CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge)
CO2-Differenzverträge
Die CO2-Differenzverträge sichern Unternehmen aus emissions- und energieintensiven Industriebranchen, die in CO2-arme Produktionsverfahren investieren, gegen Preisrisiken ab. Dabei werden sowohl schwankende CO2- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Klimafreundliche Produktionsverfahren, die sich aufgrund aktueller Kosten und Risiken am freien Markt noch nicht rentieren, sollen dadurch wettbewerbsfähig werden. Zugleich erhalten die Unternehmen langfristige Planungssicherheit.
Die CO2-Differenzverträge sollen auch den Markthochlauf neuer Technologien vorantreiben und neue Produktionsverfahren auf dem Markt etablieren. Dadurch können Learning- und Spillover-Effekte auf andere Unternehmen und ein positiver gesamtwirtschaftlicher Nutzen entstehen.
Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt durch ein wettbewerbliches Auktionsverfahren: Unternehmen geben im Zuge der Auktion ihr Gebot in Preisen pro Tonne eingespartes CO2 ab. Dabei können sie sowohl Investitions- als auch Betriebskosten berücksichtigen. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote, bis das Gesamtfördervolumen aufgebraucht ist.
Gebotsverfahren 2026
Das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge lief vom 5. Mai bis zum 9. September 2026. Derzeit werden die eingereichten Gebote geprüft.
Weitere Informationen finden Sie auf www.co2-differenzvertraege.info.