Bürgerschaftliches Engagement „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“
Bürgerschaftliches Engagement „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“
In Nordrhein-Westfalen leisten rund sechs Millionen Menschen einen ehrenamtlichen Beitrag für die Gesellschaft. Ehrenamtliches Engagement ist damit eine der wichtigsten Säulen in unserer Gesellschaft und gewinnt vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen einen besonderen Stellenwert. Mehr denn je brauchen wir die bürgerschaftliche Teilhabe und ihre Impulse zur Umsetzung zukunftsfähiger Konzepte und einer nachhaltigen Entwicklung. Viele ehrenamtlich Tätige engagieren sich im ländlichen Raum, im Umwelt- und Naturschutz, im Tierschutz und Verbraucherschutz sowie im Bereich Nachhaltigkeit – also in Handlungsfeldern, die zum Aufgabengebiet des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) gehören. Das Programm des MUNV „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ bietet engagierten Bürgerinnen und Bürgern eine Beratung durch Fachexpertinnen und -experten an, um so die Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen und voranzubringen. Der dritte Programmaufruf knüpft an die erfolgreichen Beratungsleistungen der letzten Jahre an und stellt einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Engagementstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen dar.
Inhaltlich wendet sich das Programm an ehrenamtlich tätige Einzelpersonen oder Organisationen, die eigene Ideen realisieren möchten oder Veränderungen bzw. Weiterentwicklungen bestehender Projekte erreichen wollen. Ziel ist es, aus den eingereichten Vorschlägen die fachlich besten auszuwählen, um sie durch eine kostenlose, qualifizierte Beratung zur Umsetzungsreife zu bringen. Gemeinsam mit einer Beratungsagentur sollen mögliche formale oder juristische Hindernisse überwunden und Finanzierungsmöglichkeiten erkannt werden. Dadurch wird die Projektidee auf ein solides Fundament gestellt. Der Umfang der Beratung richtet sich ganz nach den Bedürfnissen der Initiatoren und wird individuell zwischen allen Beteiligten festgelegt.
Wer wird gefördert?
Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an ehrenamtlich tätige Einzelpersonen oder Initiativen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Projektideen können eingereicht werden von:
- Privatpersonen
- Eingetragenen Vereinen ohne kommerzielle Ausrichtung (Gemeinnützigkeit)
- Gruppierungen ohne Vereinsstatus
- Gemeinwohlorientierten Unternehmen und kleinen Genossenschaften mit
überwiegend ehrenamtlicher Ausrichtung
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind kostenlose qualifizierte Beratungsleistungen durch eine spezialisierte Beratungsagentur. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten werden die individuellen Bedarfe zur Durchführung des Vorhabens der ehrenamtlich Tätigen analysiert und Lösungen sowie Umsetzungsstrategien erarbeitet und durchgeführt. Dies kann sich z.B. auf formale, juristische oder finanzielle Fragestellungen beziehen. Dabei reicht das Spektrum der Beratungen beispielsweise von der Unterstützung bei der Gründung eines Vereins bis hin zur Vorbereitung und Mithilfe bei der Beantragung von Fördergeldern in bestehenden Förderprogrammen.
Wie wird gefördert?
Die eingereichten Projektskizzen werden nach Ende der Einreichfrist rechtlich, fachlich und ggf. wirtschaftlich geprüft und bewertet. Hierfür müssen die Projektskizzen ein abschließendes Votum ermöglichen. Aufgrund der Erfüllung der Bewertungskriterien wählt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorhaben aus, die durch eine kostenlose Beratungsleistung qualifiziert werden sollen. Projektideen können mit Start des Aufrufs fortlaufend eingereicht werden, sofern die Beratung noch in 2021 vollständig durchgeführt werden kann. Der Beratungsumfang soll in der Regel 20.000 EUR/brutto nicht überschreiten.
Es wird empfohlen, vor dem Erstellen der Projektskizze, mit den Ansprechpersonen des Projektträgers Jülich Kontakt aufzunehmen und sich zur Antragsstellung beraten zu lassen.
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