Überbetriebliche Bildungsstätten
Überbetriebliche Bildungsstätten
Digitale Technologien, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien gehören zu den sogenannten „kritischen Technologien“ der Europäischen Union. Sie sind essenziell, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und strategische Unabhängigkeit der EU zu sichern.
Um diese Entwicklungen aktiv zu unterstützen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, stellt die Europäische Union rund 12,5 Millionen Euro für die Modernisierung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen bereit. Gefördert werden Einrichtungen, die Arbeits‑ und Fachkräfte gezielt auf Berufe mit Bezug zu diesen Schlüsseltechnologien vorbereiten.
Mit der Maßnahme werden Investitionen in Werkstätten, Labore und digitale Lehr‑Lernräume unterstützt, die erforderlich sind, um Kompetenzen für die Entwicklung, Herstellung und Anwendung kritischer Technologien zu vermitteln. Die Förderung richtet sich an Einrichtungen verschiedener Trägerformen, die einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten und innovative Weiterbildungskonzepte anbieten.
Die Förderbekanntmachung „Überbetriebliche Bildungsstätten“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.
Hinweis
Anträge für die Fördermaßnahme „Überbetriebliche Bildungsstätten“ können bis zum 30.06.2027 eingereicht werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Einreichung Ihres Antrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.
Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Überbetriebliche Bildungsstätten“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Wer wird gefördert?
Zum Kreis der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger gehören:
a. öffentlich-rechtliche Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
b. privatrechtliche Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
c. Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung,
d. öffentlich-rechtliche Universitäten und öffentlich-rechtliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sofern der Gegenstand der Förderung überwiegend für die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeits- und Fachkräften genutzt wird,
sofern sie einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten und innovative Aus- und Weiterbildungsinhalte mit Bezug zu den kritischen Technologien (gemäß STEP-Leitlinien) anbieten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bedarfsgerechte Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren sowie (digitalen) Lehr-Lernräumen in bestehenden Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, die erforderlich sind, um Arbeits- und Fachkräfte für den Umgang mit kritischen Technologien im Sinne der STEP-Verordnung einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen zu qualifizieren.
Zur förderfähigen Ausstattung zählen:
- Laboreinrichtungen,
- Maschinen,
- Werkzeuge,
- Versuchs- und Erprobungsanlagen,
- technische Geräte,
- IT-Ressourcen (Hard- und Software einschließlich Lizenzen),
sofern diese spezifisch für die Aus- oder Weiterbildung zu bzw. an kritischen Technologien benötigt werden.
Die Modernisierung der entsprechend ausgestatteten Räume ist nur insoweit förderfähig, wie sie für den Betrieb der Ausstattung erforderlich ist. Neu- und Ergänzungsbauten sowie energetische Sanierungen von Gebäuden sind nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung und wird in Form von Zuschüssen gewährt. Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben mehr als 200.000 Euro betragen.
Für Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich beträgt die Förderquote 80 % der förderfähigen Ausgaben. Für Nothaushaltskommunen, einschließlich überschuldeter Kommunen und Hochschulen, erhöht sich die Förderquote auf 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich beträgt die Förderquote 50 % der förderfähigen Ausgaben. Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts erhalten die Zuwendung als De-minimis-Beihilfe. Der Förderhöchstbetrag für Unternehmen beträgt 300.000 Euro und mindert sich um die De-minimis-Beihilfen, die die Begünstigte bzw. der Begünstigte in den letzten drei Jahren erhalten hat.
Der Durchführungszeitraum eines Vorhabens beträgt maximal 24 Monate. Die Vorhaben müssen spätestens am 30. Juni 2029 physisch abgeschlossen sein.
Kontakt
Unsere Managementsysteme sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualität), ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz (Informationssicherheit) und ISO 50001 (Energie). Das Umweltmanagement ist nach EMAS und EN ISO 14001:2015 validiert.