Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Nordrhein-Westfalen stärkt mit dem Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ seine Maßnahmen zur Klimaanpassung und unterstützt damit die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie den europäischen Green Deal. Gefördert werden Projekte, die die Klimaresilienz in Kommunen erhöhen. Der Aufruf richtet sich an Kommunen, Verbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen in NRW. Insgesamt stehen rund 33 Millionen Euro aus EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung, um die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Überflutungen zu mindern und die Widerstandsfähigkeit vor Ort zu stärken.
Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ unterstützt Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen (niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen).
Vorhaben unter 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)
Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben unterhalb 200.000 Euro (netto) liegen.
Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung/Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul-/Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW.
Weitere Informationen zu diesem Programmteil zur Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter: