CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge)
Die CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) sichern Unternehmen aus emissions- und energieintensiven Industriebranchen, die in CO2-arme Produktionsverfahren investieren, gegen Preisrisiken ab. Dabei werden sowohl schwankende CO2- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Klimafreundliche Produktionsverfahren, die sich aufgrund aktueller Kosten und Risiken am freien Markt noch nicht rentieren, sollen dadurch wettbewerbsfähig werden. Zugleich erhalten die Unternehmen langfristige Planungssicherheit.
Die CO2-Differenzverträge sollen auch den Markthochlauf neuer Technologien vorantreiben und neue Produktionsverfahren auf dem Markt etablieren. Dadurch können Learning- und Spillover-Effekte auf andere Unternehmen und ein positiver gesamtwirtschaftlicher Nutzen entstehen.
Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt durch ein wettbewerbliches Auktionsverfahren: Unternehmen geben im Zuge der Auktion ihr Gebot in Preisen pro Tonne eingespartes CO2 ab. Dabei können sie sowohl Investitions- als auch Betriebskosten berücksichtigen. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote, bis das Gesamtfördervolumen aufgebraucht ist.
Aktuelle Gebotsrunde
Das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 (kurz: Vorverfahren 2026) der CO2-Differenzverträge ist am 6. Oktober 2025 gestartet. Eine Teilnahme am Vorverfahren 2026 bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können. Dieses wird voraussichtlich Mitte 2026 starten. Es steht noch unter Haushaltsvorbehalt und bedarf der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Nähere Informationen zu den CO2-Differenzverträgen (Klimaschutzverträgen) finden Sie auf www.klimaschutzvertraege.info.
Kontakt
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