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Einreichung möglich

Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Nordrhein-Westfalen stärkt mit dem Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ seine Maßnahmen zur Klimaanpassung und unterstützt damit die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie den europäischen Green Deal. Gefördert werden Projekte, die die Klimaresilienz in Kommunen erhöhen. Der Aufruf richtet sich an Kommunen, Verbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen in NRW. Insgesamt stehen rund 33 Millionen Euro aus EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung, um die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Überflutungen zu mindern und die Widerstandsfähigkeit vor Ort zu stärken.

Die Fördermaßnahme "Klimaanpassung.Kommunen.NRW" teilt sich in der laufenden Einreichungsrunde in zwei unterschiedliche Aufrufverfahren auf:

  • Verfahren 1 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) übersteigen (zweistufiges Wettbewerbsverfahren).

  • Verfahren 2 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen (niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen).
Eine Einreichung ist noch 66 Tage möglich.
Startdatum: 24.11.2025 24. November 2025
Enddatum: 29.01.2026 29. Januar 2026
Heute 24. November 2025

Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)

Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben bei mindestens 200.000 Euro (netto) liegen.

Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Verschattungsmaßnahmen sowie klimaangepasste Umgestaltungen.

Teilnahmeberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW. 

Weitere Informationen zu diesem Programmteil zur Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen-1

Vorhaben unter 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)

Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben unterhalb 200.000 Euro (netto) liegen.

Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung/Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul-/Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW.

Weitere Informationen zu diesem Programmteil zur Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen-2

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