InfraBoost – Förderimpuls Maritime Forschungsinfrastruktur
„InfraBoost“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen der Förderrichtlinie Maritimes Forschungsprogramm.
Maritime Forschung, Entwicklung und Innovation werden in Deutschland in enger Zusammenarbeit von Industrie und Wissenschaft vorangetrieben und durch das Maritime Forschungsprogramm gezielt unterstützt. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, um den hohen Anwendungsbezug neu entwickelter Technologien und Geschäftsmodelle zu gewährleisten sowie Forschungskompetenzen, die Qualifizierung von Fachkräften und die Forschungsinfrastruktur konsequent am Bedarf der Industrie auszurichten. Damit Forschungsinfrastruktur diesen Anforderungen auch künftig gerecht wird, muss sie bedarfsgerecht und dynamisch weiterentwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund setzt das BMWE im Jahr 2026 mit „InfraBoost“ einen gezielten Förderimpuls zur Stärkung maritimer Forschungsinfrastrukturen. Ziel ist es, zeitkritische und strategisch relevante Investitionen zu ermöglichen, damit maritime Innovationsakteure auch künftig verlässlich auf leistungsfähige Forschungsinfrastrukturen zugreifen können und der Standort Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich wahrt.
Fördergrundlage ist die Förderrichtlinie „Maritimes Forschungsprogramm“. Ergänzend zur etablierten Förderung von Forschung und Entwicklung in industriegeführten Verbundprojekten mit in der Regel mehrjährigen Laufzeiten richtet sich der Förderimpuls ausdrücklich an folgende Konstellationen:
- Einzelprojekte für Investitionen in maritime Forschungsinfrastruktur mit Laufzeit ausschließlich im Jahr 2026
- Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, denen eine dringende Investition ermöglicht werden kann, die ohne Förderung nicht umsetzbar wäre
- Vorhaben mit einem hohen Potenzial für maritime F&E&I in den kommen Jahren, mit hoher Relevanz für maritime Anwendungen und mit hoher Bedeutung für die Förderschwerpunkte des Maritimen Forschungsprogramms.
In der derzeitigen Förderpraxis von F&E-Verbundprojekten werden Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft sowie weitere Forschungseinrichtungen, bei denen Kosten als Bemessungsgrundlage anerkannt werden, mit bis zu maximal 80 % gefördert (vgl. Hinweise zur Antragstellung, Abschnitt 2.1).
Abweichend davon werden zuwendungsfähige projektbezogene Kosten in den genannten Einzelprojekten dieser Einrichtungen im Förderimpuls mit bis zu 100% gefördert. Es gilt die Förderrichtlinie „Maritimes Forschungsprogramm“.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden vorraussichtlich auf Grundlage von Artikel 26 AGVO mit einer Förderquote von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert (siehe Anlage zur Förderrichtlinie Abschnitt 3).
Interessenbekundung
Der Projektträger nimmt im Rahmen einer Interessenbekundung konkrete, formlose Projektvorschläge per E-Mail entgegen. Diese dienen der Ermittlung des Bedarfs und Fixierung der Rahmenbedingungen. Sie sollen Art, Ziel, Umfang und Wirkung der Investition für die maritime Branche skizzieren.
Die Teilnahme an der Interessenbekundung ist keine Voraussetzung für eine spätere Antragstellung noch begründet sie einen Anspruch auf eine mögliche Förderung.
Persönlich erreichen Sie uns bis zum 23.12.2025 und wieder ab dem 05.01.2026. Die elektronische Einreichung per E-Mail ist durchgängig möglich.
Antragstellung
Die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung in einem voraussichtlich einstufigen Antragsverfahren werden Anfang Januar 2026 bekanntgegeben.
Die Antragstellung ist vor dem Hintergrund der aktuellen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln bereits im Januar 2026 vorgesehen.
Kontakt
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