem hohen Potenzial für maritime F&E&I in den kommen Jahren, mit hoher Relevanz für maritime Anwendungen und mit hoher Bedeutung für die Förderschwerpunkte des Maritimen Forschungsprogramms.
Das im Dezember 2025 eröffnete kurzfristige Interessenbekundungsverfahren wurde mit einem vorläufigen Investitionsbedarf von über 130 Millionen Euro erfolgreich beendet. Dabei wurden Anwendungen aus dem gesamten Spektrum des Maritimen Forschungsprogramms vorgeschlagen. Das Interessenbekundungsverfahren dient zur Kalibrierung der Fördermaßnahme, ist aber für eine Antragstellung keine Voraussetzung.
Informationen zur Förderung
Das Antragsverfahren im Förderimpuls „InfraBoost“ ist einstufig. Antragsberechtigte Einrichtungen sind eingeladen, ihre Förderanträge schnellstmöglich, aber spätestens zum 31.01.2026 über easy-Online einzureichen.
Als frühestmöglicher Laufzeitbeginn kann der 1. Februar 2026 beantragt werden.
Die Förderung im Förderimpuls „InfraBoost“ richtet sich ausschließlich an Einzelprojekte. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
Forschungseinrichtungen auf Ausgabenbasis (z.B. Hochschulen) sowie Forschungseinrichtungen, bei denen die Abrechnungsart Kosten zugelassen ist (z.B. Helmholtz- und Fraunhofer-Einrichtungen), werden mit bis zu 100 % gefördert.
Die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erfolgt grundsätzlich auf Basis von Artikel 26 AGVO (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen). Hier ist eine Förderung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
Bei einer Förderung nach Artikel 26 AGVO muss die geförderte Forschungsinfrastruktur mehreren Nutzern transparent und diskriminierungsfrei offenstehen. Der Zugang ist zu marktüblichen Entgelten zu gewährleisten.
InfraBoost wird aus dem Maritimen Forschungsprogramm finanziert, das gleichzeitig und vorrangig mehrjährige F&E&I-Verbundprojekte ermöglicht. Die Förderung im Rahmen von InfraBoost ist daher aktuell auf das Jahr 2026 beschränkt. Das Gesamtbudget für InfraBoost ist begrenzt. Es wird erwartet, dass die Anzahl vielversprechender Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen wird. Daher gelten die folgenden besonderen Rahmenbedingungen:
- Der Mittelabruf der geförderten Projekte muss verlässlich und zwingend im Haushaltsjahr 2026 erfolgen können.
- Im Sinne eines ausreichenden Anreizeffekts und einer erwartbaren Wirkung werden nur Anträge mit einer Zuwendung von mindestens 200.000 Euro berücksichtigt. Für Großunternehmen beträgt die Mindestzuwendung 500.000 Euro.
- Es können je Antrag maximal 5 Millionen Euro Zuwendung beantragt werden.
InfraBoost zielt darauf ab, maritime Forschungsinfrastrukturen zur Stärkung der Innovationskraft der maritimen Wirtschaft zu fördern. Dies umfasst die Anschaffung oder Modernisierung von Geräten, Anlagen und Technologien, die für die Durchführung von Forschungsprojekten in den Bereichen Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritime Produktion notwendig sind. Ziel ist es, bestehende Infrastrukturen auf den neuesten Stand zu bringen oder neue, innovative Einrichtungen zu schaffen, die einen wesentlichen Beitrag zur maritimen Forschung und Entwicklung leisten. Grundlage und Förderziel sind durch das Maritime Forschungsprogramm bestimmt
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Antragstellung mit entsprechenden Links zu den einzureichenden Unterlagen.
Kontakt
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