Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Nordrhein-Westfalen stärkt mit dem Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ seine Maßnahmen zur Klimaanpassung und unterstützt damit die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie den europäischen Green Deal. Gefördert werden Projekte, die die Klimaresilienz in Kommunen erhöhen. Der Aufruf richtet sich an Kommunen, Verbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen in NRW. Insgesamt stehen rund 33 Millionen Euro aus EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung, um die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Überflutungen zu mindern und die Widerstandsfähigkeit vor Ort zu stärken.
Die Fördermaßnahme "Klimaanpassung.Kommunen.NRW" teilt sich in der laufenden Einreichungsrunde in zwei unterschiedliche Aufrufverfahren auf:
- Verfahren 1 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) übersteigen (zweistufiges Wettbewerbsverfahren).
- Verfahren 2 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen (niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen).
Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)
Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben bei mindestens 200.000 Euro (netto) liegen.
Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Verschattungsmaßnahmen sowie klimaangepasste Umgestaltungen.
Teilnahmeberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW.
Weitere Informationen zu diesem Programmteil zur Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Vorhaben unter 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)
Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben unterhalb 200.000 Euro (netto) liegen.
Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung/Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul-/Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW.
Weitere Informationen zu diesem Programmteil zur Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
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Förderbekanntmachung Klimaanpassung.Kommunen.NRW Klimaanpassung in NRW efre.nrw umwelt.nrwPtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und ist validiert nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) und EN ISO 14001:2015